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fresh ginger
Der Fahrradkurier. Auch Selbständig. Darf aber nur für EINE Vermittlung arbeiten. Hat er XXX auf dem Rucksack stehen, darf er nicht auch Aufträge von YYY annehmen, wenn von XXX mal nix kommt. Der Fahrradkurier kann auch nicht sagen, klar fahr ich dass Päckchen von A nach B, aber heute regnets und darum will ich Betrag Y dafür, nein er bekommt immer nur Betrag X, von dem dann die Kuriervermittlungsbude auch noch einen fetten Batzen behält...nee nee, so sieht keine Selbständigkeit aus.
ist ja auch keine selbstständigkeit. wenn dann so genannte scheinselbständigkeit. als selbständiger darf man nur einen gewissen prozentsatz an aufträgen von einem auftraggeber bekommen, ansonsten müsste der arbeitgeber einen eigentlich einstellen inkl krankenversicherung und steuerabgaben. da kein arsch in dieser welt mehr verantwortungsbewusstsein vor seinen angestellten hat sondern nur einfordert, und im traum nicht daran denkt in seine angestellten zu investieren wird man in großen teilen des billiglohnsektors so zu sagen in illegale beschäftigungsverhältnisse gedrängt. ist in der gastronomie z.b. nicht anders. wenn es dann zollkontrollen gibt, sind auf einmal alle nur aushilfen und zum probearbeiten da