• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

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@korbinator @Irontom Sorry, ich hätte klarer schreiben müssen. Die Gruppe ist tatsächlich neu. Der Rahmen ist jedoch nicht neu, es handelt sich um einen China-Carbonrahmen (ja, die Gegner der China Rahmen können sich freuen). Deswegen kann man hier nicht viel reklamieren. Ich bin mit dem Rahmen insgesamt schon einige Tausend Kilometer gefahren. Von Anfang an war die Aufnahme sehr problematisch. Es ist also kein neues Problem. Ich habe dafür meine alte billige Gruppe verantwortlich gemacht. Bis auf die eine Aufnahme bin ich mit dem Rahmen zufrieden und es gab keine weiteren Probleme.

Die obere Aufnahme an dem Schrauben-/Adapter-Sitz ist zur Hälfte lackiert. Ich poste später noch ein Foto. Vielleicht soll ich versuchen diese mit nem Teppichmesser oder Schleifpapier zu entfernen. Eigentlich müsste man diese sauber planfräsen.
 
Gut, dass die Sache eigentlich geklärt war, aber dann auf Spitzfindigkeiten rumgeritten wird…

Der Händler, bei dem ich mein erstes und damit auch letztes Komplettrad gekauft hatte, und mit dem es dann in einem Rechtsstreit endete, gönnte sich vier Versuche den Fehler zu beheben, jeweils mit wochenlangem Hin und Her wegen Abholung per Spedition. Begründung war, dass sich nach dem zweiten erfolglosen Versuch ein „neuerlicher Sachverhalt“ ergeben hätte, den zu ergründen ihm dann auch der Richter aus demselben Grund zubilligte. Half ihm am Ende aber auch nicht, da das Problem weiterhin bestand, und sich auch keine Lösung abzeichnete. Trotzdem durfte der Händler vier mal stümpern, und musste von mir vor Gericht gezerrt werden, bis ich mein Geld zurück bekam. Allerdings abzüglich 10% des Kaufpreises wegen „intensiver Nutzung während der Gebrauchsdauer“, was im Falle des Rennrads 600km binnen 12 Monaten waren. Was für ein Rennrad ein Witz ist, aber an der Häufigen Abwesenheit des Bikes wegen der Defekte lag. Soviel zu dem, was im BGB steht, und wie es dann im Zweifel findige Anwälte auslegen dürfen.
 
Gut, dass die Sache eigentlich geklärt war, aber dann auf Spitzfindigkeiten rumgeritten wird…

Der Händler, bei dem ich mein erstes und damit auch letztes Komplettrad gekauft hatte, und mit dem es dann in einem Rechtsstreit endete, gönnte sich vier Versuche den Fehler zu beheben, jeweils mit wochenlangem Hin und Her wegen Abholung per Spedition. Begründung war, dass sich nach dem zweiten erfolglosen Versuch ein „neuerlicher Sachverhalt“ ergeben hätte, den zu ergründen ihm dann auch der Richter aus demselben Grund zubilligte. Half ihm am Ende aber auch nicht, da das Problem weiterhin bestand, und sich auch keine Lösung abzeichnete. Trotzdem durfte der Händler vier mal stümpern, und musste von mir vor Gericht gezerrt werden, bis ich mein Geld zurück bekam. Allerdings abzüglich 10% des Kaufpreises wegen „intensiver Nutzung während der Gebrauchsdauer“, was im Falle des Rennrads 600km binnen 12 Monaten waren. Was für ein Rennrad ein Witz ist, aber an der Häufigen Abwesenheit des Bikes wegen der Defekte lag. Soviel zu dem, was im BGB steht, und wie es dann im Zweifel findige Anwälte auslegen dürfen.
Das hat nichts mit findige Anwälten oder Auslegung zu tun sondern mit Vortrag im Verfahren und klaren Regeln.
Wenn beispielsweise der RA nicht vorträgt, dass die durchschnittliche Lebensdauer eines solchen Rahmens bei gut 50.000km liegt, dann schätzt der Richter halt seine eigene Fahrleistung. Dann sind 600km in 12 Monaten halt "intensiv".
Das hat nichts mit einem "findigen" RA zu tun sondern ist entweder ist dann ein "handwerklicher" Fehler des RA oder aber ein mangelnder Input des radaffinen Mandanten beim üblicherweise nicht rennradfahrenden RA.

Natürlich hast Du deinem RA auch mitgeteilt, dass ein Rahmen auch bei 10tkm gut 10 Jahre hält? Falls nicht, liegt der Fehler wo?

Andersherum sind 10% auch eine Nutzungszeit von 10 Jahren. Das ist vollkommen in Ordnung. Über die zeitliche Berechnung müsste man sich 10% anrechnen lassen. Das ist nicht jedenfalls ersichtlich rechtsfehlerhaft.

Die Argumentation zum Zubilligen ist nachvollziehbar. Wenn man freiwillig mehr als 2 Versuche zulässt, dann selbst schuld. Da muss man den Sack zumachen. Gegenteiliges ist taktisch unklug. Das Argument der Gegenseite, dass angeblich ein weiteres Problem, ein "neuer Sachverhalt" hätte ergründet werden müssen ist in Ordnung, wenn es von deinem RA nicht bestritten wurde. Hier hätte die Gegenseite nicht irgendeine Vermutung sondern stichhaltigen, konkrekten Sachvortrag zu weiteren Problemen bringen müssen. Wenn nicht bestritten wurde, dann gilt der gegnerische Vortrag als zugestanden und dann sind es mehr als 2 Nachbesserungsversuche, weil andere Probleme ebenfalls gesonderte 2 Nachbesserungsversuche ermöglichen.
Vermutlich Taktik der Gegenseite, die dein RA nicht erkannt hat. Vielleicht auch nicht.
Darauf kam es aber, wie du selbst schreibst, nicht an.

Juristerei ist auch Handwerk. Man muss den Fehler erkennen und entsprechend reagieren.
Damit sind auch die Spitzfindigkeiten geklärt.

In Summe sehe ich keinen Grund rumzujammern. Das Ergebnis ist, von deinem Sachvortrag ausgehend, richtig.
 
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kann man das noch reparieren?
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Kann man beim Liv Langma, mit einfachen runden Spacern, auch einen "normalen" nicht spziell geformten Vorbau verbauen?
https://www.liv-cycling.com/de/langma-advanced-1-2023

Sehr wahrscheinlich kannst Du auch einen normalen Vorbau nutzen. Aber wie Du an der Nahaufnahme siehst, ist der orig. Vorbau und Spacer am Oberrohr abgeflacht. Der Zubehör Vorbau hat in der Regel eine andere Form, was bedeuten würde, dass Du dort dann einen breiten Spalt hast. Optisch nicht der Brüller. Oder Du findest jemand der einen 3D Drucker hat und einen Übergangsspacer druckt.


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Sehr wahrscheinlich kannst Du auch einen normalen Vorbau nutzen. Aber wie Du an der Nahaufnahme siehst, ist der orig. Vorbau und Spacer am Oberrohr abgeflacht. Der Zubehör Vorbau hat in der Regel eine andere Form, was bedeuten würde, dass Du dort dann einen breiten Spalt hast. Optisch nicht der Brüller. Oder Du findest jemand der einen 3D Drucker hat und einen Übergangsspacer druckt.


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Das wäre ja nur zum testen, welche Länge benötigt wird. Danach kann man ja den richtigen bestellen, danke.
 
Noch kurz zurück zum Thema unsaubere Flat-Mount Aufnahme in der Gabel. Wie wäre es, konvex / konkav Scheiben zu verwenden, um sich das Planen zu sparen? Ich habe z.B. solche Sets mit 2x konvex und 2x konkav Scheiben gefunden.

https://www.ebay.de/itm/276093883974https://www.ebay.de/itm/386214504613
Ich nutze ebenfalls einen Adapter, in dem Fall Flat-Mount auf 160 mm. Kann man solche Scheiben überhaupt zwischen Flatmount Sattel und Adapter platzieren? Verschiebt sich in dem Fall der Sattel nicht zu weit nach oben?

Hat jemand damit Erfahrung?
 
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Hi! Habe heute mein Rennrad im Starkregen mehrere hundert Kilometer auf der Anhängerkupplung transportiert. Wie ist das mit dem Wasser das in die Lager eintritt - worauf muss ich jetzt achten oder nur ein Mythos? Und was sollte ich jetzt noch schnell machen bevor ich es in die Garage stelle? thanks :)
 
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