Dolomiti
Mitglied
Hey, kurze Sachverhaltsdarstellung:
Habe bei einem Schweizer Laufradhersteller einen Satz Laufräder bestellt, welche von UPS einfach vor die Türe gestellt wurden. Ich war zu der Zeit aber ein paar Tage in Urlaub und habe versucht, die Lieferung an einen Shop umzuleiten, was aber lt. Meldung von UPS aus technischen Gründen nicht möglich war. Es wurde keine Einwilligung erteilt, die Pakete vor meine Haustüre (draußen) abzulegen.
Bei meiner Rückkehr waren die Laufräder weg!
Habe mich dann an den Hersteller gewandt und den Sachverhalt geschildert. Ich musste dann eine Ersatzanspruch bei UPS geltend machen, was ich auch tat. Seitens des Herstellers war man offensichtlich nicht interessiert die Sache aufzuklären, da ich mich immer melden mußte. Irgendwann kam dann die Meldung, ob meine Laufräder zwischenzeitlich zugestellt worden wären... HA??
Dann habe ich nochmal den Sachverhalt ausführlich beschrieben und erneut alles an Nachweisen beigefügt (Bild der Pakete vor meiner Türe d. UPS, meinen Versuch die Sachen umzuleiten etc..). Gleichzeitig habe ich gebeten, die Sache zu regeln, da lt. Verbraucherzentrale der gewerbliche Absender bis zur Übergabe die Haftung trägt. Keine Reaktion...
Jetzt habe ich vor einer Woche mit Frist um Erstattung oder Ersatzlieferung gebeten, da ich ansonsten einen Anwalt hinzuziehen werde.
Erneut keine Reaktion, nix!!
Lt. UPS Website ist die Sache abgeschlossen, die schreiben, das Paket wäre zugestellt worden.
Hat jemand ähliches erlebt oder kann mir sagen ob die Rechtslage in der Schweiz anders ist? Lohnt es sich überhaupt einen Anwalt zu beauftragen? Der Wert beläuft sich auf ca 1200 Euro.
Habe bei einem Schweizer Laufradhersteller einen Satz Laufräder bestellt, welche von UPS einfach vor die Türe gestellt wurden. Ich war zu der Zeit aber ein paar Tage in Urlaub und habe versucht, die Lieferung an einen Shop umzuleiten, was aber lt. Meldung von UPS aus technischen Gründen nicht möglich war. Es wurde keine Einwilligung erteilt, die Pakete vor meine Haustüre (draußen) abzulegen.
Bei meiner Rückkehr waren die Laufräder weg!
Habe mich dann an den Hersteller gewandt und den Sachverhalt geschildert. Ich musste dann eine Ersatzanspruch bei UPS geltend machen, was ich auch tat. Seitens des Herstellers war man offensichtlich nicht interessiert die Sache aufzuklären, da ich mich immer melden mußte. Irgendwann kam dann die Meldung, ob meine Laufräder zwischenzeitlich zugestellt worden wären... HA??
Dann habe ich nochmal den Sachverhalt ausführlich beschrieben und erneut alles an Nachweisen beigefügt (Bild der Pakete vor meiner Türe d. UPS, meinen Versuch die Sachen umzuleiten etc..). Gleichzeitig habe ich gebeten, die Sache zu regeln, da lt. Verbraucherzentrale der gewerbliche Absender bis zur Übergabe die Haftung trägt. Keine Reaktion...
Jetzt habe ich vor einer Woche mit Frist um Erstattung oder Ersatzlieferung gebeten, da ich ansonsten einen Anwalt hinzuziehen werde.
Erneut keine Reaktion, nix!!
Lt. UPS Website ist die Sache abgeschlossen, die schreiben, das Paket wäre zugestellt worden.
Hat jemand ähliches erlebt oder kann mir sagen ob die Rechtslage in der Schweiz anders ist? Lohnt es sich überhaupt einen Anwalt zu beauftragen? Der Wert beläuft sich auf ca 1200 Euro.