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Lieferung vor Türe gestohlen

Dolomiti

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Hey, kurze Sachverhaltsdarstellung:

Habe bei einem Schweizer Laufradhersteller einen Satz Laufräder bestellt, welche von UPS einfach vor die Türe gestellt wurden. Ich war zu der Zeit aber ein paar Tage in Urlaub und habe versucht, die Lieferung an einen Shop umzuleiten, was aber lt. Meldung von UPS aus technischen Gründen nicht möglich war. Es wurde keine Einwilligung erteilt, die Pakete vor meine Haustüre (draußen) abzulegen.
Bei meiner Rückkehr waren die Laufräder weg!
Habe mich dann an den Hersteller gewandt und den Sachverhalt geschildert. Ich musste dann eine Ersatzanspruch bei UPS geltend machen, was ich auch tat. Seitens des Herstellers war man offensichtlich nicht interessiert die Sache aufzuklären, da ich mich immer melden mußte. Irgendwann kam dann die Meldung, ob meine Laufräder zwischenzeitlich zugestellt worden wären... HA??
Dann habe ich nochmal den Sachverhalt ausführlich beschrieben und erneut alles an Nachweisen beigefügt (Bild der Pakete vor meiner Türe d. UPS, meinen Versuch die Sachen umzuleiten etc..). Gleichzeitig habe ich gebeten, die Sache zu regeln, da lt. Verbraucherzentrale der gewerbliche Absender bis zur Übergabe die Haftung trägt. Keine Reaktion...
Jetzt habe ich vor einer Woche mit Frist um Erstattung oder Ersatzlieferung gebeten, da ich ansonsten einen Anwalt hinzuziehen werde.
Erneut keine Reaktion, nix!!
Lt. UPS Website ist die Sache abgeschlossen, die schreiben, das Paket wäre zugestellt worden.

Hat jemand ähliches erlebt oder kann mir sagen ob die Rechtslage in der Schweiz anders ist? Lohnt es sich überhaupt einen Anwalt zu beauftragen? Der Wert beläuft sich auf ca 1200 Euro.
 

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Re: Lieferung vor Türe gestohlen
Hilfreichster Beitrag geschrieben von ad-mh

Hilfreich
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Mit Corona kamen ja hier neuere Regelungen für die Lieferanten und Paketzusteller denen es so viel einfacher gemacht wurde um die Verantwortung an den Empfänger zu übertragen. Noch vor 2020 wäre das für dich ein leichteres gewesen da was schnell zu erreichen.
 
Da hat sich nichts geändert im Gesetz sondern bei den internen Vorschriften der Versandunternehmen. Erst mal ist der gewerbliche Versender in der Pflicht, also mit Rechtsschutzversicherung zum Anwalt, ansonsten selbst schriftlich den Sachverhalt mit Fristsetzung beim Verkäufer anmahnen
 
Bist du in D oder in der Schweiz?

In D ist das Versandrisiko bei gewerblichen Händlern bis zur eigenhändigen Übergabe an den Kunden auf Händlerseite. Die müssen dir beweisen, dass sie an DICH ausgeliefert haben. Eindeutige Rechtslage.

Ich hatte auch mal so einen Fall. Habe eine Erklärung unterschreiben müssen, dass ich das Paket nicht hatte, das war's. Erstattung kam dann prompt. Was Bike24 dann mit DPD oder ihrer Versicherung intern geklärt hat, weiß ich nicht und kann mir egal sein, da mein Vertragspartner der Händler war.

Nicht groß mit UPS rummachen, würde ich empfehlen. Das ist Aufgabe des Ladens, bei dem du bestellt hast. UPS hat den Auftrag von denen bekommen, nicht von dir.

Ob das in der Schweiz natürlich anders aussieht, ist die Frage.

Woher hast du ein Bild der Pakete vor deiner Tür, wenn du doch gar nicht da warst?

Von UPS selbst gemacht? Das beweist nichts. Nur, dass jemand ein Bild von Paketen vor deiner Haustür gemacht hat. Ohne deine Abstellgenehmigung dürfen sie die nicht dort ablegen. Machen sie natürlich regelmäßig trotzdem. Aber du bist im Recht. Punkt aus. Zumindest in Deutschland.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir in D hatten erst kürzlich einen ähnlichen Fall mit DHL. Bringt nur was wenn der Versender einen Nachforschungsantrag beim Versandunternehmen stellt. Wenn sich dann rausstellt dass das Paket ohne Genehmigung irgendwo abgestellt wurde dann muss das Versandunternehmen für den Schaden aufkommen. Ich weiß aber nicht bis zu welcher Summe
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke schon mal für Eure Antworten!

  • Ich selbst bin in D wohnhaft, Firma in der Schweiz
  • Das Bild, auf dem man das Paket vor meiner Haustüre stehen sieht, hat UPS gemacht.
  • gezahlt habe ich per Kreditkarte, wobei das schon knapp 3 Monateher ist, solange zieht sich die Sache schon.
  • habe die Firma auch schon mit Frist - 31.12.24 - aufgefordert entsprechend für Schadensersatz zu sorgen, aber von dort kommt einfach keine Reaktion mehr.
  • für UPS scheint die Sache erledigt zu sein, da ist der Status des Nachforschungsauftrages auf "erledigt", weil Paket zugestellt...
 
  • Ich selbst bin in D wohnhaft, Firma in der Schweiz
  • Das Bild, auf dem man das Paket vor meiner Haustüre stehen sieht, hat UPS gemacht.
Verbraucher = deutsches Recht
Mit dem Bild liefert man die auch noch den Beweis für die nicht erfolgte Zustellung.

Schön, wenn man nach Hause kommt und die Lieferung ist da.
PXL_20230222_102729383~2.jpg
 

"Die nächsten Schritte für UPS

Wir konnten Ihr Paket ausfindig machen bzw. dessen Zustellung bestätigen. Wir werden den Versender benachrichtigen.


Informationen zum Ersatzanspruch

Status des Ersatzanspruchs überprüfen:
Paketsuche abgeschlossen (Paket gefunden / bestätigte Zustellung)
Statusdetails
Paketsuche abgeschlossen. Wenden Sie sich bei Fragen an den Versender, um nähere Informationen zu erhalten."

Damit ist UPS fertig... toller Verein
 
"
Guten Tag, Ihr Paket wurde zugestellt.



Lieferdatum:


Freitag, 18/10/2024


Zustellzeit:


10:36





Hinterlegt bei:


VORDEREINGNG

Interssanterweise ist das Bild von dem Paket auf der UPS Seite weg.. Gut, dass ich einen Screenshot gemacht habe.
 
Ich würde Visa, Mastercard oder wen auch immer kontaktieren, den Sachverhalt schildern und versuchen das Geld zurück zu bekommen
 
Hab selbiges auch schon erlebt, auch mit Laufrad-Karton vor der Tür. Einfach abgestellt ohne zu klingeln. War allerdings DPD. Und ich wohn jetzt zum Glück nicht an der Hauptstraße, wo sowas eventuell mal "mitgenommen" wird.
 
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