Dieses Konzept habe ich auch nie verstanden, dass der Staat auf eine vom Staat definierte Abgabe noch eine weitere draufschlägt und mich auch schon mehrfach beim Verzollen geärgert - das hat bei der EUSt allerdings zumindest eine gewisse Stringenz: Umsatzsteuer muss ja vom Unternehmer erhoben und abgeführt werden und eine Begründung für die Nicht-Berücksichtigung von anderen Abgaben ist, dass man es dem Unternehmer nicht zumuten kann, zu ermitteln, ob in dem von ihm verkauften Produkt bereits andere Abgaben drinstecken. So wird ja zB (zumindest in D) auch auf die Mineralölsteuer USt erhoben. ich nehme an, dass daher auch beim Zoll dieses Konzept Anwendung findet - obwohl das Argument natürlich nicht gilt: es wäre für den Zoll kinderleicht zu ermitteln, welchen Anteil der Zoll ausmacht, den sie selber erheben.....