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OLG-Urteil: Radfahrer haftet bei Fahrbahnbenutzung mit
Mir geht das was nicht aus dem Kopf, ein Kreisverkehr wird dort angelegt wo Straßen sich kreuzen und somit wird auch der Radweg von diesen unterbrochen. Wenn dem so ist, könnte dann nicht auch der Radfahrer dort zu Fall kommen?
Da Radwege außerorts von Mopedfahrern laut StVO mitgenutzt werden dürfen musst Du dort mit Ölspuren rechnen. Auch wenn ein Radweg von einer Straße/einem Kreisverkehr unterbrochen wird gilt dies. Du bist an dieser Stelle ja lediglich vorfahrtsberechtigt. Selbt eine angeordnete Benutzungspflicht entbindet den Radfahrer nicht vom selbständigen Denken.
Kalzone: Jetzt wird's aber ein bisschen billig... solche Aussagen lassen leider auf Lobbykraut aus einem anderen Anbaugebiet schließen
...weil die Diskussionen um Urteilsbegründung nicht nur in der StVO manchmal irrwitzig sind..,könnte man Hunderte Urteilssprechungen auseinandernehmen, deswegen der leicht angehauchte ironische Kommentar ...ist leider keine Seltenheit in letzter Zeit, wenn die richterliche letzte Instanz ihr Urteil gefällt hat..
für mich unsinnige Diskussionen, gesprochen ist gesprochen..,Zeitverschwendung
Weiter ist mir auf gefallen, das der Unfall schon im Juni 2009 geschehen ist und dort galten noch andere Regeln für uns Radfahrer, ins besondere bei der Benutzungspflicht:
Nein, tun sie nicht. Die Novellierung der RWBP existiert seit 1998. 2010 hat das BVG Leipzig dies nur bestätigt. Hat halt nur so lange gedauert, bis es in den Amtstuben ankam. Leider aber noch nicht in allen Amtstuben.
Nein, tun sie nicht. Die Novellierung der RWBP existiert seit 1998. 2010 hat das BVG Leipzig dies nur bestätigt. Hat halt nur so lange gedauert, bis es in den Amtstuben ankam. Leider aber noch nicht in allen Amtstuben.
Die Aussage kommt je nicht von "mir", das am 1.9.2009 die STVO geändert wurde und die VwV dazu, das sagt unteranderem die Bezirkzregierung Münster, schaum mal die Links:
Der §9a. wurde da z.B. gestrichen, das ist der mit dem Kreisverkehr.
Aufpassen: am 1.9.2012 ändert sich die Regel mit den Lichtzeichen, dann gelten die für KFZ, wenn keine für Radfahrer da sind, bis dahin waren es die für Fußgänger, wenn der Radler auf dem Radweg war und die Ampel links von ihm. (Radverkehr.ppt)