Kurz von Unterwegs: Vielen Dank für die vielen Antworten. In der Mail, in der mein Auftrag bestätigt wird, ist der Garantiefall folgendermaßen beschrieben (wirklich interessant ist nur der letzte, von mir fett hervorgehobene Satz):
"Ihr
ROSE Fahrrad wird mit einem umfassenden Garantiepaket ausgeliefert. Sie haben 2 Jahre Garantie auf alle Komponenten und innerhalb von 10 Jahren reparieren wir für Laufräder der Marken
ROSE, Xtreme oder Laufräder, die wir für Sie nach Ihren Vorgaben montiert haben (keine Systemlaufräder) kostenlos jeden Speichenbruch. Jeden gebrochenen
ROSE Rahmen und jede gebrochene
ROSE Gabel tauschen wir innerhalb von 6 Jahren aus. Ausgenommen sind Schäden an der Lackierung oder Anodisierung, farbliche Veränderungen (beispielsweise Verfärbungen durch UV-Strahlung), an den Lagerungen bei vollgefederten Rahmen und an Schaltaugen. Andere Lagerungen, die nicht Bestandteil der Rahmenkonstruktion sind (wie z. B. Innenlager und Steuersätze), sind ebenfalls ausgeschlossen. Diese Garantie gilt nur für den Erstbesitzer. Bei begründeten Reklamationen innerhalb der Garantiefrist werden wir den Artikel reparieren bzw. ersetzen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle eines Austauschs werden wir einen möglichst ähnlichen
ROSE Ersatzrahmen bzw.
ROSE Ersatzgabel anbieten, sofern kein identischer
ROSE Rahmen/
ROSE Gabel verfügbar ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Lieferung eines Originalrahmens und auf Austausch nicht mehr kompatibler Komponenten. Diese Garantie gilt nicht für Schäden, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Unfallschäden oder unsachgemäßen Zusammenbau zurückzuführen sind. Die Garantie gilt auch nicht für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass das Fahrrad oder die Gabel nicht gemäß unseren Empfehlungen in dem mitgelieferten Inspektionsplan (siehe Kapitel 8 der Betriebsanleitung) gewartet oder gereinigt wurde. Zu Garantiezwecken bewahren Sie bitte Ihre Rechnung auf, da das Datum der Rechnung als Beginn der Garantiezeit gilt.
Bei berechtigten Garantieansprüchen übernehmen wir selbstverständlich die Fracht- und Montagekosten."
Hier scheinen doch die Montagekosten anders geregelt zu sein. Oder täusche ich mich?