Es geht um die Begriffe Garantie und Gewährleistung
Ich kenne es einfach aus meinem Job:
Gesetzliche Garantie = 2 Jahre, Beweislast beim Verkäufer / Hersteller, Kunde hat keinerlei Einschränkungen zu tragen usw.
Dann kommt die erweiterte "Garantie" oder Gewährleistung. Da sichert der Verkäufer / Hersteller eben etwas zu, was aber nicht im Rahmen der Garantie abgedeckt ist. In meinem Job kehrt sich hier dann auch die Beweislast um. Sprich der Käufer muss beweisen, dass der Mangel den Gewährleistungsansprüchen entspricht. Das ist oftmals sehr zeitraubend, kostspielig und am Ende nichtmal eindeutig. Da gibt es dann oft entsprechende Kompromisse...
Hier:
Übernahme von Fracht- und Montagekosten beziehen sich wieder explizit auf den Garantiefall, welcher hier nicht vorliegt.
Ich bin kein Anwalt... wie gut die Chancen stehen obiges anzufechten kann ich nicht beurteilen. Aber Streiten kostet Energie, Zeit und ggf. auch Geld.
Dementgegen steht ein neuer Rahmen - wenn ich richtig sehe wurden die Sitzstreben beim 2020 Modell anders angeordnet, so dass das Problem zukünftig nicht mehr auftreten sollte. Umrüstung aller Komponenten auf den neuen Rahmen, Ersatz von Verschleissteilen. Die Saison beginnt, wenn das Rad da ist einfach aufsitzen und Freude haben...
Wie erwähnt, ggf. höflich anfragen ob noch was möglich ist.
Ich kenne es einfach aus meinem Job:
Gesetzliche Garantie = 2 Jahre, Beweislast beim Verkäufer / Hersteller, Kunde hat keinerlei Einschränkungen zu tragen usw.
Dann kommt die erweiterte "Garantie" oder Gewährleistung. Da sichert der Verkäufer / Hersteller eben etwas zu, was aber nicht im Rahmen der Garantie abgedeckt ist. In meinem Job kehrt sich hier dann auch die Beweislast um. Sprich der Käufer muss beweisen, dass der Mangel den Gewährleistungsansprüchen entspricht. Das ist oftmals sehr zeitraubend, kostspielig und am Ende nichtmal eindeutig. Da gibt es dann oft entsprechende Kompromisse...
Hier:
Es steht eben nicht, dass Sie 6 Jahre Garantie auf den Rahmen geben sondern, dass sie diesen tauschen. Es steht nirgends dass sie diesen kostenlos tauschen.Kurz von Unterwegs: Vielen Dank für die vielen Antworten. In der Mail, in der mein Auftrag bestätigt wird, ist der Garantiefall folgendermaßen beschrieben (wirklich interessant ist nur der letzte, von mir fett hervorgehobene Satz):
"Ihr ROSE Fahrrad wird mit einem umfassenden Garantiepaket ausgeliefert. Sie haben 2 Jahre Garantie auf alle Komponenten und innerhalb von 10 Jahren reparieren wir für Laufräder der Marken ROSE, Xtreme oder Laufräder, die wir für Sie nach Ihren Vorgaben montiert haben (keine Systemlaufräder) kostenlos jeden Speichenbruch. Jeden gebrochenen ROSE Rahmen und jede gebrochene ROSE Gabel tauschen wir innerhalb von 6 Jahren aus. Ausgenommen sind Schäden an der Lackierung oder Anodisierung, farbliche Veränderungen (beispielsweise Verfärbungen durch UV-Strahlung), an den Lagerungen bei vollgefederten Rahmen und an Schaltaugen. Andere Lagerungen, die nicht Bestandteil der Rahmenkonstruktion sind (wie z. B. Innenlager und Steuersätze), sind ebenfalls ausgeschlossen. Diese Garantie gilt nur für den Erstbesitzer. Bei begründeten Reklamationen innerhalb der Garantiefrist werden wir den Artikel reparieren bzw. ersetzen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle eines Austauschs werden wir einen möglichst ähnlichen ROSE Ersatzrahmen bzw. ROSE Ersatzgabel anbieten, sofern kein identischer ROSE Rahmen/ROSE Gabel verfügbar ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Lieferung eines Originalrahmens und auf Austausch nicht mehr kompatibler Komponenten. Diese Garantie gilt nicht für Schäden, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Unfallschäden oder unsachgemäßen Zusammenbau zurückzuführen sind. Die Garantie gilt auch nicht für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass das Fahrrad oder die Gabel nicht gemäß unseren Empfehlungen in dem mitgelieferten Inspektionsplan (siehe Kapitel 8 der Betriebsanleitung) gewartet oder gereinigt wurde. Zu Garantiezwecken bewahren Sie bitte Ihre Rechnung auf, da das Datum der Rechnung als Beginn der Garantiezeit gilt. Bei berechtigten Garantieansprüchen übernehmen wir selbstverständlich die Fracht- und Montagekosten."
Hier scheinen doch die Montagekosten anders geregelt zu sein. Oder täusche ich mich?
Übernahme von Fracht- und Montagekosten beziehen sich wieder explizit auf den Garantiefall, welcher hier nicht vorliegt.
Ich bin kein Anwalt... wie gut die Chancen stehen obiges anzufechten kann ich nicht beurteilen. Aber Streiten kostet Energie, Zeit und ggf. auch Geld.
Dementgegen steht ein neuer Rahmen - wenn ich richtig sehe wurden die Sitzstreben beim 2020 Modell anders angeordnet, so dass das Problem zukünftig nicht mehr auftreten sollte. Umrüstung aller Komponenten auf den neuen Rahmen, Ersatz von Verschleissteilen. Die Saison beginnt, wenn das Rad da ist einfach aufsitzen und Freude haben...
Wie erwähnt, ggf. höflich anfragen ob noch was möglich ist.