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Riss im Rahmen - Bruch?

Es geht um die Begriffe Garantie und Gewährleistung

Ich kenne es einfach aus meinem Job:
Gesetzliche Garantie = 2 Jahre, Beweislast beim Verkäufer / Hersteller, Kunde hat keinerlei Einschränkungen zu tragen usw.
Dann kommt die erweiterte "Garantie" oder Gewährleistung. Da sichert der Verkäufer / Hersteller eben etwas zu, was aber nicht im Rahmen der Garantie abgedeckt ist. In meinem Job kehrt sich hier dann auch die Beweislast um. Sprich der Käufer muss beweisen, dass der Mangel den Gewährleistungsansprüchen entspricht. Das ist oftmals sehr zeitraubend, kostspielig und am Ende nichtmal eindeutig. Da gibt es dann oft entsprechende Kompromisse...

Hier:
Kurz von Unterwegs: Vielen Dank für die vielen Antworten. In der Mail, in der mein Auftrag bestätigt wird, ist der Garantiefall folgendermaßen beschrieben (wirklich interessant ist nur der letzte, von mir fett hervorgehobene Satz):

"Ihr ROSE Fahrrad wird mit einem umfassenden Garantiepaket ausgeliefert. Sie haben 2 Jahre Garantie auf alle Komponenten und innerhalb von 10 Jahren reparieren wir für Laufräder der Marken ROSE, Xtreme oder Laufräder, die wir für Sie nach Ihren Vorgaben montiert haben (keine Systemlaufräder) kostenlos jeden Speichenbruch. Jeden gebrochenen ROSE Rahmen und jede gebrochene ROSE Gabel tauschen wir innerhalb von 6 Jahren aus. Ausgenommen sind Schäden an der Lackierung oder Anodisierung, farbliche Veränderungen (beispielsweise Verfärbungen durch UV-Strahlung), an den Lagerungen bei vollgefederten Rahmen und an Schaltaugen. Andere Lagerungen, die nicht Bestandteil der Rahmenkonstruktion sind (wie z. B. Innenlager und Steuersätze), sind ebenfalls ausgeschlossen. Diese Garantie gilt nur für den Erstbesitzer. Bei begründeten Reklamationen innerhalb der Garantiefrist werden wir den Artikel reparieren bzw. ersetzen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Falle eines Austauschs werden wir einen möglichst ähnlichen ROSE Ersatzrahmen bzw. ROSE Ersatzgabel anbieten, sofern kein identischer ROSE Rahmen/ROSE Gabel verfügbar ist. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Lieferung eines Originalrahmens und auf Austausch nicht mehr kompatibler Komponenten. Diese Garantie gilt nicht für Schäden, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Unfallschäden oder unsachgemäßen Zusammenbau zurückzuführen sind. Die Garantie gilt auch nicht für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass das Fahrrad oder die Gabel nicht gemäß unseren Empfehlungen in dem mitgelieferten Inspektionsplan (siehe Kapitel 8 der Betriebsanleitung) gewartet oder gereinigt wurde. Zu Garantiezwecken bewahren Sie bitte Ihre Rechnung auf, da das Datum der Rechnung als Beginn der Garantiezeit gilt. Bei berechtigten Garantieansprüchen übernehmen wir selbstverständlich die Fracht- und Montagekosten."


Hier scheinen doch die Montagekosten anders geregelt zu sein. Oder täusche ich mich?
Es steht eben nicht, dass Sie 6 Jahre Garantie auf den Rahmen geben sondern, dass sie diesen tauschen. Es steht nirgends dass sie diesen kostenlos tauschen.
Übernahme von Fracht- und Montagekosten beziehen sich wieder explizit auf den Garantiefall, welcher hier nicht vorliegt.

Ich bin kein Anwalt... wie gut die Chancen stehen obiges anzufechten kann ich nicht beurteilen. Aber Streiten kostet Energie, Zeit und ggf. auch Geld.
Dementgegen steht ein neuer Rahmen - wenn ich richtig sehe wurden die Sitzstreben beim 2020 Modell anders angeordnet, so dass das Problem zukünftig nicht mehr auftreten sollte. Umrüstung aller Komponenten auf den neuen Rahmen, Ersatz von Verschleissteilen. Die Saison beginnt, wenn das Rad da ist einfach aufsitzen und Freude haben...

Wie erwähnt, ggf. höflich anfragen ob noch was möglich ist.
 
Es steht eben nicht, dass Sie 6 Jahre Garantie auf den Rahmen geben sondern, dass sie diesen tauschen. Es steht nirgends dass sie diesen kostenlos tauschen.
In dem Kostenvoranschlag von Rose (siehe oben) steht jedoch, dass sie Rahmen und Gabel "im Rahmen der Garantie / ohne Berechnung" tauschen. Eben als Teil des "umfassenden Garantiepakets". Auf dieses Garantiepaket bezieht sich m.E. auch die Formulierung der Übernahme der Fracht und Montagekosten.
Ich kenne es einfach aus meinem Job:
Gesetzliche Garantie = 2 Jahre, Beweislast beim Verkäufer / Hersteller, Kunde hat keinerlei Einschränkungen zu tragen
Was meinst Du mit "gesetzlicher Garantie"? Es gibt von gesetzlicher Seite nur Gewährleistung. Knackpunkt ist die Beweislastumkehr nach einem Jahr (vor 2021 nach 6 Monaten). Garantie dagegen ist immer eine freiwillige Leistung ohne einheitliche gesetzliche Vorgaben.
Quelle:
https://www.verbraucherzentrale-nie...unterschied-zwischen-garantie-gewaehrleistung
 
Tut das was zur Sache wo ich arbeite?
Zumindest vertauschst du zwei Begriffe:

Deine "Gesetzliche Garantie" ist die Gewährleistung und nicht die freiwillige erweiterte Garantie.

1716451961775.png

https://europa.eu/youreurope/busine...s-guarantees/consumer-guarantees/index_de.htm

Ja, weil du was von gesetzlicher Garantie schreibst, welche es in Deutschland nun mal nicht gibt! Also erzählst du entweder Bullshit oder du arbeitest in einem Land, in welchem es gesetzliche Garantie gibt. 🤷🏼
Wenn man was von "Bullshit" schreibt, sollte man schon sehr sicher sein, was man erzählt.
"gesetzliche Garantie" ist ein anderer Begriff für Gewährleistung. s.o.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumindest vertauschst du zwei Begriffe:

Deine "Gesetzliche Garantie" ist die Gewährleistung und nicht die freiwillige erweiterte Garantie.

Anhang anzeigen 1445007
https://europa.eu/youreurope/busine...s-guarantees/consumer-guarantees/index_de.htm


Wenn man was von "Bullshit" schreibt, sollte man schon sehr sicher sein, was man erzählt.
"gesetzliche Garantie" ist ein anderer Begriff für Gewährleistung. s.o.
Aha
https://www.verbraucherzentrale-nie...unterschied-zwischen-garantie-gewaehrleistung
 
Ja, weil du was von gesetzlicher Garantie schreibst, welche es in Deutschland nun mal nicht gibt! Also erzählst du entweder Bullshit oder du arbeitest in einem Land, in welchem es gesetzliche Garantie gibt. 🤷🏼
Ja, und weiter? Wo ich lebe und was ich arbeite tut dem Rahmenbruch doch nichts zur Sache.
Einen kleine Hinweis gebe ich Dir... Ich lebe nicht in der EU...
 
Ja, und weiter? Wo ich lebe und was ich arbeite tut dem Rahmenbruch doch nichts zur Sache.
Einen kleine Hinweis gebe ich Dir... Ich lebe nicht in der EU...
Passt, alles gut 👍🏻
Steht ja im Profil😁 Münsingen in BaWü außerhalb der Europäischen Union.
Mein Fehler sorry 🤷🏼
 
Ja, und weiter? Wo ich lebe und was ich arbeite tut dem Rahmenbruch doch nichts zur Sache.
Einen kleine Hinweis gebe ich Dir... Ich lebe nicht in der EU...
Wie war das mit:

Ich kenne es einfach aus meinem Job:
Gesetzliche Garantie = 2 Jahre, Beweislast beim Verkäufer / Hersteller, Kunde hat keinerlei Einschränkungen zu tragen usw.
Mich würde nach Deiner Ansage aber auch interessieren, in welchem Job Du arbeitest. Daß Du in der Schweiz arbeitest, darf ich mal raten? Dort wird die deutsche Mängelhaftung des Verkäufers (vulgo: Gewährleistung) zwar auch glaub´ ich im Obligationenrecht (Art. 210) Gewährleistung genannt, aber in der Umgangssprache auch mit "Verkäufergarantie" im Unterschied zur "Herstellergarantie" bezeichnet. Richtig?
 
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Gratuliere... 1 mit * für Dich ;)

Aber nochmal: das bringt den Herr Meer jetzt auch nicht weiter...
aber wenn's Deinem Ego hilft...
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Kostenvoranschlag von Rose (siehe oben) steht jedoch, dass sie Rahmen und Gabel "im Rahmen der Garantie / ohne Berechnung" tauschen. Eben als Teil des "umfassenden Garantiepakets". Auf dieses Garantiepaket bezieht sich m.E. auch die Formulierung der Übernahme der Fracht und Montagekosten.

Was meinst Du mit "gesetzlicher Garantie"? Es gibt von gesetzlicher Seite nur Gewährleistung. Knackpunkt ist die Beweislastumkehr nach einem Jahr (vor 2021 nach 6 Monaten). Garantie dagegen ist immer eine freiwillige Leistung ohne einheitliche gesetzliche Vorgaben.
Quelle:
https://www.verbraucherzentrale-nie...unterschied-zwischen-garantie-gewaehrleistung
Sorry, hatte das erst jetzt gesehen...

Ja, Du hast wohl recht... Mein Berufsfeld dreht sich halt doch nicht um Konsumgüter...

Aber solche freiwilligen Garantien sind eben recht komplex formuliert. Was in einem Satz geschrieben ist muss nicht zwingend für das, was im darauffolgenden Satz steht, gelten. Abet dafür sind dann die Rechtsverdreher zuständig.

Ich würde es genauso, wie Du geschrieben hast, nochmal probieren.
Aber ich würde es auch irgendwann gut sein lassen... Jeder wie er mag.
 
Rose hat zunächst auf die aktuellen Garantiebedingungen verwiesen. Eingelenkt haben sie, als ich ihnen dokumentiert habe, dass laut den Garantiebedingungen in der Bestellbestätigung von 2019 die Montagekosten übernommen werden. Das ist natürlich positiv.
Das Angebot (siehe Anhang) sieht jetzt viel besser aus. Die Kommunikation blieb stets freundlich.

Nicht gut ist natürlich, dass ich selbst darauf hinweisen musste. Gibt sicher nicht nur den einen oder anderen Kunden, der die Montage trotz anderslautender Garantiebedingungen bezahlt hat. 270 EUR ist ja nicht wenig Geld. Man muss halt seine Rechte kennen.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob das alles System hat. Nach dem Motto: Mal sehen, ob der Kunde es merkt. Entsprechend bleibt ein leicht bitterer Nachgeschmack.
 

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