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Rotlichtverstoß, unklare Lage

AW: Rotlichtverstoß, unklare Lage

Ich nehme an, dass du auf dem roten Weg unterwegs warst. Mit der durchgezogenen weissen Linie gilt damit das Lichtzeichen (Ampel) welches für die Autofahrer gilt. Befindet sich am gleichen Mast eine eigene Lichtzeichenanlage für Radfahrer ist diese absolut verbindlich. befindet sich die radfahrer Lichtanlage an einem anderen mast ist sie nicht zugehörig.
Ich würde sagen in diesem Fall ist die Anbringung der Lichtzeichenanlage und Verkehrsführung so verwirrend, dass das Radfahrer faktisch zwar Schuld bekommt, aber die originäre Schuld durch die Vekehrsführung bei der Strassenverkehrsbehörde liegt. Ich würde mir zwingend einen Anwalt für Verkehrsrecht zulegen und auf dieser Basis versuchen aus der Nr raus zu kommen.
 
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