ex201
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Ich denke, es findet nicht statt. Richtig?
Andere Städte und Gemeinden schreiben auch von:
Quelle: https://www.luenen.deSämtliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel sind grundsätzlich bis einschließlich 19.04.2020 untersagt.
(...)
Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote werden geschlossen bzw. eingestellt:
(...)
Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020. Dazu zählt auch der Trainingsbetrieb im Amateurbereich.
Andere Städte und Gemeinden schreiben auch von:
Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen (...) wird ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro oder unmittelbarer
Zwang angedroht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung nach § 75 Abs. 1 IfSG strafbar sind.