Das mag im Fall von Mason stimmen, weil das Rahmenset aus Asien ist.
Wird aber ein Produkt in UK hergestellt, gibt es mit der EU ein Abkommen, dass den Zoll von 4,7% aussetzt.
So lohnt es für den Selbstimportierer eines Sturdy aber nur das Rahmenset zu holen un den Rest hier vor Ort zu kaufen und zu verbauen, da sonst auch wieder Zoll erhoben wird für alles, was nicht in UK gefertigt ist.
Gruss, Felix
Der Mason-Titanrahmen wird in Italien produziert und die generelle Aussage, dass der Zoll zwischen EU und UK ausgesetzt sei, ist nicht richtig. Ob Zölle anfallen, hängt im Einzelfall an Ursprungskriterien und bedarf zur Zollvermeidung zudem eines Antrags auf Zollpräferenzbehandlung durch den Einführer, an dem Laien häufig scheitern werden und den die üblichen Versender wie DHL, FedEx und UPS einem als Privatperson nicht abnehmen können / wollen.
So oder so braucht es die Kooperation des Ausführers, weil der für den Antrag auf Zollpräferenzbehandlung eine Erklärung zum Ursprung des Erzeugnisses abgeben oder entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen muss, so dass der Einführer Gewissheit über den Ursprung des Erzeugnisses nachweisen kann. Im Klartext heißt das: Der Hersteller muss darlegen, dass bei Fahrradteilen oder Fahrrädern der Anteil der Materialien ohne Ursprungseigenschaft in UK 45% nicht überschreitet (Zollwert der Vormaterialien inklusive Frachtkosten zum Zeitpunkt der Einfuhr darf 45% des Brutto-Verkaufspreises ohne Frachtkosten nicht übersteigen).
Sturdy wird die dafür nötige Ursprungseigenschaft vergleichsweise einfach nachweisen können, weil allein der 3D-Druck viel Geld verschlingt und das Material wenig kostet. Ein anderer Rahmenbauer, insbesondere günstigere Rahmen aus vorgefertigten Rohrsets ohne Ursprungseigenschaft, könnten daran aber genauso gut scheitern. Das ist eine Einzelfallfrage.
Der italienische Mason-Rahmen kann zum Beispiel nicht im freien Verkehr zurück in die EU eingeführt werden, weil er in UK von Mason weiterverarbeitet wird (Artikel 51 Wiedereingeführte Erzeugnisse, Artikel 52 Nichtbehandlung / Nichtmanipiulation).
Der aus Italien eingeführte Rahmen liegt aber über 45% des EXW-Warenwerts des fertigen Produkt, so dass das fertige Produkt keine Ursprungseigenschaft in UK hat.
Bei einem Komplettrad wird der Nachweis der Ursprungseigenschaft in UK in der Regel an den Kosten für zwangsweise nicht-englischen Komponenten scheitern, was zur von Dir geschilderten Konsequenz führt, dass es keinen Sinn macht, ein Komplettrad aus UK zu importieren. In so einem Fall wird der Zoll auch nicht nur für die nicht in UK gefertigten Komponenten erhoben, sondern auf das gesamte Fahrrad (das Enderzeugnis). Man könnte das Fahrrad vielleicht auch als Warenzusammenstellung nach Artikel 48 deklarieren, aber dann sinkt die Grenze für die Ursprungseigenschaft sogar auf 15%, was es nur noch unwahrscheinlicher macht.
Zusammengefasst:
- Pauschal sagen, dass auf Rahmen oder Teile aus UK kein Zoll anfällt, kann man nicht.
- der Zoll ist NICHT ausgesetzt, sondern durch das TCA (Trade & Cooperation Agreement, siehe Amtsblatt 149 der EU vom 30.04.2021) eingeschränkt
- das Risiko, insbesondere als Privatperson, dass man am Ende doch den vollen Zoll zahlt, weil der Ausführer nicht zur Kooperation bereit ist oder der Prozess überfordert, ist durchaus gegeben.