Den Unterschied bzgl. Beweislast(umkehr) merkt man vor allem, bzw. erst dann, wenn es ans Anfechten geht, vor Gericht. Da ist es wesentlich einfacher für den Beschuldigten, wenn der andere Deine Schuld haarklein beweisen und offen darlegen muss, und Du bei jedem Formfehler den Finger heben kannst.
Als Dopingbeschuldigter musst Du Dir alles, was Deine Unschuld beweisen könnte, selbst zusammensuchen, womöglich Gutachten erstellen lassen, musst überlegen, ob bei der Analyse oder beim Pharmahersteller etwas schiefgelaufen ist, oder ob Du sabotiert wurdest. Selbst kleine Formfehler oder Grauzonen, siehe (unbeaufsichtigte) Zwischenlagerung der Proben bei Vuskovic, führen nicht direkt zur Unschuld. Bei Heßmann heißt es, wäre es schon ein 6stelliger Betrag, den ihn das alles bisher gekostet hat.