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Unfall - Haftpflicht

Council

Bürstenfeuer
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Also ich hatte gestern einen Zusammenstoß mit einem anderen Radfahrer.
Passiert ist das wie folgt:
Ich war auf dem Rückweg und hab noch nen bisschen Stoff gegeben und war auf einer relativ unbefahrenen Dorfstraße. War gerade beim Überholen einer alten Frau, bestimmt 2m Abstand, und auf einmal zieht sie links rüber, ohne zu nach hinten zu schauen oder Handzeichen zu geben (wollte auf die andere Straßenseite). Ich versuche noch auszuweichen, brülle noch Vorsicht, aber sie hat nicht mehr reagiert. Hab sie dann mit meiner Pedale am Vorderrad gestreift und schließlich flach gelegt. Die Schuldfrage ist demnach eindeutig zumal sie auch ihre Schuld eingestanden hat und ich sogar einen Zeuge habe der alles gesehen hat. Sie ist haftpflichtversichert.

Nun meine Frage: Also ich hab mir kaum was getan, bis auf nen paar Prellungen und kleine Hautwunden, aber mein Fahrrad hat ganz schön gelitten. Schrammen, Mantel zerfetzt, Lenker verbogen, Schaltung auch was abbekommen.
Ich wollte nächste Woche mich mal mit der Versciherung in Verbindung setzen und nachfragen wie wir den Schaden regulieren. Die Frage ist natürlich auch ob man die Schrammen überhaupt beheben kann oder ob ich evtl Anspruch auf neuen Rahmen habe (Fahrrad ist erst 1 jahr alt), bzw. Schaltung oder ob nicht schon Totalschaden vorliegt. Ich meine man kann vllt auch gar nicht sehen ob der Rahmen nicht irgendnen Haarriss oder gleichen hat.
Und ich denke noch darüber nach Dienstag zum Arzt zu gehen, bzgl Schmerzensgeld, oder ist das zu spät, wollte aber auch nicht ins Krankenhaus, da die Verletzungen nicht so wild sind, aber nen bisscehn geld kann man vllt ja noch rausschlagen, zahlt ja eh die Versicherung.

Danke schonmal für eure Mithilfe !
 
Council schrieb:
Also ich hatte gestern einen Zusammenstoß mit einem anderen Radfahrer.....
aber nen bisscehn geld kann man vllt ja noch rausschlagen, zahlt ja eh die Versicherung.

Danke schonmal für eure Mithilfe !

Also wenn keine großartigen Verletzungen vorliegen, würde ich mich auf die Regulierung des Materialschadens beschränken.
Prellungen können Kleinigkeiten oder auch sehr unangenehme und länger schmerzhafte Angelegenheiten sein; das kannst Du zunächst nur selbst beurteilen.
Die oben von Dir beschriebene Denke: "zahlt eh die Versicherung" finde ich allerdings nicht so toll. Die Versicherung finanziert ihre Leistungen aus den Prämien der Kunden. Je mehr Leute "noch was rausschlagen" um so höher die Prämien. Es wird nämlich nicht die Versicherung belastet sondern die Gemeinschaft der Beitragszahler - denk da mal drüber nach.

Gruß
Herbert
 
vllt hast du Recht Herbert, ich habe es wohl etwas ungünsitg ausgedrückt. Sagen wollte ich, dass wenn die alte Frau keine Versicherung hätte, würde ich an Schmerzengeld gar nciht denken, ich will der Frau ja keinen "reinwürgen".

Aber was eigentlich wichtig ist, wie sieht das mit dem Rad aus ? Ich meine Nachlackieren o.ä. ist ja wohl schlecht ! Steht mir da nen neuer Rahmen zu !
Ich wollte nächste Woche erstmal zu meinem Händler und das Fahrrad nochmal durchchecken lassen.
 
Lass doch einfach einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur bei ein guten Händler, der vielleicht auch beurteilen kann, ob der Rahmen was „unsichtbares“ abbekommen hat, machen.
Anhand eines solchen Kostenvoranschlags muss die Versicherung bei Haftpflichtschäden zahlen, eine Reparaturrechnung ist nicht erforderlich. Wenn dein relativ neuer Rahmen auch Kratzer abbekommen hat und diese nicht mehr retuschiert werden können, zählt auch eine Lackierung dazu.
Es könnte höchstens noch sein, dass die Versicherung mit einem Kostenvoranschlag nicht einverstanden ist und einen Gutachter bestellt. Dann bekommst du das Geld aufgrund des Gutachtens.

Ich würde aber auf jeden Fall zum Arzt gehen und die Verletzungen ordentlich begutachten lassen. Du weißt nie, ob deine Verletzungen Folgeschäden verursachen können.
Das mit dem Schmerzensgeld musst du selber wissen. Dabei solltest du aber beachten, dass es in einem solchen Verfahren passieren kann, dass gegen die Dame ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird. Dies kann dann mit einem Strafbefehl oder einer Einstellung gegen die Zahlung von XYZ Euro enden.
 
Glaub Schmerzensgeld ist problematisch wenn man erst ein paar Tage später zum Arzt geht. Da stellt die Versicherung quer.
 
hmm ... naja ich meine wird in so einem Fall erwartet, dass man ins Krankenhaus geht ?
Ich meine versuch mal Freitag spät nachmittag mal nen Arzt zu finden in einer Praxis, eher schlecht. Da auch noch Pfingsten ist, ist der Dienstag wohl die erste Möglichkeit, oder ?
 
Council schrieb:
hmm ... naja ich meine wird in so einem Fall erwartet, dass man ins Krankenhaus geht ?
Ich meine versuch mal Freitag spät nachmittag mal nen Arzt zu finden in einer Praxis, eher schlecht. Da auch noch Pfingsten ist, ist der Dienstag wohl die erste Möglichkeit, oder ?

Krankenhaus hat auch zu Pfingsten offen :D
also sehr schmerzensgeldverdächtig scheint das ganze nicht zu sein - sei froh ! :rolleyes:
 
ja werde glaube diesbezüglich auch denke nichts mehr unternehmen ...
hatte echt Glück da hätte auch mehr passieren können
 
Hallöchen,
ich hab gerade diesen Fred entdeckt und wollte zum Thema Unfall-HF nochmal was anderes fragen: Da wir viel über Feld- und Wirtschaftswege fahren, haben wir gelegentlich Begegnungen mit freilaufenden Hunden. Erst letztes Wochenende kam es wieder zu einem Fast-Zusammenstoß, da der Besitzer der Meinung war, WIR hätten auf seine drei Hunde zu achten, die da quer über Feld und Weg kreuzten.

Frage: WENN mal der Fall eintreten sollte, was ich nicht hoffe, und man kachelt mit dem Rad in einen freilaufenden Hund: Wer hat schuld?
Ich habe zwar selber einen Hund, aber keine Ahnung, ob der auf Wirtschaftwegen, die ja nicht der STVO unterliegen, angeleint sein müsste. M.E. müsste der Besitzer immer darauf achten, dass Waldi oder Rex mir nicht vor's Rad laufen. Auf der anderen Seite hab ich ja auch nicht unbedingt die Geschwindigkeit, die Radler normalerweise haben und da ist sicherlich auch eine gewisse Sorgfaltspflicht angesagt.
Also??? :eyes: :confused:
 
Mädchen schrieb:
Frage: WENN mal der Fall eintreten sollte, was ich nicht hoffe, und man kachelt mit dem Rad in einen freilaufenden Hund: Wer hat schuld?
Das kann man so pauschal nicht sagen, kommt wohl auf die näheren Umstände an.
Wenn ein Hund plötzlich aus dem Gebüsch vors Rad läuft, wird der Hundehalter wohl die Schuld zu 100% bekommen.
Wenn der Hund aber über ein frei einsehbares Feld läuft und es kommt dann zur Kollision, kannst du eine Mitschuld bekommen, weil es für dich kein "unabwendbares Ereignis" ist. Du hast den Hund ja schließlich gesehen und musst mit seinem unkontrollierten Verhalten rechnen.
ob der auf Wirtschaftwegen, die ja nicht der STVO unterliegen
warum nicht, bzw. seit wann?
angeleint sein müsste.
- auf dem Feld - keine Pflicht
- im Wald besteht diese Pficht
- in der Stadt in der Regel auch
M.E. müsste der Besitzer immer darauf achten, dass Waldi oder Rex mir nicht vor's Rad laufen.
auf jeden Fall
Auf der anderen Seite hab ich ja auch nicht unbedingt die Geschwindigkeit, die Radler normalerweise haben und da ist sicherlich auch eine gewisse Sorgfaltspflicht angesagt.
so ist es

Letztlich geht es ja um deine Nase, auf die du fällst. Kaputt ist kaputt, egal wer nachher die Schuld hat.
 
Volkeree schrieb:
Das kann man so pauschal nicht sagen, kommt wohl auf die näheren Umstände an.
Wenn ein Hund plötzlich aus dem Gebüsch vors Rad läuft, wird der Hundehalter wohl die Schuld zu 100% bekommen.
Wenn der Hund aber über ein frei einsehbares Feld läuft und es kommt dann zur Kollision, kannst du eine Mitschuld bekommen, weil es für dich kein "unabwendbares Ereignis" ist. Du hast den Hund ja schließlich gesehen und musst mit seinem unkontrollierten Verhalten rechnen.

Letztlich geht es ja um deine Nase, auf die du fällst. Kaputt ist kaputt, egal wer nachher die Schuld hat.

Danke für Deine Einschätzung, genau so seh ich das eigentlich auch.

Das ist wohl wahr.
Mich nervt immer nur die Art mancher Hundebesitzer (zum Glück nicht der meisten!), dass sie ihren Hund nicht ranrufen oder sonst dafür sorgen, dass er mir nicht im Weg rumrennt. Ich selber mach das schon allein deswegen, weil ich - siehe oben kaputt ist kaputt - mein Tier nicht verletzt haben will, selbst wenn ich nicht schuld wäre.

Zu den Wirtschaftswegen: Meines Wissens unterliegen diese denselben Bestimmungen wie Privatwege, weil sie dem Bauern gehören bzw. dieser für sie sorgen muss. Autoverkehr ist ja meistens nicht erlaubt. Aber WISSEN tu ich das nicht.
 
Mädchen schrieb:
Zu den Wirtschaftswegen: Meines Wissens unterliegen diese denselben Bestimmungen wie Privatwege, weil sie dem Bauern gehören bzw. dieser für sie sorgen muss. Autoverkehr ist ja meistens nicht erlaubt. Aber WISSEN tu ich das nicht.

Vielleicht hilft dir das:
"""Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit wegerechtlich (Widmung) oder tatsächlich (faktisch) zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, § 1 StVO, Rdnr. 13).

Wegerechtlich öffentlicher Verkehrsraum ist eine für den Verkehr nach den Straßengesetzen des Bundes (§ 2 FernStrG) oder der Länder (z.B. § 3 BlnStrG) gewidmete Verkehrsfläche. Die Widmung erfolgt in der Regel durch Verwaltungsakt (vgl. Schurig, StVO, 11. Auflage 2002, § 1 StVO, Anm. 2.1).

Tatsächlich (faktisch) öffentlicher Verkehrsraum ist eine Verkehrsfläche im privaten oder öffentlichen Eigentum (zivilrechtlich Privatgelände), die durch die Allgemeinheit mit ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich benutzt (praktisch privatrechtliche Widmung) wird (vgl. Schurig, StVO, 11. Auflage 2002, § 1 StVO, Anm. 2.1)."""

Wenn Verkehrszeichen die Wege für einige Fahrzeugarten verbieten, zeigt dies nur wieder, dass es öffentlicher Verkehrsraum ist. Das Straßenverkehrsamt stellt wohl keine Verkehrszeichen auf Privatgelände auf.
 
Hallo,

ich häng mich jetzt einfach mal an den Thread an :)

Mich hat gestern eine ältere Dame auf ihre Motorhaube genommen - gottseidank war es eine Stopstelle (mit spiegel und trallala - ich sag nun nix über 70jährige autofahrer mit automatik :rolleyes: ) und ich war auch net soo schnell - naja, also eindeutig ihre schuld und ich hab auch "nur" Prellungen.

Nun lass ich grad einen Kostenvoranschlag machen und war auch schon beim arzt - ein paar fragen beliben aber noch offen:

Die Dame hat mich vorne erwischt - vorderrad und hinterrad verzogen (im endeffekt am arsch, weil sonen wenigspeichen-lrs ist) - nun weiß ich nicht was ich wegen der Carbongabel machen soll - man sieht zwar nix, aber bei Carbon ist das ja so eine Sache. Habt ihr erfahrungen mit solchen Problemfällen ? Zahlt die Versiucherung ohne murren, wenn der Händler sagt das die Gabel getauscht werden müsse (ist ja nen sicherheitsrelevantes Teil und ich möcht ne das die mir nach 4 Monaten um die ohren fliegt).

Wie lange dauert es bis das Geld endlich eintrifft - mein Händler meinte man sollte erst nach zusage der Versicherung mit reparatur anfangen (sachverständiger, ... ).


Grüsse
Tobias
 
Hallo Tobias,

erst mal gute Besserung für deine Prellungen.

Zu deinen Fragen würde ich sagen, kommt auf die Versicherung der alten Dame an. Meine Erfahrungen habe gezeigt, dass teurere Versicherungen wie Allianz oder so auch unproblematischer zahlen.

Ich würde vorschlagen, lass von einem Händler einen Kostenvoranschlag machen (wenn der meint auch mit Gabel), wende dich dann einfach an die Versicherung (Schadensabteilung anrufen) und sprich mit dem Sachbearbeiter, von dem hängt natürlich vieles ab. Ich könnte mir vorstellen, dass die ganz schön komisch gucken werden, wenn die für ein defektes Fahrrad einen nicht ganz unerheblichen Betrag zahlen sollen.

Dann könnten die dir einen Sachverständigen auf den Hals hetzen, wobei ich gar nicht weiß, ob es das Fahrradsachverständige gibt oder wer das macht. Der Sachverständige ist nicht unbedingt ein Nachteil, verzögert die Sache aber wohl.

Am besten ist es immer, wenn du für alle Fälle eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, dann würde ich das Rad direkt reparieren lassen. Ein Rechtsanwalt regelt das schon.

Wie sich das mit der Gabel verhält, kann ich dir leider nicht sagen. Aber wenn Experten dir nach einem Sturz empfehlen den Alu- Lenker auszutauschen, können die sich eigentlich bei einer Gabel auch nicht sperren. Man kann verschiedene Materialien röntgen und so feststellen, ob im Rahmen oder sonst wo ein Haarriss ist. Eine solche Untersuchung ist aber meistens aufwändiger als ein neues Teil.

Ich persönlich würde das Rad sofort reparieren lassen, das hängt aber sicherlich von den finanziellen Möglichkeiten ab.

Was machst du denn wenn die Versicherung die keine neue Gabel zahlt? Fährst du dann mit einer Gabel, bei der du ein ungutes Gefühl hast, oder wenn du gar nichts bekommen würdest (Theroie), kein Rad mehr?

Warst du beim Arzt?
Da würde ich auf jeden Fall hingehen, auch wenn du keinen Schmerzensgeldansprüche stellen willst. Du weißt nie, ob innerlich nicht doch eine Kleinigkeit passiert ist, von der Spätfolgen ausgehen können.

Berichte doch bitte mal, wie die Sache verläuft.

Volker
 
Hallo,

also ich war schon beim arzt und hab alles aufnehmen lassen - werde auch schmerzensgeld fordern, besonders um eventuelle reparaturen, die die versicherung nicht zahlen will doch ausführen zu lassen.

Da ich eigentlich keine Kohle hab um mir eine reparatur aus eigener Tasche leisten zu können muss ich wohl auf das geld von der versicherung warten.

Die Versicherung ist die HUK.

Das mit der Verkehrrechtschutz muss ich gleich mal schaun (bin student, also müsste eine eventuelle rechtschutz seitens meiner Mutter das doch übernehmen, oder ? )


Ich werd dann mal berichten wies weitergeht *auf happy end hoff*

Tobias
 
tygold schrieb:
Das mit der Verkehrrechtschutz muss ich gleich mal schaun (bin student, also müsste eine eventuelle rechtschutz seitens meiner Mutter das doch übernehmen, oder ? )
Meistens nur, wenn Dein Erstwohnsitz noch bei Deiner Mutter liegt.
 
danke für die info.

was ein glück das ich den da gelassen hab :)


Grüsse
Tobias
 
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