Crocodillo
reißt die Klappe weit auf
AW: unterwegs mit dem klassiker
@Treppler:
Nussdorf, an der Straße nach Eberdingen?
@Treppler:
Nussdorf, an der Straße nach Eberdingen?
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
..womit bewiesen wäre dass der Dativ nicht nur dem Genitiv sondern auch dem Nominativ sein Tod sein kann...Da Urkunden aber häufig mit der Ortsangabe „gegeben zu Weil, der Stadt“ ausgestellt wurden, etablierte sich im Verlauf der Zeit (Mitte des 19. Jahrhunderts endgültig) die Dativform als offizieller Stadtname unter allen grammatischen Fällen"
Das sicherste ist die Polizei zu verständigen dass man ein Radl gefunden hat und dann gelich zu sagen sie sollen einem unbedingt als Finder registrieren. nach einem halben Jahr dann beim Fundbüro anrufen und fragen ob es noch da ist. Hab ich mal mit einem Moser so gemacht, hat wunderbar geklappt. Die Polizei hat das Radl sogar abgeholt. Der Vorteil ist, dass die Polizei bei gestohlenen Rädern gleich im Datenbestand nachschauen kann, bevor es ans Fundamt geht. Es gibt ja in jeder PI einen eigenen Sachbearbeiter für Fahrraddiebstahl.
Was mich ärgert: Letztes Jahr ein verwaistes Kotter mit Mavic-Naben entdeckt. Zu lange gewartet bevor ich es gemeldet hatte da es dann wieder weg war. Dachte der Besitzer wird es dann schon wieder gefunden haben. Letzte Woche erzählt mir dann ein Bekannter: "Stell dir vor, super Radl ersteigert bei den Fundsachen. Kotter mit Mvic-Naben. Hat nur 3 Euro gekostet."
Aaaarghhhhh.......
(...)Das heisst aber auch, dass man sobald ein Rad findet es sofort zur Polizei bringen muss um in den Genuss dieser Regelungen zu kommen. (...)
Genau DAS würde auf jeden Fall unbedingt vermeiden, weil ich wegen exakt so einer Sache selbst schon mal als Fahrraddieb dagestanden habe!
Auf gar keinen Fall auch nur anfassen! Das wird nämlich als Absichtserklärung einer Überführung in den höchstpersönlichen Gewahrsam, also versuchten Diebstahl, gewertet. Obwohl genau diese "Überführung in den höchstpersönlichen Gewahrsam" bei einem Fahrrad so lange als schwierig gilt, wie man es in der Öffentlichkeit, also für jedermann gut sichtbar, mit sich führt und der Diebstahl daher streng genommen nicht vollendet werden kann.
Lieber nur bei der Polizei anrufen und sagen, dass da und da ein herrenloses Rad rumsteht, mehr nicht. Und so einfach, wie es sich die Herren Polizei hier manchmal machen, würde ich obendrein dazu raten, bei so einer Sache anonym zu bleiben, also von einer Telefonzelle aus anzurufen. Oder ganz einfach überhaupt nichts zu unternehmen.