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unterwegs mit dem klassiker

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Re: unterwegs mit dem klassiker
AW: unterwegs mit dem klassiker

Während die meisten den Ring gemeistert haben, bin ich Memme mit dem modernen Stahlgeröhr, dass hier eigentlich nix zu suchen hat, durchs Sauerland gekraxelt. Ich habs nicht bereut, Wetter & Landschaft waren großartig. Und Höhenmeter gabs auch.
 
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Gestern mal eine kleine Runde mit grün gestreiftem Outfit unternommen.
Es rollt gut und in der Pizzeria gabs gleich 76er Gesprächsstoff. . .
 
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Letztes Wochenende mit anderen Verrückten von hier unterwegs auf meinem Zahnarzt-Renner (Kenner wissen welche Marke gemeint ist ;))!
Trimmfahrermäßig mit 3-fach Kurbel :eek:



@Rotporst: Danke fürs schöne Trikot.
 
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Wie jetzt,

in der Abfahrt und Du lümmelst auf den Bremsgriffen rum... :droh:

Laß das bloß nicht Peter Post sehen. Der zieht Dir die Hammelbeine lang, ob der liegen gelassenen Sekunden. Von den Minuten, die Du deswegen, weil Du mit zu wenig Tempo in die Gegensteigung gegangen bist und darum mit Trimmfahrerübersetzung dort hochgeschlichen bist, wollen wir mal garnicht reden... :p :D :D :D

unterlenkige Grüße

Martin
 
AW: unterwegs mit dem klassiker

:D
Fürs nächste mal versuche ich ja dickere Beine mitzubringen, damit ich die Trimmfahrer-Kurbel daheim lassen kann.
Auf dem Bild geht es übrigens den Berg hoch und nicht runter. :p
 
AW: unterwegs mit dem klassiker

Da Urkunden aber häufig mit der Ortsangabe „gegeben zu Weil, der Stadt“ ausgestellt wurden, etablierte sich im Verlauf der Zeit (Mitte des 19. Jahrhunderts endgültig) die Dativform als offizieller Stadtname unter allen grammatischen Fällen"
..womit bewiesen wäre dass der Dativ nicht nur dem Genitiv sondern auch dem Nominativ sein Tod sein kann... :D

Ihr alle: Schöne Bilder!
 
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Ich habe heute auch noch eine kleine vorwochendliche Runde gedreht.
Streckenmäßig geht es nicht wirklich flacher. Entlang an der Hunte um Oldenburg. Sonnig zu Beginn, bis zum pitschnassen Ende. Hat aber trotzdem spass gemacht.





 
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Dann mach ich auch mal wieder outing - das hier war im Juni 2011 - zusammen Ausfahrt mit den Senioren aus dem Forum hier. Dann seht ihr das schwarzgrünweisse Biest auch mal wieder in ganz. Der alte Herr ist ein Paletti. Steht auf dem Trikot, welches extra übers Forum zu ihm kam und seitdem mit Stolz getragen und laaaangsam gefahren wird...

 
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Das sicherste ist die Polizei zu verständigen dass man ein Radl gefunden hat und dann gelich zu sagen sie sollen einem unbedingt als Finder registrieren. nach einem halben Jahr dann beim Fundbüro anrufen und fragen ob es noch da ist. Hab ich mal mit einem Moser so gemacht, hat wunderbar geklappt. Die Polizei hat das Radl sogar abgeholt. Der Vorteil ist, dass die Polizei bei gestohlenen Rädern gleich im Datenbestand nachschauen kann, bevor es ans Fundamt geht. Es gibt ja in jeder PI einen eigenen Sachbearbeiter für Fahrraddiebstahl.
Was mich ärgert: Letztes Jahr ein verwaistes Kotter mit Mavic-Naben entdeckt. Zu lange gewartet bevor ich es gemeldet hatte da es dann wieder weg war. Dachte der Besitzer wird es dann schon wieder gefunden haben. Letzte Woche erzählt mir dann ein Bekannter: "Stell dir vor, super Radl ersteigert bei den Fundsachen. Kotter mit Mvic-Naben. Hat nur 3 Euro gekostet."
Aaaarghhhhh.......

Also ich habe jetzt mal deine Antwort zitiert, weil es einfach die letzte zum Themenkomplex "Wann darf ich ein Rad behalten" war.

Ich würde gerne mal etwas Licht in die Sache bringen, weil die Antwort von RoyKoeln zwar im Ergebnis richtig ist, dennoch die strafrechtliche Brisanz etwas zu kurz kommt.

Relevanter Straftatbestand ist § 242 StGB. Der Diebstahl. Dieser ist nur möglich an einer fremden Sache.

Entscheidend ist mithin, wann nach materiellem Zivilrecht das Eigentum übergeht.

Grundsätzlich bleibt das Eigentum bei dem Eigentümer. Auch wenn er eine Sache einfach so rumliegen lässt. Zwar sieht das BGB in den §§ 958, 959 die Möglichkeit der Aneignung einer herrenlosen Sache vor. Diese Vorschriften sind aber nur für die Lehre interessant. In der Praxis werden sie schlicht nicht angewandt.

Interessant sind also vorliegend nur die Vorschriften über den Fund. Gemäß § 973 BGB ist ein Eigentumserwerb nur möglich, wenn 6 Monate nach Anzeige bei der zuständigen Behöre verstrichen sind. Nach Ablauf dieser Frist bist du dann rechtmäßiger Eigentümer und kannst mit der nach Belieben verfahren.

Das heisst aber auch, dass man sobald ein Rad findet es sofort zur Polizei bringen muss um in den Genuss dieser Regelungen zu kommen. Tut man dies nicht, macht man sich strafbar. Im Übrigen kann der Eigentümer 30 Jahre (!) lang seinen Herausgabeanspruch geltend machen.

Im Übrigen möchte ich noch auf eine Besonderheit bei Fahrrädern hinweisen: Es wird (zumindest Landgerichtsbezirk München) davon ausgegangen, dass Räder immer abgesperrt sind. Das heisst eine Anklage ist dann kein Pappenstiel mehr, weil aufgrund des Schlosses die Sache besonders geschützt war und dadurch das Regelbeispiel des § 243 I 2 Nr.2 StGB erfüllt ist und mithin ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vorliegt. Mindeststrafe sind dann 3 Monate Freiheitsstrafe. Wobei natürlich angemerkt werden muss, dass gemäß § 47 StGB Freiheitsstrafen unter 6 Monaten als Geldstrafe geahndet werden.

Hoffe das hilft dir bei deiner Entscheidung das Rad zu melden.
 
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(...)Das heisst aber auch, dass man sobald ein Rad findet es sofort zur Polizei bringen muss um in den Genuss dieser Regelungen zu kommen. (...)

Genau DAS würde auf jeden Fall unbedingt vermeiden, weil ich wegen exakt so einer Sache selbst schon mal als Fahrraddieb dagestanden habe!
Auf gar keinen Fall auch nur anfassen! Das wird nämlich als Absichtserklärung einer Überführung in den höchstpersönlichen Gewahrsam, also versuchten Diebstahl, gewertet. Obwohl genau diese "Überführung in den höchstpersönlichen Gewahrsam" bei einem Fahrrad so lange als schwierig gilt, wie man es in der Öffentlichkeit, also für jedermann gut sichtbar, mit sich führt und der Diebstahl daher streng genommen nicht vollendet werden kann.
Lieber nur bei der Polizei anrufen und sagen, dass da und da ein herrenloses Rad rumsteht, mehr nicht. Und so einfach, wie es sich die Herren Polizei hier manchmal machen, würde ich obendrein dazu raten, bei so einer Sache anonym zu bleiben, also von einer Telefonzelle aus anzurufen. Oder ganz einfach überhaupt nichts zu unternehmen.
 
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Genau DAS würde auf jeden Fall unbedingt vermeiden, weil ich wegen exakt so einer Sache selbst schon mal als Fahrraddieb dagestanden habe!
Auf gar keinen Fall auch nur anfassen! Das wird nämlich als Absichtserklärung einer Überführung in den höchstpersönlichen Gewahrsam, also versuchten Diebstahl, gewertet. Obwohl genau diese "Überführung in den höchstpersönlichen Gewahrsam" bei einem Fahrrad so lange als schwierig gilt, wie man es in der Öffentlichkeit, also für jedermann gut sichtbar, mit sich führt und der Diebstahl daher streng genommen nicht vollendet werden kann.
Lieber nur bei der Polizei anrufen und sagen, dass da und da ein herrenloses Rad rumsteht, mehr nicht. Und so einfach, wie es sich die Herren Polizei hier manchmal machen, würde ich obendrein dazu raten, bei so einer Sache anonym zu bleiben, also von einer Telefonzelle aus anzurufen. Oder ganz einfach überhaupt nichts zu unternehmen.

Solange man dann Anonym bleibt, ist allerdings ein Eigentumserwerb ausgeschlossen.

Auch denke ich nicht, dass Öffentlichkeit ein taugliches Kriterium für eine Vollendung des Diebstahls ist. Es ist ja kein heimliches Delikt. Wobei ich schon nachvollziehen kann, was du meinst.

Ich kann natürlich nur von zwei Erlebnissen berichten, bei denen ich einmal selbst und einmal nur dabei war, als ein Rad als gefunden bei der Polizei abgegeben wurde. Beide Male kamen weder ich noch mein Kumpel unter Tatverdacht.

Insofern kann ich nur dazu raten, wenn man ein herumliegendes Rad rechtmäßig als sein eigenes besitzen möchte, den Gang zur Polizei hinter sich zu bringen. Eine andere Möglichkeit erschließt sich mir nicht.

Sicherlich ist mir aber auch klar, dass bei der Flut an Fahrraddiebstählen und der Ressourcenknappheit der Polizei eine Aufklärung meist nicht gelingt. Insofern gilt die alte Weißheit: Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
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Habe so ein gefundenes Rad schon mal beim Ordnungsamt/Fundbüro der Stadt gemeldet, da es tagelang vor meinem Büro stand.

Die haben es aufgenommen (telefonisch! Marke, Farbe usw...) dann sogar gefragt, ob ich es unterstellen könnte, falls sich innerhalb einer Frist jemand bei denen diesbezüglich meldet. Falls nicht, könnte ich es danach behalten!!! (Singemäss)
Das wollte ich aber dann doch nicht so gern, woraufhin der stadtische Bauhof es am nächsten Tag abgeholt hat.

Unglaublich, oder?!

Keine Ahnung, ob sowas auch polizeilich geprüft wird...
 
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So gesehen eigendlich schon ein ganz schön stolzer Bock, leider recht schwer mit 10 kg :cool:
Fährt sich wie an der Schnur gezogen. Ich glaub ich werd das mal zu meinem persönlichem Leichtbauprojekt
machen. 8-8,5 wären traumhaft :mex:
lg
stefan
 
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