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Unverschuldeter Verkehrsunfall mit Carbonrahmen

Das wollte ich ursprünglich ausdrücken: die wissen, was sie tun und foppen dich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Das ist deren Job.
so ist es und ohne Anwalt hätten wir sicher nicht mehr wie von DHL freiwillig und großzügigerweise 56,99 Euro zurück erstattet bekommen (50 Euro geschätzer Warenwert + 6,99 Euro Porto). Die versuchen es mit allen Mitteln und wenn von 10 dann 6 genervt aufgeben, haben die ihr Ziel erreicht
 

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Re: Unverschuldeter Verkehrsunfall mit Carbonrahmen
50 Euro? Ich mach mich nass vor Lachen.
darum auf keinen Fall ohne Anwalt bei so einer Sache wie hier passiert ist (wo der Wert ja ein vielfaches höher ist). Hab ich am Anfang auch versucht, da kam dann immer wieder die gleiche Story, fehlende Unterlagen, bitte nochmal einreichen usw. Und selbst als der Anwalt bereits eingeschaltet war, ging es munter weiter mit Salami Taktik. Es nahm erst ein Ende, als unser Anwalt mit Anklage gedroht hatte...
 
Vor 3 Jahren hat DHl meinen Carport ramponiert (oben die Dachrinne samt Ecke). Gelbe Farbe war noch dran.
Fahrer ist weg gefahren. Zum Glück haben es die Nachbarn gesehen und Nummernschild notiert.

Polizei und dann Kontakt zu DHL. Keine Reaktion. Anwalt
Anwalt: Hallo, Dachdecker sagt x Euro und euer Fahrer hat Unfallflucht begangen (gibt es nicht auf Privatgrundstück- trotzdem)
DHL: Das ist ein subunternhemen können wir nichts machen.
Anwalt : Doch.
DHL: OK. Wir haben ermittelt der Fahrer ist verstorben.
(Kein Scherz, das war die Antwort)
Anwalt: Unternehmen haftet, bzw. deren Versicherung. Wir haben Zeugen, spuren gelbes DHl Auto…
DHl: Wir prüfen…
Anwalt: Frist bis….
Geld inkl. Anwaltskosten kam dann nach Monaten.

Also… Viel Erfolg.
 
Bei Stress mit Reiseveranstaltern, Versicherern, dhl/Hermes/ups gibt es m. E. nur eine richtige Vorgehensweise:
1. Ansprüche mit Fristsetzung anmelden und belastbar belegen.
2. Max. 1 Erinnerung
3. Mahnbescheid/Klage

Alles andere ist Folklore!
 
Als ich 2022 zum 3. Mal von einem Auto abgeschossen wurde und mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus kam, habe ich über meine Rechtsschutzversicherung einen Anwalt eingeschaltet. Die Schäden am RR wurden vollständig bezahlt (1.850 €), meinen Verdienstausfall, ich bin Freiberufler, leider nicht. Die Abwicklung mit Gerichtstermin hat genau 1 Jahr gedauert.
Die beiden Schadensfälle zuvor wurde ohne Rechtsanwälte, jedoch in Kontakt mit meiner Rechtsschutzversicherung getätigt.
 
Verdienstausfall von Selbständigen ist das, wo die Verkehrsrechtler alle versagen.

Habe hier eine Bestätigung eines Kunden über meine Ausfalltage nach Fahrradunfall (also nur in dem konkreten Zeitraum der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit, der tatsächliche Schaden war viel höher) und der Anwalt schafft es nichtmals damit eine vernünftige Argumentation ggü. dem Gericht aufzubauen. Jetzt schreibe ich den Schriftsatz selbst und er reicht den dann ein. Ein fauler Sack!

Die gegnerische Versicherung weiß um die Schwäche der Verkehrsrechtler und hat deswegen nie einem Vergleich zugestimmt, obwohl ich mit einen Drittel der Summe zufrieden gewesen wäre.
 
Ich kann nur davor warnen, gerade bei DHL Versicherungsschäden selbst abzuwickeln.
Einmal komme ich am Büro an und will gerade die Türe öffnen. Der DHL Bote steht gleichzeitig in der Türe und will einen Benachrichtigungszettel schreiben. Er hat sich also zu mir umgedreht und mir das Paket in die Hand gedrückt. Danach war er schnell weg. Warum er regelrecht abgehauen ist, konnte ich erst dann sehen. Er hat das Paket mit der Brust gegen die Wand gedrückt um darauf den Zettel zu schreiben.
Die Kartonkante hatte einen wunderschönen Abdruck in der Wärmedämmfassade hinterlassen.
Wir haben uns dann 1 Jahr um Schadensersatz gestritten.

Hier die Mailadresse:
[email protected]


Verdienstausfall von Selbständigen ist das, wo die Verkehrsrechtler alle versagen.

Habe hier eine Bestätigung eines Kunden über meine Ausfalltage nach Fahrradunfall (also nur in dem konkreten Zeitraum der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit, der tatsächliche Schaden war viel höher) und der Anwalt schafft es nichtmals damit eine vernünftige Argumentation ggü. dem Gericht aufzubauen. Jetzt schreibe ich den Schriftsatz selbst und er reicht den dann ein. Ein fauler Sack!

Die gegnerische Versicherung weiß um die Schwäche der Verkehrsrechtler und hat deswegen nie einem Vergleich zugestimmt, obwohl ich mit einen Drittel der Summe zufrieden gewesen wäre.

Tja, eine schlüssige Klage formulieren, dass sollte ein RA schon können.
Allerdings ist der Mandant selbst verpflichtet, die Berechnung vorzunehmen (judex non calculat).
Ich lasse das immer den Steuerberater des Selbständigen machen. Die Kosten des StB sind erstattungsfähig.
 
Danke für die vielen Rückmeldungen. Ich warte noch auf den Kostenvoranschlag vom Radladen.
Sobald ich den habe werde ich vermutlich alles dem Anwalt übergeben.
 
Tja, eine schlüssige Klage formulieren, dass sollte ein RA schon können.
Allerdings ist der Mandant selbst verpflichtet, die Berechnung vorzunehmen (judex non calculat).
Ich lasse das immer den Steuerberater des Selbständigen machen. Die Kosten des StB sind erstattungsfähig.
Also wenn Du einen Tipp im Münchner Raum hast, immer gerne. Hoffe dann den nie zu brauchen. Kann auf sowas verzichten.

An den Berechnungen und dem StB mangelt es wahrlich nicht und selbst eine Bestätigung des Kunden liegt vor ...
 
Danke für die vielen Rückmeldungen. Ich warte noch auf den Kostenvoranschlag vom Radladen.
Sobald ich den habe werde ich vermutlich alles dem Anwalt übergeben.
Gut. Die Chance ist nämlich hoch, dass Du ohne professionelle Hilfe gegen die Rechtsabteilung eines Konzerns kein Land siehst. Die wissen genau, wie sie Dich zu Fehlern verleiten und/oder das Verfahren ewig verschleppen können. Wichtig ist, dass Du nach dem Kostenvoranschlag keinen Reparaturauftrag gibst, bevor geklärt ist, wofür die Gegenseite bzw. deren Versicherung aufkommt. Sollte sie z.B. den Ersatz des Rahmens ablehnen, müsste man ihr ggf. damit Druck machen, dass man den Schaden von einem professionellen Gutachter (den kannst Du wählen) abklären lässt und das dann sehr teuer werden kann. Das sollte aber alles Dein Anwalt wissen, auch wenn Du ihm vielleicht den Tipp geben musst, dass es spezialisierte Gutachter für Fahr- bzw. Rennräder gibt, denn der gemeine Sachverständige kennt sich damit eher nicht aus.
 
Hallo,

ich wurde gestern von einem DHL/Postauto angefahren (mir geht es soweit ganz gut, nichts gebrochen) und wollte mich nach ähnlichen Erfahrungen erkundigen bzgl. der Schadensabwicklung.
Der Fahrer wurde von der Polizei eindeutig als Schuldig erkannt und der Schaden wurde auch bereits von der Post aufgenommen.

Das Carbonlaufrad hat auf jeden Fall schonmal einen Schlag abbekommen und ist krumm/Achter. Des weiteren ist der Lenker verdreht und die Gabel ausgeschlagen/locker. Am Rahmen lässt sich soweit nichts erkennen, aber das ist bei Carbon ja immer schwierig.
Eigentlich kann das ja nun nicht mal ein Händler feststellen ob der Rahmen nun noch verkehrstüchtig ist oder nicht ohne dass er geröntgt wird. Wie würdet ihr euch in dem Fall verhalten?

soweit ganz gut ...also es tat was weh , hier wäre gang zum Arzt evtl nicht verkehrt gewesen.
Prellung Stauchung kann sein, kommt oft erst später.

Wie man hier so liest ist mit DHL nicht gut Kirschen essen , würde aber meinen es geht DHL nichts an sondern
den Versicherer des Dienstwagens.

Habe auch schon einige Unfälle hinter mir , bei Körperlichen Schäden kommt man ohne Anwalt nicht aus.

Einmal ist mir ein Auto der Fahrer Anwalt und Rennradfahrer 😎in den Hinterbau gefahren , bin nicht gestürtzt . Am Rad war die Sitzstrebe (Titan) und Laufrad hinüber.
Hier dann der Versicherung eine Art Gutachten gesendet.
Rahmen war gebraucht hatte aber Kaufvertrag.

Gab dann an .
Werde neuen Rahmen benötigen
in der Regel passen dann Gabel nicht mehr
Sattelstütze Züge usw.
Hab die Preise dieser Teile alle aufgelistet
mit Links zum Onlineshop.
Hier dann erklärt das ich meine Räder alle selber aufbaue.
Würde ich zum Händler gehen würden die Kosten mehr sein
und Montagegebühren oben drauf kommen.
nach 4 Wochen keine Antwort , dann beim Versicherer angerufen,
natürlich in sehr freundlichen Ton.
Der freundliche Herr gegenüber sagte , diesen Fall habe er eh gerade an der Hand und
war schon auf der Suche nach einem Gutachter , dieser hätte aber einen weiten Weg und kostet auch wieder
Geld, da sonst keine Klagen wie Anwalt oder so von mir bis Dato kamen , war 2 Tage später ein Scheck mit
einer Summe im Briefkasten die absolut mehr als fair war.
 
Es kann gut laufen - muss aber nicht. Kommt ganz drauf an, welche Anweisungen die Sachbearbeiter haben. Und da gibt es eben mehr als genug Versicherer (oder sonstige Unternehmen), bei denen die Taktik aussitzen, abwimmeln und Leistungspflicht bestreiten heißt. Wird die Karte gezogen, dann hat man bis zum Zeitpunkt, wo man merkt, dass man ohne Anwalt nicht weiterkommt als Laie halt oft schon Fehler gemacht, die einen nachher Geld kosten.

Ich finde es persönlich auch gar nicht gut, dass man im Straßenverkehr heute eigentlich schon fast bei Bagatellschäden zum Anwalt raten muss, weil das insgesamt unnötig Geld kostet. Letztlich hat man wegen des Verhaltens der Versicherer aber kaum eine Wahl, wenn man nicht das Risiko eingehen will, teilweise oder ganz auf seinem Schaden sitzen zu bleiben.
 
Hallo,

...
Der Fahrer wurde von der Polizei eindeutig als Schuldig erkannt und der Schaden wurde auch bereits von der Post aufgenommen.
...
Einen Sch... haben die von der Polizei erkannt, bzw zu sagen

War bei meinem Unfall zwar genauso Gesagt worden aber...
Vor Gericht bzw schon vorher bei dem von Polizei gesondert aufgenommenen Unfallbericht wurde dann natürlich alles anders dargestellt vom Unfallautofahrer
und esrt vor Gericht dann dann nochmals Unfallberichte besprochen und danach vom 2 Gerichtsterminen erst nach Wochen schriftlich die Unfallschuld ausgesprochen

Die Polizei ist NUR zum Unfallaufnehmen dar, das entgültige Sagen hat nunmal das Gericht

Und da gehts NUR mit Rechtsanwalt.
Und bei der Kostenübernahme hat allenfalls deren Bericht was zu sagen ob du oder der andere Schuld hat und daraus erkennen dann die Versicherungen auch die Kostenübernahme an oder ob du als vielleicht doch Schuldiger evtl erstmal in Vorkasse treten müsstest

Und grossartig mit Nutzungsausfall oder ähnlichen Kosten wirst du bei Fahrrad nicht mit rechnen brauchen, ist nun mal anders als ein Auto
Unfallteile, Reparatur und Schmerzensgeld und sonstige Unfallkosten

Selbst Kosten für Röntgen der Fahrradteile ist noch immer was neues/seltenes für Gerichte bzw das sowas für die Rahmenteile evtl durch "Drüberschauen vom Fahrradmechaniker" ausreichen sollte
 
Zuletzt bearbeitet:
Einen Sch... haben die von der Polizei erkannt, bzw zu sagen

War bei meinem Unfall zwar genauso Gesagt worden aber...
Vor Gericht bzw schon vorher bei dem von Polizei gesondert aufgenommenen Unfallbericht wurde dann natürlich alles anders dargestellt vom Unfallautofahrer
und esrt vor Gericht dann dann nochmals Unfallberichte besprochen und danach vom 2 Gerichtsterminen erst nach Wochen schriftlich die Unfallschuld ausgesprochen
Es ist richtig, dass die Polizei nicht über Schuld und Unschuld bzw. Verursacher und Opfer eines Unfalls urteilt. Allerdings gibt die Aufnahme einen Hinweis darauf; falls es vor Gericht geht, kann das durchaus eine Rolle spielen.
Die Polizei ist NUR zum Unfallaufnehmen dar, das entgültige Sagen hat nunmal das Gericht
Wenn es denn überhaupt vor Gericht geht. Bei eindeutiger Sachlage bzw. geringen Erfolgsaussichten (und ggf. auch noch sehr überschaubarem Schaden) haben die Versicherungen durchaus auch ein Interesse, dass das nicht bis ans Gericht geht.
Und da gehts NUR mit Rechtsanwalt.
Das ist so schlichtweg falsch. Ob Anwaltszwang herrscht, kommt sehr darauf an, vor welchem Gericht welcher Sachverhalt/Tatbestand verhandelt wird. Ob es empfehlenswert ist, sich vor Gericht selbst zu vertreten, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde das im spezifischen Fall hier als juristischer Laie eher nicht versuchen.
Und bei der Kostenübernahme hat allenfalls deren Bericht was zu sagen ob du oder der andere Schuld hat und daraus erkennen dann die Versicherungen auch die Kostenübernahme an oder ob du als vielleicht doch Schuldiger evtl erstmal in Vorkasse treten müsstest
Vorkasse wofür? Für das Verfahren? Für den Anwalt? Für die Behebung der Schäden?
Und grossartig mit Nutzungsausfall oder ähnlichen Kosten wirst du bei Fahrrad nicht mit rechnen brauchen, ist nun mal anders als ein Auto
Unfallteile, Reparatur und Schmerzensgeld und sonstige Unfallkosten
Das dürfte auch wieder sehr darauf ankommen, ob der das Fahrrad z.B. für den Weg zur Arbeit braucht etc. Wird ein spezialiserter Anwalt aber wohl schon wissen, welche Posten da mit Aussicht auf Erfolg gefordert werden können.
Selbst Kosten für Röntgen der Fahrradteile ist noch immer was neues/seltenes für Gerichte bzw das sowas für die Rahmenteile evtl durch "Drüberschauen vom Fahrradmechaniker" ausreichen sollte
Deswegen eben am besten einen neuen Rahmen fordern und bei Ablehnung mit den Kosten der Prüfverfahren "drohen" bzw. diese dann eben auch durchführen lassen, wenn der Hinweis keinen Erfolg hat. Die Werkstatt bzw. der entsprechende Experte kann dann im Prüfbericht ausführen, warum diese Prüfungen notwendig waren. Auch von einem Radfahrer kann man nicht verlangen, dass er mit dem Risiko eines Schadens mit möglicherweise fatalen Folgen (die die Versicherung des aktuellen Unfallgegners sicher nicht bezahlen wird) zu leben hat.
 
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