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Welches Licht?

Naja, das ist ja die Behauptung, die in Radforen immer auftaucht. Gibt es denn solche Entscheidungen bereits?
Der nächtliche Längsunfall ist dafür einfach zu selten. Gerade weil man keine 2W-LED-Monster braucht um gesehen zu werden.

Die eigentlichen Blendopfer sind auch eher die Radkollegen, denen die Egoistenwarnleuchte auch ohne Gruppenfahrt einfach nur wegen der viel geringeren Geschwindigkeitsdifferenz beim überholen/überholt werden viel länger ins Gesicht brät.
 
Jetzt auch mal was on topic von mir: Ich habe mir für vorne die IQ Premium bestellt, gerade aufgrund der Blendproblematik für andere, die ich gestern auch mal am eigenen Leib erfahren durfte. Für hinten habe ich jetzt den viel gelobten Smart Superflash mit 2x 0,5 Watt. Nicht zugelassen, sehr hell, aber noch umweltverträglich.
 
Unser Rechtssystem wird immer dann gern gebeugt und die Beugung schön geredet, wenn es die eigene (Fehl)-Einschätzung betrifft.
Es gibt haufenweise Urteile, bei denen Verkehrsteilnehmern aufgrund unzulässiger Fahrzeuge im Strassenverkehr eine Mitschuld bis zu einer kompletten Schuld zugesprochen wird.
Klar, ihr könnt jetzt endlos Haare spalten und engstirnig nach einem detaillierten Sachverhalt suchen, der genau dem entspricht, was ihr vorher festlegt und dann "stolz" feststellen, dass es (vielleicht) kein entsprechendes Urteil gibt.
Juristisch betrachtet verhaltet ihr euch exakt gleich wie z.B. ein Motorradfahrer, dem die Vorfahrt genommen wurde, der aber nicht zugelassene Reifen montiert hatte - er fuhr ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis.

Weiterhin schaden Radfahrer mit nicht zugelassener Beleuchtung allen Radfahrern. Wir als Gruppe der Radfahrer wollen im Verkehr als vollwertige Verkehrsteilnehmer wahrgenommen und akzeptiert werden. Gleichzeitig erwarten einige von uns, dass man ihre persönliche Rechtsbeugung selbstverständlich akzeptiert. Sprich: Wir wollen tun und lassen was wir wollen, dafür aber voll respektiert werden....?
Wie egoman muss man für so eine Sichtweise denn sein?
Kocht alle euer eigenes Süppchen, macht alle was ihr für richtig oder sinnvoll haltet, aber erwartet nicht, dass ihr dafür von anderen Verkehrsteilnehmern respektiert werdet.

Es mag ja in eurem Weltbild so sein, dass ein extrem hell blinkendes Rücklicht eure Sichtbarkeit erhöht. Begegnet ihr damit einem älteren Autofahrer, dessen Kontrastsichtfähigkeit altersbedingt schon etwas nachgelassen hat, kann es euch passieren, dass ihr nur mehr als wild blinkendes Etwas in einer nicht einschätzbaren Entfernung irgendwo wahrgenommen werdet. Von dem erwartet ihr aber, dass er schön ordentlich um euch rum fährt.
Das ist verdammt naiv.... Der kann genausogut hinterher aussagen, dass er nur etwas blinkendes gesehen hat, es aber gar nicht zuordnen konnte...(das wird man juristisch natürlich nicht durchgehen lassen, die Knochen habt ihr für diese Erkenntnis dann aber hingehalten!)
Es hat sich jemand was verdammt sinnvolles dabei gedacht, als festgelegt wurde, dass ein Rücklicht nicht blinken soll und auch nicht zu hell sein soll.

Aber wie gesagt, interpretiert alle wild vor euch hin und legt dafür nur eure persönliche Wahrnehmung zu Grunde - aber wundert euch nicht, dass andere Menschen die Welt anders sehen...
Ihr seid dann nämlich dann die, die eh nur machen was sie wollen. Das ist für uns Radfahrer das kontraproduktivste was uns widerfahren kann.



Ich habe vor kurzem Auto fahrend im Dunkeln einem Radfahrer die Vorfahrt genommen. Er war seiner Meinung nach mit seiner Helmleuchte (!!!) verdammt gut beleuchtet. Als ich in seine Richtung schaute hatte er seinen Kopf aber gerade in eine andere Richtung gedreht und so konnte ich ihn gar nicht sehen.
Hätte er doch wenigstens eine normale Lampe am Rad gehabt, dann hätte man ihn auch gesehen wenn er verkehrsbedingt gerade woanders hin guckt....
Abgesehen von abrupten Bremsungen, "Fast-Kontakt" und einem "netten Gespräch" ist ja glücklicherweise nix passiert.
Wenn es zum Unfall gekommen wäre hätte ich juristisch alle Register gegen ihn gezogen, weil ich nicht einsehe, dass ich für so ein weltfremdes Scheissverhalten in die Haftung genommen werde....
 
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Jetzt lass aber mal die Kirche im Dorf. Wer hat denn von einem Blinkelicht geredet? Und die Helligkeit ist zumindest bei der Lupine regelbar.
Wenn du dir mal anschaust, wie Autoscheinwerfer in den letzten Jahren aufgerüstet haben (vorne wie hinten), dann will ich nicht mit einer trüben Funzel (insbesondere in der Stadt) unterwegs sein. Wenn du an der roten Ampel eine Weile einem modernen Audi/BMW/Mercedes etc. in die Bremslichter geschaut hast, bist du halb blind. Und da das dem normalen Autofahrer auch so geht, lasse ich mir die Möglichkeit offen, dagegen zu ballern, um wahrgenommen zu werden. Nenne mich deswegen ruhig egoman.
Ich kann diese Blinkedinger vorne und hinten übrigens auch nicht leiden. Und der Blinkmodus ist bei vielen Lampen m.W. der Grund, warum die keine Zulassung haben. Aber du musst den Blinkmodus ja nicht nutzen...
 
@dopaul Ich hoffe, dir geht es jetzt wieder besser;) Mit ging es eben gerade nicht um Rechtsbeugung und Haarspalterei, sondern um einen objetkiven Referenzrahmen für den Fall, dass ein gut aber unzulässig beleuchteter Radler (nicht blinkend, nicht blendend) ohne eigenes Verschulden umgefahren wird. Das Mitschuld-Szenario wird einfach sehr oft in Lampen-Kaufberatungsthreads angebracht, jedoch ohne Belege. Das es viele andere Fälle gibt in denen unzulässig ausgestattete Vekehrsteilnehmer eine Mitschuld bekommen (z.B. ohne Licht), ist klar und richtig.
 
@Schwarzwaldyeti
Viele, auch hier, sprechen von Blinklichtern.
Sind die Autoscheinwerfer zugelassen? Auch wenn sie zum Teil zu Recht kritisiert werden, sie haben eine Zulassung und erfüllen auch viele Kriterien, die hier nicht betrachtet werden. Die Tatsache, dass ich sie kritisiere gibt mir nicht das Recht nach von mir festgelegten Maßstäben "mit gleichen Waffen zurück zu schlagen".
Man hat ja schon früh in der Schule gelernt nicht direkt in die Lichtquelle zu gucken, von daher..... mach es einfach nicht... ;)
Ich fahre nur zugelassene Lichter und habe keine einzige Lampe mit funzeligem Licht.

@fliegenfänger
Es geht mir nicht darum, dass jemand bewusst Recht beugen will. Es geht darum, dass viele ihre persönliche Interpretation nutzen um daraus einen vermeintlich sinnvollen Maßstab für gewisse Dinge festzulegen - was dann sehr oft auch Rechtsbeugung hinaus läuft.
Hier sind es jetzt Lichter am Rad, da draussen sind es irgendwelche Autofahrer, die "festlegen", dass das geltende Halteverbot mal für sie nicht gilt.... etc....etc....


Das Mitschuld-Szenario kann auch "gut" ausgehen. Ein guter Bekannter von mir hat letztes Jahrtausend mit dem Auto ein Kind tot gefahren. Er hatte nicht zugelassene Räder montiert. Alle Zeugenaussagen sprachen für ihn, er konnte den Unfall nicht verhindern. Ein Gutachter hat festgestellt, dass die nichtzugelassene Rad/Reifenkombi keinen negativen Einfluss auf die Bremsung in dieser Situation hatte. Somit hatte das keine dramatischen Folgen in Sachen Haftung. Er hatte halt noch die Strafe für die nicht zugelassenen Räder zu tragen - seinerzeit sein geringstes Problem.
Es muss nicht immer dramatisch ausgehen....
 
Sind die Autoscheinwerfer zugelassen? Auch wenn sie zum Teil zu Recht kritisiert werden, sie haben eine Zulassung und erfüllen auch viele Kriterien, die hier nicht betrachtet werden.
Auch wenn das jetzt ganz massiv off topic ist: Ich Frage mich bei einigen motorisierten LED-“Kunstwerken“ inzwischen durchaus, ob die nicht vielleicht automatisch dunkler werden würden wenn die Motorhaube offen ist, bei fehlendem GPS-Signal oder wenn das Auto aus irgend einem anderen Grund den Verdacht hat, gerade eine Abnahmeprüfung zu durchlaufen...
 
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Auch wenn das jetzt ganz massiv off topic ist: Ich Frage mich bei einigen motorisierten LED-“Kunstwerken“ inzwischen durchaus, ob die nicht vielleicht automatisch dunkler werden würden wenn die Motorhaube offen ist, bei fehlendem GPS-Signal oder wenn das Auto aus irgend einem anderen Grund den Verdacht hat, gerade eine Annahmeprüfung zu durchlaufen...
:daumen::D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:daumen:
 
Ich hatte in letzter Zeit immer Pech mit gekauften Rücklichtern am RR. Gerissene Gummibänder und defekte Elektronik. Meist sind die nach einem Jahr fertig. Ich habe mir jetzt ein zusätzliches Licht gebastelt, das sollte über 200h pro Akkuladung schaffen. Die Elektronik ist robust und ich kann im Zweifel alles selbst tauschen. Zusätzlich ist noch ein Kauflicht am Rad.

Beim letzten Rücklicht war ein Druckschalter miesester Qualität verbaut, der hat ziemlich schnell nicht mehr richtig funktioniert. War natürlich SMD :rolleyes:Das Gummiband war natürlich auch schon angerissen. So ein Gummiband kann man noch wechseln, aber für SMD fehlt mir dann die Ausrüstung. Und sowas passiert natürlich immer dann, wenn gerade die Garantiezeit rum ist.
 
@dopaul Ich hoffe, dir geht es jetzt wieder besser;) Mit ging es eben gerade nicht um Rechtsbeugung und Haarspalterei, sondern um einen objetkiven Referenzrahmen für den Fall, dass ein gut aber unzulässig beleuchteter Radler (nicht blinkend, nicht blendend) ohne eigenes Verschulden umgefahren wird. Das Mitschuld-Szenario wird einfach sehr oft in Lampen-Kaufberatungsthreads angebracht, jedoch ohne Belege. ...
Das Wort "Rechtsbeugung" vermeiden wir mal; das ist etwas ganz anderes (--> § 339 StGB).
Für das "Mitschuld-Szenario" braucht es keine "Belege". Rechtskenntnis genügt.

Der § 67 II StVZO regelt:
"An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

Wenn es zu einem Unfall kommt und im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität nachgewiesen werden kann,
daß die am Fahrrad montierte - nicht zugelassene - Lichtanlage (mit)ursächlich für den Unfall war, dann zahlt der Radfahrer.
Das regeln die §§ 823, 254 BGB. Das ist ganz einfach.
Mehr dazu hier:
http://www.unfallzeitung.de/zeitung/dynamopflicht-fuers-fahrrad-endlich-abgeschafft
Daneben - und das wird oft übersehen - begeht der Händler, der nicht zugelassene Beleuchtung verkauft, eine Ordnungswidrigkeit gem.
§ 23 StVG. Das kann insoweit auch für den Verkäufer teuer werden.
Wenn das alles so einfach wäre...was glaubt ihr, warum die Hersteller von Fahrradbeleuchtung diesen ganzen Zulassungs-Aufwand betreiben ?
 
Moin!

Hab hier mal alles durchgelesen, bin auch auf der Suche nach einem echten "Scheinwerfer" für die (blöde) dunkele Jahreszeit.
Mir ist es jetzt seit der Zeitumstellung schon zwei Mal passiert, dass ich im Stockdustern die letzten Kilometer mit dem RR nach hause kriechen musste, hab die Strasse mit meiner Billig-Funzel einfach nicht mehr richtig sehen können bzw. nur 1,5 Meter weit, blödes Gefühl.

Hab jetzt hier mehrfach rausgelesen, dass man bei Busch+Müller Lampen wohl ganz gut aufgehoben ist, allerdings steig ich durch die aktuelle Produktpalette nicht ganz durch:

http://www.bumm.de/produkte/akku-scheinwerfer.html

Die hier mehrfach empfohlene "IQ Permium" gibt's wohl nicht mehr, oder? (Nicht mehr gelistet soweit ich das sehe)
Die Art des bzw. der Akku(s) ist mir eigentlich egal, Hauptsache:

- Gute (Weit)-Sicht (so dass "Full-Speed" im Flachen auf der Strasse möglich ist ohne mulmiges Gefühl)
- Akku-Laufzeit ca. 3 Stunden (mehr muss nicht sein)
- ordentliche, krampflose Halterung

Kann mir da jemand nochmal kurz auf die Sprünge helfen und einen Tipp geben?

Und noch eine andere, vielleicht blöde Frage:
Man (bzw. ich zumindest) hat ja mittlerweile für jeden Sch.... eine dedizierte Lampe, z.B. eine Stirnlpampe zum Joggen, eine starke Handlampe für's Campen/Outdoor oder sonstwas (LED-Lenser z.B.), und jetzt demnächst noch eine zum Rennrad-Fahren.

Gibt's da nicht von irgendeiner schlauen Firma eine vernünftige "Eine für alles"-Lampe mit entspr. Halterungen und ggf. mit Fokus-Einstellung für die verschiedenen Zwecke? Gibt's sowatt?
 
Die hier mehrfach empfohlene "IQ Permium" gibt's wohl nicht mehr, oder?
Steht im Untermenü der IXON IQ :)
Wenn dann nur die pure Lampe, die Akkus von BM sind aus dem 1€Markt, da ist Aldi schon Highend Qualität.
Die Blendabdeckung für 4€ habe ich mir aus einem Stück selbstklebenden Lenkerband selber geschnippelt.
 
Daneben - und das wird oft übersehen - begeht der Händler, der nicht zugelassene Beleuchtung verkauft, eine Ordnungswidrigkeit gem.
§ 23 StVG. Das kann insoweit auch für den Verkäufer teuer werden.
Wenn das alles so einfach wäre...was glaubt ihr, warum die Hersteller von Fahrradbeleuchtung diesen ganzen Zulassungs-Aufwand betreiben ?
Fast richtig. Kommt drauf an, was er dem Kunden sagt und ob er es (möglichst) schriftlich macht. Dass er nämlich auf die nicht-STVZO-konforme Bauart ausdrücklich hinweist. Dann darf er das Zeug durchaus feilbieten.
Steht ja auch auf den ganzen Fitnessbikes und MTBs etc. in den Läden: "nicht zugelassen im Bereich der STVO"
 
Die Hersteller halten sich aufgrund der Rechtslage aber bewusst sehr zurück.
Für manche Lampen ohne StVZO gibt es nur Lenkerhalterungen im Zubehör, andere werden als Universalhalter angeboten.
Also ganz so einfach scheint das Thema aus Anbietersicht nicht zu lösen.....
 
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