Unser Rechtssystem wird immer dann gern gebeugt und die Beugung schön geredet, wenn es die eigene (Fehl)-Einschätzung betrifft.
Es gibt haufenweise Urteile, bei denen Verkehrsteilnehmern aufgrund unzulässiger Fahrzeuge im Strassenverkehr eine Mitschuld bis zu einer kompletten Schuld zugesprochen wird.
Klar, ihr könnt jetzt endlos Haare spalten und engstirnig nach einem detaillierten Sachverhalt suchen, der genau dem entspricht, was ihr vorher festlegt und dann "stolz" feststellen, dass es (vielleicht) kein entsprechendes Urteil gibt.
Juristisch betrachtet verhaltet ihr euch exakt gleich wie z.B. ein Motorradfahrer, dem die Vorfahrt genommen wurde, der aber nicht zugelassene
Reifen montiert hatte - er fuhr ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis.
Weiterhin schaden Radfahrer mit nicht zugelassener Beleuchtung allen Radfahrern. Wir als Gruppe der Radfahrer wollen im Verkehr als vollwertige Verkehrsteilnehmer wahrgenommen und akzeptiert werden. Gleichzeitig erwarten einige von uns, dass man ihre persönliche Rechtsbeugung selbstverständlich akzeptiert. Sprich: Wir wollen tun und lassen was wir wollen, dafür aber voll respektiert werden....?
Wie egoman muss man für so eine Sichtweise denn sein?
Kocht alle euer eigenes Süppchen, macht alle was ihr für richtig oder sinnvoll haltet, aber erwartet nicht, dass ihr dafür von anderen Verkehrsteilnehmern respektiert werdet.
Es mag ja in eurem Weltbild so sein, dass ein extrem hell blinkendes Rücklicht eure Sichtbarkeit erhöht. Begegnet ihr damit einem älteren Autofahrer, dessen Kontrastsichtfähigkeit altersbedingt schon etwas nachgelassen hat, kann es euch passieren, dass ihr nur mehr als wild blinkendes Etwas in einer nicht einschätzbaren Entfernung irgendwo wahrgenommen werdet. Von dem erwartet ihr aber, dass er schön ordentlich um euch rum fährt.
Das ist verdammt naiv.... Der kann genausogut hinterher aussagen, dass er nur etwas blinkendes gesehen hat, es aber gar nicht zuordnen konnte...(das wird man juristisch natürlich nicht durchgehen lassen, die Knochen habt ihr für diese Erkenntnis dann aber hingehalten!)
Es hat sich jemand was verdammt sinnvolles dabei gedacht, als festgelegt wurde, dass ein Rücklicht nicht blinken soll und auch nicht zu hell sein soll.
Aber wie gesagt, interpretiert alle wild vor euch hin und legt dafür nur eure persönliche Wahrnehmung zu Grunde - aber wundert euch nicht, dass andere Menschen die Welt anders sehen...
Ihr seid dann nämlich dann die, die eh nur machen was sie wollen. Das ist für uns Radfahrer das kontraproduktivste was uns widerfahren kann.
Ich habe vor kurzem Auto fahrend im Dunkeln einem Radfahrer die Vorfahrt genommen. Er war seiner Meinung nach mit seiner Helmleuchte (!!!) verdammt gut beleuchtet. Als ich in seine Richtung schaute hatte er seinen Kopf aber gerade in eine andere Richtung gedreht und so konnte ich ihn gar nicht sehen.
Hätte er doch wenigstens eine normale Lampe am Rad gehabt, dann hätte man ihn auch gesehen wenn er verkehrsbedingt gerade woanders hin guckt....
Abgesehen von abrupten Bremsungen, "Fast-Kontakt" und einem "netten Gespräch" ist ja glücklicherweise nix passiert.
Wenn es zum Unfall gekommen wäre hätte ich juristisch alle Register gegen ihn gezogen, weil ich nicht einsehe, dass ich für so ein weltfremdes Scheissverhalten in die Haftung genommen werde....