Nun haben sich die beteiligten Parteien geeinigt und beenden die gerichtliche Auseinandersetzung. „Nach Sichtung aller im Rahmen des Verfahrens vor dem CAS eingebrachter Beweise im Zuge der Prozessvorbereitung, darunter auch detaillierte Videoanalysen, die zum Zeitpunkt der Disqualifikation Sagans durch die Rennleitung noch nicht zur Verfügung gestanden hatten, erkannten nun alle Parteien an, dass es sich bei dem Vorfall um einen unglücklichen Rennunfall gehandelt hatte, wobei die UCI-Kommissäre zum damaligen Zeitpunkt nach bestem Wissen entschieden hatten“, heißt es in einer
Mitteilung der UCI. Auf dieser Basis wurde die rechtliche Auseinandersetzung nun beendet und positive Schritte für die Zukunft eingeleitet.