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Gelöschtes Mitglied 89324
Wo alles gutgeht - das ist hier - ,wird das Recht nicht gebraucht. Aber der Blick über den Tellerrand schadet ja nicht.Ich wundere mich, daß hier juristische Details diskutiert werden.
Ein hanseatischer Handschlag sollte m.E. hier im Forum gelten?!? ...
Besitz (§ 854 BGB) = Tatsächliche Gewalt über eine SacheDanke für Eure Erklärungen. Nur, wie wird man denn dann Besitzer? Vom Abstraktionsprinzip hatte ich bereits gehört, nur hatte ich mir dazu immer den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer gemerkt. Insofern war Eigentum für mich mit dem Kaufvertrag verheiratet und Besitzer mit der Übergabe der Sache.
Eigentum (§ 903 BGB) = Eigentümer ist, wer mit der Sache nach seinem Belieben verfahren kann.
Der Besitzer muß nicht Eigentümer sein - und umgekehrt gilt das auch !
Nur durch Einigung und Übergabe der Sache wird das Eigentum verschafft (§ 929 BGB). Der Kaufvertrag allein ändert nicht die Eigentumsverhältnisse. Er liefert nur den Rechtsgrund für den Verkauf.