Ich hatte den BeitragIn erster Instanz der Händler.
In zweiter der Hersteller.
Sollte unsachgemäß eine Zusage vom Händler gemacht worden sein, ohne zu prüfen, ist das ein Problem vom Händler...
Der Hersteller möchte am liebsten nie ein Gericht von innen sehen.
Scheinbar bist du im Thema drin, ich beruflich auch und möchte dir auch überhaupt nicht widersprechen.
Leider geht es hier um einen defekt am Rahmen, der dank meiner vorsichtigen Einschätzung durch einen Einstellungsfehler am Antriebsstrangs verursacht wurde.
Was auch ein Gutachter vor Gericht sagen würde.
Wer diesen Fehler gemacht hat, möchte ich in diesem Fall nicht beurteilen, gehe aber davon aus, dass die Endmontage und Justage beim Händler liegt.
Das habe ich auch so verstanden, dir wird aber kein BMW Mitarbeiter in München eine Garantiezusage geben, wenn es Händler vor Ort gibt, denn die müssen das beurteilen (nur ein Vergleich).
Ich glaube, das der Händler vorschnell eine Zusage für eine Garantie gegeben hat (ohne einen Mitarbeiter von Cube zu fragen) und jetzt vielleicht ein Problem hat.
Ich war aber nicht dabei und kann nicht beurteilen, ob es da wirklich eine Zusage von Cube gegeben hat.
Am besten schriftlich natürlich.
Beste Grüße!
"Nach Wochenlangem Warten heute mal wieder die Ernüchterung des Todes.
Mitte Mai wollte Cube auf Garantie kostenlos einen neuen Rahmen liefern, ein paar Tage später wurde im Ticket von einem anderen Mitarbeiter entschieden, dass es doch Crash-Replacement wird und ich das Ganze zahlen muss."
so verstanden, dass ein Mitarbeiter von Cube einen Garantiefall anerkannt und danach ein weiterer Cube Mitarbeiter die Erklärung zurückgenommen hat. Ich kann aus der Darstellung nicht erkennen, dass der Händler eine solche Erklärung abgegeben hat. Ist das der Fall, hat Cube damit nichts zu tun und haftet nicht.