Würde auch ein Continental Grand Prix 5000 32-622 aus Eurer Sicht reinpassen ?G-One Allround ab 35-622
G-One Speed ab 30-622
Dann teste ich das eher mit den Contis und Schutzfolie von 3M
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Würde auch ein Continental Grand Prix 5000 32-622 aus Eurer Sicht reinpassen ?G-One Allround ab 35-622
G-One Speed ab 30-622
Ich stehe vor dem gleichen Problem, das Varia Radar RTL 515/516 passt nicht wirklich mit den gelieferten Haltern.Die sind dabei, passen aber alle nicht wirklich. Das Licht wackelt und rutscht seitlich weg.
In einem anderen Forum habe ich etwas gelesen, dass eine "Tesa sugru"-Knete benutzt hat die man formen kann und dann aushärtet. Vielleicht versuche ich das mal?!
+1, ich würd da den Fehler eher beim Werkzeug suchen, oder du bist der größte Pechvogel den ich kenneDas sind doch M5 Innensechskantschrauben?! Zumindest bei mir am Litening. Bei 3Nm reißt da doch kein Kopf ab. Tippe fast auf den Drehmomentschlüssel.
Müsste ich Mal meine Kollegen fragen. Bei meinem älteren Cube Rennrad verwende ich ja auch den Schlüssel, da gab's noch nie Probleme. Und der verträgt nur 5 NM. Ich kann ja Mal bei meinem Radhändler nachfragen dass er ein von mir angedrehtes Moment überprüft.
Kleine Schraubenkunde:
Sattelstütze: 2x M5x8mm Innensechskant
Sattelklemmung: M6x35mm und M6x40mm Innensechskant
Flaschenhalter: M5x12mm Linsenkopf, Torx
Computermount: M4x12mm und M4x15mm Linsenkopf, Torx
Gabelschaft: M5x20mm Innensechskant Linsenkopf
Für den Computermount bin ich mir nicht sicher. Mein zerkratztes Geodreieck ist nicht optimal zum nachmessen.Ist M4.
Danke für die Info.Die Sattelstütze ist definitiv M5.
Pirelli P zero TLR. Fahre öfter so etwas, 3000km ein paar Spritzer Milch hier und da, aber keine Panne. Montage ohne Werkzeug super einfach.Danke für die Folien Tipp.
Gibt es noch Empfehlungen bezüglich eines Reifens der leicht zu montieren ist von Conti oder Schwalbe ?
Für folgendes Terrain
Nach Wochenlangem Warten heute mal wieder die Ernüchterung des Todes.War heute beim Händler. Die meinten auch, dass es schon ziemlich tief ist aber wollten nochmal Rücksprache halten mit Cube.
Falls von Cube die Info kommt, dass es zu tief ist um damit weiter zu fahren, versucht der Händler das ganze als Garantiefall durchzuboxen, sonst Crash Replacement.
Kann dem Händler irgendwie keinen Vorwurf machen, bin mehrere Tsd. km gefahren und habe die Schrauben nicht gecheckt bzw. checken lassen im Service. Aber man lernt ja immer dazu.
Trotzdem Danke Euch!
Warum sollte Cube eine gemachte Zusage, auf Garantie zu tauschen, einseitig zurückziehen dürfen? Eine Zusage ist eine rechtliche Selbstbindung des Herstellers. Ich wüde mich nicht mit Crash Replacement abfinden, wenn ich eine Garantiezusage hätte. Eine Herstellergarantie ist ein eigenständiges Versprechen des Herstellers, dass das Produkt über den Garantiezeitraum mangelfrei bleibt. Davon ausgenommen ist bspw. ein Schaden wegen unsachgemäßem Gebrauchs.Nach Wochenlangem Warten heute mal wieder die Ernüchterung des Todes.
Mitte Mai wollte Cube auf Garantie kostenlos einen neuen Rahmen liefern, ein paar Tage später wurde im Ticket von einem anderen Mitarbeiter entschieden, dass es doch Crash-Replacement wird und ich das Ganze zahlen muss.
Heute beim Händler wurde der Rahmen ausgepackt und siehe da, es wurde ein gebrauchter Rahmen mit unzähligen Lackabplatzern geliefert!!! Das muss man sich erst mal vorstellen können. Unglaublich wie dreist mit dem Kunden umgegangen wird. Erwarten die wirklich, dass man einen gebrauchten Rahmen akzeptiert?
Rahmen wird jetzt zurückgeschickt. Mal schauen wie lange es dauert bis der neue kommt.
SO vergrault man seine Kunden bei Cube. War mein 2. und letztes Rad von Cube.
Ich glaube da nicht an eine verbindliche Zusage des Herstellers.Warum sollte Cube eine gemachte Zusage, auf Garantie zu tauschen, einseitig zurückziehen dürfen? Eine Zusage ist eine rechtliche Selbstbindung des Herstellers. Ich wüde mich nicht mit Crash Replacement abfinden, wenn ich eine Garantiezusage hätte. Eine Herstellergarantie ist ein eigenständiges Versprechen des Herstellers, dass das Produkt über den Garantiezeitraum mangelfrei bleibt. Davon ausgenommen ist bspw. ein Schaden wegen unsachgemäßem Gebrauchs.
Ob ein Garantiefall vorliegt, entscheidet nicht der Hersteller, sondern im Streitfall ein Gericht. Eine Garantieerklärung ist rechtlich eine einseitige Erklärung des Herstellers, verschuldensunabhängig für einen Mangel während des Garantiezeitraums einzustehen. Es kommt also zunächst nur darauf an, ob ein Mangel vorliegt. Meist werden von der Garantie aber bestimmte Sachverhalte ausgenommen, bspw. der unsachgemäße Gebrauch (bspw. wenn jemand ein Rennrad wie ein Fully fährt).Ich glaube da nicht an eine verbindliche Zusage des Herstellers.
Ein Hersteller hat immer das recht, nach einer Überprüfung eine Garantie abzulehnen.
Sollte es ein Übergabeprotokoll vom Hersteller geben, wo beschrieben ist, was der Händler vor der Übergabe an den Kunden zu prüfen hat (Antriebsstrang, Bremsen etc.) und dieses Protokoll wurde nicht richtig ausgeführt, liegt in den meisten Fällen, die Schuld beim Händler.
Ob ein Garantiefall vorliegt, entscheidet nicht der Hersteller, sondern im Streitfall ein Gericht. Eine Garantieerklärung ist rechtlich eine einseitige Erklärung des Herstellers, verschuldensunabhängig für einen Mangel während des Garantiezeitraums einzustehen. Es kommt also zunächst nur darauf an, ob ein Mangel vorliegt. Meist werden von der Garantie aber bestimmte Sachverhalte ausgenommen, bspw. der unsachgemäße Gebrauch (bspw. wenn jemand ein Rennrad wie ein Fully fährt).
So wie ich Ede55 verstehe, gab es eine Zusage zur Einstandspflicht, also dass ein Garantiefall vorliegt, die aber nachträglich von einem anderen Cube Mitarbeiter zurückgenommen wurde. Allerdings hat Cube durch das Eingeständnis des Garantiefalls eigentlich eine Selbstbindung herbeigeführt. Wenn dann ein anderer Mitarbeiter diese Selbstbindung beseitigen möchte, müsste er bspw. einen Irrtum darlegen, dass zu Unrecht die Einstandspflicht angezeigt wurde (bspw. weil der erste Mitarbeiter einen unsachgemäßen Gebrauch übersehen hatte).