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Der tägliche Wahnsinn... und die Folgen

Defstar54

blutiger Anfänger
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POL-HB: Nr.: 0395 - Jagdszenen im Oberblockland
19.07.2013 | 12:43 Uhr, Polizei Bremen
Bremen (ots) -



--
Ort: Bremen-Oberblockland
Zeit: 18.07.2013, 13.30 Uhr


Jagdszenen im Oberblockland


Gestern Mittag kreuzten sich die Wege eines Auslieferungsfahrers mit
denen eines Radrennfahrers. Dabei geriet der 44 Jahre alte
Paketzusteller mit seiner Fahrertür in die Fahrspur des 35 Jahre
alten Pedalisten.


Szene 1:
Nachdem Tür und Rennrad sich kurz touchiert hatten, setzt der
Berlingo-Fahrer dem Carbon-Radfahrer eine Schimpfkanonade hinterher,
die dieser mit einem Fingerzeig kontert. Dieses wiederum veranlasst
den 44-Jährigen die Jagdsaison zu eröffnen.
Szene 2:
Der Radfahrer fährt auf dem Oberblockland weiter in Richtung
Kuhgrabenweg. Plötzlich hört er wildes Hupen und sieht den Berlingo
hinter sich. Der Fahrer zieht mit ca. 20 cm Abstand am Rennfahrer
vorbei, bremst dann stark ab. Der 35-Jährige reagiert gekonnt, weicht
nach links aus und überholt das Fahrzeug.
Szene 3:
Der Radfahrer wird erneut überholt. Sein Widersacher versucht ihn
auszubremsen und erhofft Blockadehilfe durch ein entgegenkommendes
Fahrzeug. Der Radfahrer erkennt jedoch eine Lücke und nutzt diese
zwischen den beiden Fahrzeugen.
Szene 4:
Erneuter Überholvorgang. Der Fahrer stoppt in einiger Entfernung,
stellt sich auf die Fahrbahn und versucht seinen Gegner anzuhalten.
Dieser ignoriert ihn allerdings und fährt einfach vorbei.
Szene 5:
Überholvorgang wie bereits bekannt. Jetzt jedoch greift der Fahrer zu
drastischeren Maßnahmen. Er bremst stark ab, zieht den Wagen scharf
nach rechts und schneidet den Weg ab. Diesmal misslingt das
Ausweichmanöver und der Radfahrer fährt seitlich in den Berlingo. Der
35-Jährige stürzt und schliddert einige Meter über den Asphalt.
Am Boden liegend wird er wüst beschimpft und beleidigt.
Szene 6:
Zeugen, die den Vorgang beobachtet haben, schreiten ein und drohen
mit der Polizei. Daraufhin fährt der 44-Jährige davon. Der Radfahrer
erleidet Abschürfungen und stellt hohen Sachschaden an seinem teuren
Carbonrad fest.


Schlussszene:
Fahndungsmaßnahmen führen dazu, dass der 44-Jährige mit seinem
Fahrzeug an der Wache Vahr erscheint. In seinem Gespräch mit den
Polizeibeamten ist er der Meinung, sich völlig im Recht zu befinden.
Er ist von der Richtigkeit seines Handelns überzeugt.


Abspann:
In Absprache mit der Staatsanwaltschaft wird eine sofortige
Beschlagnahme seines Führerscheines angeordnet.


ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235




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Pressestelle Polizei Bremen
Dirk Siemering
Telefon: 0421/362-12114/-115
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what the fuck... was für menschen es doch gibt, auf das er seinen lappen nie wieder bekommt!
 
Die Fortsetzung trägt dann den Titel:

Die täglichen Probleme des Auslieferungsfahrers auf seinem Lastenfahrrad
 
Krass. Ich bin den agierenden Behörden für ihr schnelles und konsequentes Handeln dankbar.
Als ich vor drei Jahren auf dem Weg zur Arbeit von einem Auslieferungsfahrer "umgerannt" wurde und dabei stürzte, passierte...nichts:
Der Unfallfahrer ist einfach abgehauen.
Trotzdem er von der (sehr motivierten !) Polizei ermittelt werden konnte, wurde das Strafverfahren eingestellt:
Der entstandene Schaden sei ja eher gering.
Der Fahrer von damals darf sich heute damit brüsten, einen Unfall verursachen und sich straflos vom Unfallort entfernen zu dürfen.
 
Krass. Ich bin den agierenden Behörden für ihr schnelles und konsequentes Handeln dankbar.
Als ich vor drei Jahren auf dem Weg zur Arbeit von einem Auslieferungsfahrer "umgerannt" wurde und dabei stürzte, passierte...nichts:
Der Unfallfahrer ist einfach abgehauen.
Trotzdem er von der (sehr motivierten !) Polizei ermittelt werden konnte, wurde das Strafverfahren eingestellt:
Der entstandene Schaden sei ja eher gering.
Der Fahrer von damals darf sich heute damit brüsten, einen Unfall verursachen und sich straflos vom Unfallort entfernen zu dürfen.
Aber das war doch Trotzdem Fahrerflucht, und das an sich ist doch schon ein "recht schweres Verbrechen" ? oder irre ich mich? :o
 
Nein, aber ein "Verbrechen" ist das nicht.
Strafrechtlich spricht man hier von einem "Vergehen".
Die Staatsanwaltschaft hat es in der Hand, von der Verfolgung abzusehen.
In dem o.g. Beispiel allerdings wird der Kfz-Fahrer neben dem Entzug des Führerscheins mit einer erheblichen Strafe rechnen müssen.
 
Jaein. Es gibt Gerichtsurteile, die besagen, dass keine Flucht vorliegt, wenn der Fahrer den Unfall nicht bemerken kann.
Wenn zB ein Lkw einen Pkw touchiert beim Ausparken.
Hat aber mit der Schadensfrage/Ausgleich nichts zu tun
 
Glaube auch hier, was du willst.
Bei einem 40tonner Lkw bekommt man sowas evtl. nicht mit. Die Urteile sind eindeutig. Und häufig ist es Schicksal, ob du fast an einem Lkw stirbst oder dich nur erschreckst.

Hab ich mir ja nicht ausgedacht, ist aber Rechtsprechung (ich meine sogar BGH).

Ersparen wir uns eine Diskussion ob wir die Urteile gut oder schlecht finden.
 
Glaube auch hier, was du willst.
Bei einem 40tonner Lkw bekommt man sowas evtl. nicht mit. Die Urteile sind eindeutig. Und häufig ist es Schicksal, ob du fast an einem Lkw stirbst oder dich nur erschreckst.

Hab ich mir ja nicht ausgedacht, ist aber Rechtsprechung (ich meine sogar BGH).

Ersparen wir uns eine Diskussion ob wir die Urteile gut oder schlecht finden.

Ergo: je dicker das Geschoss auf der Straße, desto weniger wahrscheinlich dass ich dafür belangt werde? Macht schließlich Sinn :)
Glücklicherweise sieht der Gesetzgeber das anders, deswegen unterscheiden sich alleine die Bußgeldkataloge zwischen PKW und LKW immens.
 
Szene1 bis Szene4 selbst schon so ähnlich erlebt. Idioten sind jederzeit und überall (auch in großen Trucks!) unterwegs, und man muß als Radfahrer immer mit Konfrontationen mit Solchen im Straßenverkehr rechnen o_O
 
Ergo: je dicker das Geschoss auf der Straße, desto weniger wahrscheinlich dass ich dafür belangt werde? Macht schließlich Sinn :)
Glücklicherweise sieht der Gesetzgeber das anders, deswegen unterscheiden sich alleine die Bußgeldkataloge zwischen PKW und LKW immens.

Ja, Du hast mit Deiner Darstellung vollkommen Recht, und die Gerichte unterscheiden auch den "Horizont" des Berufskraftfahrers von dem eines normalen Pkw-Fahrers. Es werden hier unterschiedliche Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des jeweiligen Fahrzeugführers gestellt.
 
Krass. Ich bin den agierenden Behörden für ihr schnelles und konsequentes Handeln dankbar.
Als ich vor drei Jahren auf dem Weg zur Arbeit von einem Auslieferungsfahrer "umgerannt" wurde und dabei stürzte, passierte...nichts:
Der Unfallfahrer ist einfach abgehauen.
Trotzdem er von der (sehr motivierten !) Polizei ermittelt werden konnte, wurde das Strafverfahren eingestellt:
Der entstandene Schaden sei ja eher gering.
Der Fahrer von damals darf sich heute damit brüsten, einen Unfall verursachen und sich straflos vom Unfallort entfernen zu dürfen.
Mir fehlen mal wieder die Worte und mein Vertrauen in den Rechtsstaat liegt mittlerweile bei fast null.
 
Verkehrsunfallflucht ist ein Vorsatzdelikt, d.h. man muss den Unfall bemerkt haben, um dieses Delikt begehen zu können.
Grundsätzlich ist die Grösse des Fahrzeugs nicht entscheidend, dies sollte nur als Beispiel das geschriebene verdeutlichen.
Dass hier wieder welche Schlüsse ziehen, die an der Realität vorbeigehen, ist traurig und engstirnig.
1.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerflucht

Hier den Part Vorsatz lesen.

2.
http://www.verkehrsrechtsforum.de/verkehrsrecht/stichpunkte/v/vorsatz-bei-fahrerflucht.html
 
Für den Autofahrer kann so etwas voll ins Auge gehen. Bei einer ähnlichen vorsätzlichen Körperverletzung bei einer Vereinsausfahrt bekam der bis zum Schluss uneinsichtige Autofahrer 27 Monate (die gehen nicht mehr zur Bewährung). Allerdings war es ein "gezieltes Abschießen" und die Verletzungen mit Langzeitfolgen waren erheblich. (Ich bin mir sicher, hätte sich der Autofahrer vor Gericht etwas klüger angestellt, hätte er Bewährung bekommen.) Eine Ärztin(!) die mit einem Mountainbiker aneinandergeraten war und diesen letztlich von hinten über den Haufen (und dauerhaft in den Rollstuhl) fuhr, was sie beim Aussteigen noch mit "das machst Du nie wieder" kommentierte, bekam 5 oder 6 Jahre. Dauerhaft wirtschaftlich runiniert dürften ob der Behandlungskosten beide Autofahrer sein.

Beide Fälle wurden auch hier im Forum mal diskutiert - ich finde sie aber auf die Schnelle nicht.
 
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