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Der tägliche Wahnsinn... und die Folgen

Für den Autofahrer kann so etwas voll ins Auge gehen. Bei einer ähnlichen vorsätzlichen Körperverletzung bei einer Vereinsausfahrt bekam der bis zum Schluss uneinsichtige Autofahrer 27 Monate (die gehen nicht mehr zur Bewährung). Allerdings war es ein "gezieltes Abschießen" und die Verletzungen mit Langzeitfolgen waren erheblich. (Ich bin mir sicher, hätte sich der Autofahrer vor Gericht etwas klüger angestellt, hätte er Bewährung bekommen.) Eine Ärztin(!) die mit einem Mountainbiker aneinandergeraten war und diesen letztlich von hinten über den Haufen (und dauerhaft in den Rollstuhl) fuhr, was sie beim Aussteigen noch mit "das machst Du nie wieder" kommentierte, bekam 5 oder 6 Jahre. Dauerhaft wirtschaftlich runiniert dürften ob der Behandlungskosten beide Autofahrer sein.

Beide Fälle wurden auch hier im Forum mal diskutiert - ich finde sie aber auf die Schnelle nicht.
Ein Wahnsinn.:eek: Was geht nur in den Leuten ab? Setzt bei denen das Großhirn aus sobald die im Auto sitzen? Die ruinieren sich und andere wegen..........nichts.
 
Was blüht einem strafrechtlich, mit einem Fahrzeug einen Radler absichtlich umzufahren oder auszubremsen wodurch er kollidiert?
Gefährliche Körperverletzung?
 
Nicht zwingend "gefährliche Körperverletzung", bei der ja gem. § 224 StGB das Tatmittel strafqualifizierend ist.
Falls das Opfer noch gesundheitliche Beeinträchtigungen erleidet, kann auch eine schwere Körperverletzung gem. 226 StGB in Betracht kommen.
Wer absichtlich jemanden mit dem Pkw umfährt, kann auch ganz schnell wegen eines versuchten Tötungsdelikts belangt werden.
Ich hatte mal einen solchen Fall während meiner juristischen Ausbildung. Der Führerschein ist dann lebenslang weg.
Derartige Fälle dürften aber extrem selten sein.
 
Das BGH hebelt gerne derartige Urteile mit gefährlicher KV aus.

Zum Grundverständnis: die Qualifikation einer KV, also beispielsweise ein gefährlicher Gegenstand - wie z.B. eine Flasche - wird als Schlaginstrument benutzt. Dieses Werkzeug erzeugt dabei unmittelbar durch "es selbst" eine Wirkung, also eine Verletzung. Dabei wäre die Qualifikation einer gefährlichen Körperverletzung beispielsweise erfüllt. Was der Sparkassendirektor nun ergänzt ist die schwere KV. Also gravierende gesundheitliche Schäden, wie Blindheit / Unfruchtbarkeit, etc. Resultieren diese, ist die schwere KV erfüllt. Diese ist im Übrigen ein Verbrechen, kein Vergehen die gefährliche KV.

Das Problem ist jetzt - bitte an die Flasche von oben denken - wenn A im KFZ den auf dem Rad sitzenden B mit Absicht umfährt weil sie sich gegenseitig provozieren und ihn nur dadurch nur zu Fall bringt. Dann hätte das keine akute Wirkung durch das Auto, sondern mehr weil der Sturz vielleicht bei 50 km/h passiert und dadurch Folgen eintreten. Die Flasche erzielt eine akute Wirkung durch "sich selbst", also in diesem Fall Hebel, Gewicht, etc. Das Auto löst nur eine direkte Kettenreaktion aus. Aber die Folgen treten u.U. erst durch die Straße ein. Das ist juristisches Hickhack par excellence.. o_O

Bsp.:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/11/4-266-11.php
http://blog.beck.de/2012/06/06/bgh-zum-gezielten-anfahren-durch-ein-kraftfahrzeug

Es gibt hier genügend Urteile welche vom BGH zerlegt werden. Statt dessen ist häufiger so, dass hierbei § 315 b StGB greift - gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Allerdings ist immer die Frage, was genau vorliegt und was dabei erzielt werden will. Das geht hin bis zum (versuchten) Totschlag in dem bereits bekannten Beispiel mit der Ärztin.
 
Danke für die erhellenden BGH-Zitate, blackwave.
Verstehen muß man das trotzdem nicht:

"Soweit die Person von einer Motorhaube eines fahrenden Wagens geschleudet wird und deshalb Verletzungen bei dem Sturz auf den Asphalt erleidet, ist der Körperverletzungserfolg nicht "mittels" des Kraftfahrzeugs eingetreten."

Rein logisch ist das vom BGH Festgestellte m.E. Unsinn, weil es ohne die Kollision mit dem fahrenden Auto zu gar keiner Körperverletzung gekommen wäre.
Man muß sich andersherum fragen, wodurch sonst denn der Körperverletzungserfolg eingetreten sein soll, wenn nicht "mittels" des Kraftfahrzeugs ?
Mit der "Beschneidung" der Kausalität läßt sich ansonsten natürlich alles nach Belieben "hindrehen".
Das sind letztlich ja immer Wertungsfragen, die - ausgehend vom gewünschten Ergebnis - entschieden werden.
Manchmal geht es hier bis an die Grenze des noch vernünftigerweise Begreifbaren..."von hintenrum durchs Auge."
Das geben die Juristen ungerne zu.
Was bin ich froh, in dem Club nicht mehr mitmachen zu müssen. :)
 
Danke für die erhellenden BGH-Zitate, blackwave.
Verstehen muß man das trotzdem nicht:

"Soweit die Person von einer Motorhaube eines fahrenden Wagens geschleudet wird und deshalb Verletzungen bei dem Sturz auf den Asphalt erleidet, ist der Körperverletzungserfolg nicht "mittels" des Kraftfahrzeugs eingetreten."

Rein logisch ist das vom BGH Festgestellte m.E. Unsinn, weil es ohne die Kollision mit dem fahrenden Auto zu gar keiner Körperverletzung gekommen wäre.
Man muß sich andersherum fragen, wodurch sonst denn der Körperverletzungserfolg eingetreten sein soll, wenn nicht "mittels" des Kraftfahrzeugs ?
Mit der "Beschneidung" der Kausalität läßt sich ansonsten natürlich alles nach Belieben "hindrehen".
Das sind letztlich ja immer Wertungsfragen, die - ausgehend vom gewünschten Ergebnis - entschieden werden.
Manchmal geht es hier bis an die Grenze des noch vernünftigerweise Begreifbaren..."von hintenrum durchs Auge."
Das geben die Juristen ungerne zu.
Was bin ich froh, in dem Club nicht mehr mitmachen zu müssen. :)

Ausnahmslos unterschrieben.

Bzgl. Erfolg der KV - genau deswegen habe ich auch etwas von Kettenreaktion geschrieben. Würde der Fahrradfahrer nicht zu Fall gebracht werden, würde er nicht aufschlagen, wodurch er sich wiederum nicht verletzen würde. Da dürfen sich dann wieder die Gutachter die Köpfe zerbrechen. Vor allem finde ich es erschreckend, dass ein Schuh eine Qualifikation für § 224 StGB erfüllt.
Vor Gericht und auf hoher See..
 
... Vor allem finde ich es erschreckend, dass ein Schuh eine Qualifikation für § 224 StGB erfüllt.
Vor Gericht und auf hoher See..

Ganz meine Meinung !
Für alle hier Mitlesenden noch zum Verständnis des von blackwave Geschriebenen:
"Erfolg der KV" = Handlungserfolg der Körperverletzung

Die Körperverletzung ist gem. " 223 StGB ein sog. "Erfolgsdelikt", d.h. um es zu verwirklichen, muß ein Handlungserfolg (= Körperverletzung) vorliegen.
Das ist lustig, weil "Erfolg" ja eigentlich ein positiv besetzter Begriff ist, was man von einer Körperverletzung - aus der Sicht des Opfers -
ja eigentlich gerade nicht behaupten kann. :)
 
Das ist aber doof. Da wird eine Pistole ja auch nicht zur unmittelbaren Waffe, denn der Erfolg der Körperverletzung wird ja nicht unmittelbar durch die Pistole hervorgerufen, sondern nur durch das damit abgeschossene Projektil. Und auch das muß man in Zweifel ziehen, denn viele Opfer von Pistolenschüssen sterben ja nicht direkt und unmittelbar an der Schußverletzung, sondern gerne auch mal an erst mittelbar durch die Verletzung hervorgerufen anderen Schäden.

LG
Rüdiger
 
"Leidtragende Opfer" sind nach juristischer Spitzfindigkeiten halt einfach selbstverschuldet zur falschen Zeit am falschen Ort; dafür kann aber ein "verursachender Täter" ja schließlich nix - das muß man ihm schon zugutehalten.

MfG
KLR
 
Jo, auch alles schon erlebt, bis auf das Ende..

Das kann ja heiter werden.. mal gespannt auf die Darstellung der Gegenseite, dort wird ja sicherlich mit dem Jedermann-Paragraphen argumentiert ("Radler fährt Beule in Tür, haut ab, also jage ich ihn!"), der ja auch einen gewissen Zwang einschließen würde. Aber zum Glück gibt es ja noch die Verhältnismäßigkeit, und offenbar haben die Beamten mit dem Entzug der Lappens ja schon die richtige Richtung eingeschlagen.

Und ich glaube, es wird hier gar nicht zu sehr um die Schwere und Art der Körperverletzung gehen, sondern mehr um die Infragestellung der Eignung zum Führen des Fahrzeuges.. also lange Lappen weg, viele langlebige Punkte.. und das passt auch am besten zum Delikt.


Ein früherer(!!) Kumpel und Opel-Gang-Mitglied, der sein Auto wirklich liebte, der hat mal einen Rentner angehupt, damit er auf dem Zebrastreifen 'nen Zahn zulegt. Der hat ihm daraufhin einen mit dem Krückstock auf die Motorhaube gegeben. Daraufhin Fahrer aus dem Auto, ihn geschubst und eine geklebt.. am Ende waren's glaub ich 7 Punkte und ein halbes oder gar ganzes Jahr ohne Führerschein für ihn..


Mal schauen..
 
Aus diesem Grund hab ich mitlerweile eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Das kostet nicht die Welt und ermöglicht einem zu klagen und auch in höhere Instanzen zu gehen.

blablabla wie oft willst du dich eigentlich noch wiederholen. Es wissen jetzt alle, dass du versichert bist!

Und komm mir jetzt nicht mit deiner Heulschiene, dass es ja ein Vergehen sei, wenn man sein Recht einklagt...

Du nervst einfach nur mit deinen immer gleichen Floskeln! Das ist der Punkt!
 
blablabla wie oft willst du dich eigentlich noch wiederholen. Es wissen jetzt alle, dass du versichert bist!

Und komm mir jetzt nicht mit deiner Heulschiene, dass es ja ein Vergehen sei, wenn man sein Recht einklagt...

Du nervst einfach nur mit deinen immer gleichen Floskeln! Das ist der Punkt!
Du mich auch.:cool:
 
Wenn ihr bei dem Wetter euch noch so streiten könnt, habt ihr heute beim Training was falsch gemacht:rolleyes:
 
Ist einigen von euch eigentlich auch schon mal die Idee gekommen, dass Phonosophie in echt ein Troll ist? Ein Manager oder Vorstandsvorsitzender im echten Leben, der hier im Forum aus Langeweile auf Arbeitslos und Spaß dabei macht und so ziemlich jeden Thread mit seiner geistigen Diarrhoe penetriert?
 
Ist einigen von euch eigentlich auch schon mal die Idee gekommen, dass Phonosophie in echt ein Troll ist? Ein Manager oder Vorstandsvorsitzender im echten Leben, der hier im Forum aus Langeweile auf Arbeitslos und Spaß dabei macht und so ziemlich jeden Thread mit seiner geistigen Diarrhoe penetriert?
Das Kompliment kann ich zurück geben. Du angepasster kleiner Leisetreter.
 
Den Berlingo möchte ich sehen, der 40 Tonnen auf der Achse hat...

Das geht, das geht...
4675738_2.jpg
 
Immer diese Doppelposts! Es gibt auch einen Editier-Button oder man packt es gleich mit rein... argh!

Ich reche mich uff! :mad: ;)

Übrigens: Nichts gegen Berlingo-Fahrer :p Aber das Individuum in besagtem Fall ist schon heftig...
 
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