Vintage-Racer
...mag gallische velos de course
...gehört da nicht eine entsprechend gezahnte Scheibe auf die obere Lagerschale?
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aber 100 %Anhang anzeigen 616734
...gehört da nicht eine entsprechend gezahnte Scheibe auf die obere Lagerschale?
Ich glaube, er ist schon ziemlich entnervt bei den ganzen Klugscheißern
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...gehört da nicht eine entsprechend gezahnte Scheibe auf die obere Lagerschale?
...das hoffe ich! Wenn Colnago draufsteht und das Ganze im Text auch so benannt wird, sollte eigentlich auch Colnago drin sein. Das könnte sonst, rechtlich gesehen, ganz schön ärgerlich werden!Doch klar, musst nur nach Colnago suchen. Der Verkäufer scheint hier mitzulesen
Das ist ganz falsch. Im Angebotstext kann irgendwas stehen. Rechtlich gesehen ist das nur eine "Einladung zur Abgabe einer Willenserklärung"....das hoffe ich! Wenn Colnago draufsteht und das Ganze im Text auch so benannt wird, sollte eigentlich auch Colnago drin sein. Das könnte sonst, rechtlich gesehen, ganz schön ärgerlich werden!
Ok, wieder was gelernt! Dann ist es jedoch mindestens "frech"! Ein interessierter Laie zumindest könnte wunderbar auf's Glatteis geführt werden. Das jedoch sollte nicht Sinn einer Produktbeschreibung sein; es sei denn, der Verkäufer beabsichtigt genau dieses! Ein Schelm, wer böses dabei denkt...Das ist ganz falsch. Im Angebotstext kann irgendwas stehen. Rechtlich gesehen ist das nur eine "Einladung zur Abgabe einer Willenserklärung".
Selbst wenn später "Colnago" im Kaufvertrag steht und das Rad nur Colnago-Decals hat, ohne eines zu sein, wird man noch immer trefflich darüber streiten können, ob hier eine "zugesicherte Eigenschaft" vorliegt. Angebotstexte sind meistens wortreich und schön bebildert.
Sie sind aber eines nicht: Verbindlich !
In der online plattform ebay ist das mE aber was anderes...zugesicherte Eigenschaften haben dort Verbindlichkeit.Das ist ganz falsch. Im Angebotstext kann irgendwas stehen. Rechtlich gesehen ist das nur eine "Einladung zur Abgabe einer Willenserklärung".
Selbst wenn später "Colnago" im Kaufvertrag steht und das Rad nur Colnago-Decals hat, ohne eines zu sein, wird man noch immer trefflich darüber streiten können, ob hier eine "zugesicherte Eigenschaft" vorliegt. Angebotstexte sind meistens wortreich und schön bebildert.
Sie sind aber eines nicht: Verbindlich !
Das heißt, wenn ich beim Autohändler einen Dacia kaufe und mir wurde er als Rolls Royce verkauft, hab ich Pech, wenn ich das nicht erkenne? Oder im Kunstladen einen Rubens, der doch nur ein Müller-Meier-Schmidt ist?Das ist ganz falsch. Im Angebotstext kann irgendwas stehen. Rechtlich gesehen ist das nur eine "Einladung zur Abgabe einer Willenserklärung".
Selbst wenn später "Colnago" im Kaufvertrag steht und das Rad nur Colnago-Decals hat, ohne eines zu sein, wird man noch immer trefflich darüber streiten können, ob hier eine "zugesicherte Eigenschaft" vorliegt. Angebotstexte sind meistens wortreich und schön bebildert.
Sie sind aber eines nicht: Verbindlich !
wow....Falls noch jemand einen Schlauchreifen braucht
https://rover.ebay.com/rover/0/0/0?mpre=https://www.ebay.it/ulk/itm/292831213796
rarissima, ottima condizione....Falls noch jemand einen Schlauchreifen braucht
https://rover.ebay.com/rover/0/0/0?mpre=https://www.ebay.it/ulk/itm/292831213796
Wieso? Wird doch nicht als neu, oder sondern als gebraucht angebotenFalls noch jemand einen Schlauchreifen braucht
https://rover.ebay.com/rover/0/0/0?mpre=https://www.ebay.it/ulk/itm/292831213796
Na ja, originaler Lack ist natürlich schöner; aber weißt du wie der Lack aussah? Oder stört dich die Farbauswahl an sich?Wer kein Orange mag, hier was grünes Das "Chrom" wurde auch aufgepulvert. EUR 445,00
Anhang anzeigen 617759
<https://www.ebay.de/itm/Koga-Miyata...ad-racer-from-1980-by-own-design/233005766272>
Der Carlo hat ansonsten eigentlich vernünftigere Räder im Angebot ...
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