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Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Berlin

Btw: E-bikes für Ordnungshüter: sind die nicht bei 30 abgeregelt?

Da gilt es den feinen Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec zu machen.
  • Pedelec: Unterstützung nur bei eigener Tretleistung, die dann ab 25 km/h abgeregelt wird. Gilt im Straßenverkehr als Fahrrad und bedarf keines Nummernschildes
  • E-Bike: Unterstützung auch ohne Tretleistung und auch über 25 km/h hinaus. Benötigt ein Mofa-Kennzeichen und gilt auch als solches. Damit ist die Benutzung von Radwegen innerorts - wenn nicht explizit für Mofas freigegeben - nicht erlaubt. Außerorts dürfen sie laut StVO Radwege mitbenutzen.
Dem Dank an Herrn VorTrieB schließe ich mich uneingeschränkt an :daumen:
 

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Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Berlin
25 wie Mofas. Sonst keinen Radweg niemals nicht benutzen dürfen.

Vielleicht wäre ein bischen Motordoping ein Ausweg aus dem hier diskutierten Dilemma? ;)


Gruß, svenski.
 
Heute Post von der Verkehrslenkung Berlin erhalten:
Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht am Rohrdamm ist bereits angeordnet worden!!! :daumen:;):cool:
Also sollte sich dort bald etwas tun... Das hat das Tiefbauamt jedenfalls schon zugesichert.

Gestern war noch alles wie gehabt. Aber vlt. ist ein Monat zu kurz für den Amtsschimmel.
 
Heute auch noch alles wie gehabt, werde mir am Wochenende die Zeit nehmen und da schon vorgeschlagene Schreiben abschicken,
von wegen Frist setzen und klagen...

Zur Zeit bin ich nämlich wieder gezwungen, auf dem Weg von der Arbeit nach Hause, den Rohrdamm zu benutzen, weil die Motardstraße gerade
mal wieder die (gefühlt) 100. Baustelle in den letzten drei Jahren hat. Aufbuddeln - Zubuddeln - Aufbuddeln - Zubuddeln - ein Hoch auf die Koordination:daumen:
 
Und die nächste Überprüfungsanfrage für Berlin, die gestern an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg raus ging:

Straßenname: Marienfelder Allee (südlich vom Ende der Kraftfahrstraße B101 bis nördlich Kreuzung mit der Hildburghauser Straße/dem Namitzer Damm
Straßenname: Friedenfelser Straße
Straßenname: Straße 427

Sehr gute Idee!!!
Hast Du auf Deine Anfrage schon eine Antwort bekommen? Falls nicht, ist es sinnvoll noch eine hinterherzuschicken?

Die B101 kurz vor der Stadtgrenze hat einen gemeinsamen Fuß- und Radweg. Hier fühlt min sich mit RR besonders fehl am Platze. Und vorne an der Hildburghauser gibt es immer besonders viele Scherben. Als ich von der blöden Radwegbenutzungspflicht noch nix wusste, bin ich hier immer ganz entspannt auf der Straße gefahren. Was kostet es eigentlich, wenn man auf der Straße erwischt wird? Sind es wirklich nur 15,- €? Das wäre mir das Umfahren der Scherben wert.
 
Wenn der benutzungspflichtige Radweg unzumutbar - insbesondere weil: Gefahr für sich selbst und andere - ist, dann muss er nicht benutzt werden. Wenn dort also tatsächlich Scherben liegen, (nicht: "da liegen immer welche") dann musst Du das Risiko, unvermittelt mit geplatztem Vorderreifen in den fließenden Verkehr zu segeln - nicht eingehen.

Könntest mit dieser Begründung allerdings Widerspruch gegen ein eventuelles Ordnungsgeld einlegen.Achtung: Meine persönliche Ansicht, kein juristischer Rat!

Wie's ausgehen würde:???

Vielleicht weiß der wackere Vorkämpfer vorTrieB etwas darüber?

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für den Einsatz und mein vollstes Verständnis, wenn er sich nicht auch noch zu sowas äußern kann oder mag: Fühl dich nicht verpflichtet!

Gruß, svenski
 
"Erwischt" klingt so, als wenn man was schlimmes getan hätte. Wenn da besonders viele Scherben liegen, ist der Radweg nicht zumutbar. Die 15 Eur würde ich in dem Fall nicht zahlen. Ansonsten soll es klüger sein, nicht den Verdacht des Vorsatzes aufkommen zu lassen. Dies könnte u.U. zu höherer Strafe führen...
 
Seit 1. April sind 20 Euro fällig, wenn nicht noch eine Behinderung (+5 Euro), Gefährdung (+10 Euro) oder gar Unfall (+15 Euro) hinzukommt. Richtige Strategie: Nett zu den Ordnungshütern sein, aber nur auf Fragen antworten, bloß nix von Dir aus erzählen. Wenn der Polizist was davon sagt, dass Du gar nichts sagen musst, aber trotzdem darfst: Nix mehr sagen. Wenn Du den Radweg ernsthaft für unzumutbar hälst, Verwarnungsgeld verweigern. Der Polizist schreibt dann (meist, auch nicht immer) eine Anzeige & die Behörde verhängt ein Bußgeld; hinzu kommen noch Bearbeitungsgebühren. Dagegen kannst Du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen & gibt's dann einen Gerichtstermin, bei dem Thema sein wird, ob die Benutzung des Radwegs zumutbar war oder nicht.

Der Einwand: Die Radwegbenutzungspflicht ist rechtswidrig, zählt im Bußgeldverfahren allerdings nicht. Deshalb ist schon richtig, da vorher Widerspruch einzulegen oder Überprüfung zu beantragen.
 
Die Sache mit den Scherben ist immer so eine Sache.
Objektiv betrachtet muss das noch lange keine Unzumutbarkeit bedeuten. Schlechte, ruppige Wege sind auch nicht ausreichend, sollte der Polizist Radfahrer nicht mögen. Beim Ordnungsamt hast du sowieso verloren - die haben bei solchen Kontrollen ausschließlich die Einnahmen im Blick, Verkehrssicherheit ist nur der offizielle Vorwand.
In der Regel interessiert sich die Polizei jedoch nicht dafür, ob du auf der Straße fährst. Meist gibt es nur den mahnenden Wink, außer du bist an einer wirklich gefährlichen Stelle rechtswidrig auf der Straße unterwegs, dann gibt's vielleicht mal, bist du nicht freundlich, ein Ordnungsgeld.
Mich hielt mal im Herbst am frühen Abend die Polizei an, weil es stockfinster war (habe mich mit dem Tageslicht verschätzt) und ich kein Licht hatte und (rechtens) auch auf der Straße fuhr. Blieb auch bei einer mündlichen Verwarnung - die meisten Polizisten sind sehr kulant, da es ihnen wirklich um Sicherheit nach gesundem Menschenverstand geht.
Der restliche rechtliche Teil ist von Vortrieb erklärt worden.
 
Moment mal... soweit ich zu wissen glaube ist das Ordnungsamt lediglich für den ruhenden Verkehr zuständig und hat wohl auch keinerlei exekutive Befugnisse (Eingriffe in den Verkehr = jemanden anhalten, Personalien feststellen, Ordnungsgelder selbst erheben usw.) Nach meinem Verständnis muss das die Polizei tun.

Im Übrigen geht Verkehrssicherheit immer vor. So erklären die Polizisten das doch auch immer... Das mit der "objektiven Unzumutbarkeit ist m.E. kein Argument, denn als Verkehrsteilnehmer muss ich immer nach dem entscheiden, was ich subjektiv und und in der Situation erkennen kann. Wenn ich also einen Scherbenhaufen weit genug vor mir sehe, muss ich diesen aus Gründen der Verkehrssicherheit umfahren, sofern ich das sicher tun kann. Sonst muss ich auch wohl mal anhalten. So weit ich weiß, gibt es keine Regel in diesem Land, die mich zwingen könnte da durchzufahren. Wenn ich aber die Wahl habe, über die Straße oder den Bürgersteig auszuweichen, dann darf ich letzteres mal gar nicht. Aber gefährden darf ich keinen.

Kulant sind die Polizisten dann, wenn sie Dir was beibringen wollen und irgendwie hoffen, dass das was nützt. Nicht aber, wenn sie Dir möglichst viel anhängen wollen oder bei einer Schwerpunktkontrolle. Alles schon erlebt. Deshalb lieber keine Diskussionen...

Gruß, svenski.
 
Das Ordnungsamt darf dich aufvdem Fußweg anhalten. Fällt unter die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Zuständigkeit Ordnungsbehörden(=Ordnungsamt) und Polizei)
Wie du richtig bemerkt hast, kannst du dein Rad auch über den Scherbenhaufen tragen. Ist der gesamte Weg voller Scherben sieht's anders aus. Ist nur ein Häufchen da, reicht das nicht, den Weg komplett zu meiden.
Deine subjektive Ansicht zählt nicht, du sollst selbst auch objektiv entscheiden.
 
...keinerlei exekutive Befugnisse (Eingriffe in den Verkehr = jemanden anhalten, Personalien feststellen, Ordnungsgelder selbst erheben usw.) ...

Doch, zumindest ein Teil der Ordnungsamtsleute sind "Vollzugsbeamte des Landes Berlin" & dürfen so ziemlich alles, was auch Polizeibeamte dürfen - bis hin zur Anwendung unmittelbaren Zwangs. Sonst ist aber schon richtig: Fließender Verkehr ist Sache der Polizei. Das Ordnungsamt ist für ruhenden Verkehr und den Bürgersteig, dort dann allerdings auch für Radfahrer zuständig. Ganz genau & in jedem Detail kenne ich die Aufgabenverteilung & die Befugnisse auch nicht. Ganz sicher ist ebenfalls richtig: Schön nett sein, nichts von sich aus sagen, aber alles bereitwillig (aber nicht unbedingt wahrheitsmäß) beantworten, solange keine Belehrung kommt & danach gar nicht mehr. Auch dann besteht kein Grund unhöflich zu werden oder sich aufzuregen. Niemals irgendetwas unterschreiben. Verwarnungsgelder ist es sinnvoll zu zahlen, wenn es nicht ums Prinzip geht & der Ordnungsamtsmensch sicher im Unrecht ist. Billiger wird's dann in der Regel nicht mehr & selbst wenn, sind es 20 Euro nicht wert, stattdessen Stunde um Stunde dazusitzen & Einsprüche zu schreiben & womöglich vor Gericht zu ziehen.
 
Bei der Hermannstraße hat die Verkehrslenkung zwar geschrieben: Wir wollen die Radwegbenutzungspflicht weitestgehend aufheben. Erst seien aber noch Anhörungen nötig und müsse die Ampel unten am Hermannplatz geändert werden & vorher kommen die Schilder nicht weg. Das ist aber auch schon wieder Monate her & nix weiter passiert. Ich erhebe jetzt Klage, aber auch das wird sich natürlich über viele Monate hinziehen. Sehr ärgerlich das alles, aber ich wüsste nicht, wie sich das bei alten Radwegbenutzungspflichten noch beschleunigen ließe...:(
 

Anhänge

Tätärätääääääh:
Nachdem ich erst ein wenig gewartet hatte, ob sich von alleine etwas tut am Rohrdamm, habe ich dann doch Anfang Mai
an das Straßenamt Spandau geschrieben und mit Klage gedroht, sollten sie nicht bis 1.6. umgesetzt haben.
Daraufhin bekam ich Mitte Mai ein freundliches Schreiben, sie hätten Rückstau wegen des Winters und könnten noch keinen Termin
für die Umsetztung nennen, worauf ich entgegnet habe, dass mich weder Rückstau noch Termin interessieren, zumal gerade das
Abschrauben der Schilder auch bei Frost möglich gewesen wäre, und ich weiter die Klage zum 1.6. im Auge behalte.
Letzte Woche war ich im Urlaub, so dass ich erst heute eine Kontrollfahrt machen konnte und siehe da:

Die Lollipoppse sind weg!!!!!!!! :D:cool::daumen::p :bier:
 
Dass solche Sachen aber immer bis zur letzten Sekunde hinausgezögert werden...
Einfach nervig.

Bei uns wird im Haus seit Mitte letzten Jahres (unnötiger Weise) renoviert und der Hausmeister hat mir im März verraten, dass der Fertigstellungstermin 21. Dezember '12 war - ich wette, die Hausverwaltung zahlt der scheiß Firma auch noch das volle Geld..
Würden einfach mal alle Menschen sich auf dieser Welt zusammenreißen und ihren Scheiß zusammenkriegen, wir hätten mehr Freizeit als heute..
 
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