Moment mal... soweit ich zu wissen glaube ist das Ordnungsamt lediglich für den ruhenden Verkehr zuständig und hat wohl auch keinerlei exekutive Befugnisse (Eingriffe in den Verkehr = jemanden anhalten, Personalien feststellen, Ordnungsgelder selbst erheben usw.) Nach meinem Verständnis muss das die Polizei tun.
Im Übrigen geht Verkehrssicherheit immer vor. So erklären die Polizisten das doch auch immer... Das mit der "objektiven Unzumutbarkeit ist m.E. kein Argument, denn als Verkehrsteilnehmer muss ich immer nach dem entscheiden, was ich subjektiv und und in der Situation erkennen kann. Wenn ich also einen Scherbenhaufen weit genug vor mir sehe, muss ich diesen aus Gründen der Verkehrssicherheit umfahren, sofern ich das sicher tun kann. Sonst muss ich auch wohl mal anhalten. So weit ich weiß, gibt es keine Regel in diesem Land, die mich zwingen könnte da durchzufahren. Wenn ich aber die Wahl habe, über die Straße oder den Bürgersteig auszuweichen, dann darf ich letzteres mal gar nicht. Aber gefährden darf ich keinen.
Kulant sind die Polizisten dann, wenn sie Dir was beibringen wollen und irgendwie hoffen, dass das was nützt. Nicht aber, wenn sie Dir möglichst viel anhängen wollen oder bei einer Schwerpunktkontrolle. Alles schon erlebt. Deshalb lieber keine Diskussionen...
Gruß, svenski.