In meinem Verfahren auf Eilrechtsschutz der L401 OD Wildau hatte ich heute einen Ortstermin mit dem Vorsitzenden der Kammer höchstpersönlich, sowie 3 Vertretern des Straßenverkehrsamtes. Der Richter/Berichterstatter hat sich die Situation vor Ort angesehen und konnte im Grunde meiner Argumentation gut folgen. In der nachfolgenden Besprechung hat er mir dann aber nahegelegt, das Verfahren unstreitig zu beenden, da die Benutzungspflicht auf Probe bis Oktober 2014 angeordnet wurde und dann eine neue Entscheidung der Straßenbehörde erfolgen muss, was deutlich schneller wäre, als das Verfahren vermutlich von der 2. Instanz entschieden werden würde, da der AG höchstwahrscheinlich auf Revision drängen würde. Die zweite Instanz würde allerdings Anwaltszwang bedeuten und mir wäre auch nicht geholfen, da die Verkehrszeichen wahrscheinlich nicht vorab ausgesetz werden würden.
Hinzu kommt das Zeichen 237, von dem die Sache mit der Widerspruchsfrist nicht
100% klar ist (gibt ja Urteile mit Aufstellung + 1 Jahr vs. Kenntnisnahme + 1 Jahr) und mein Antrag diesbezüglich abgeschmettert werden könnte. Bin mir allerdings nicht sicher, ob ich das ganze
100% verstanden habe. Aber scheinbar wird noch ein Protokollauszug geschickt, den ich bei Interesse einstellen würde.
So sind wir verblieben, dass im Oktober neu entschieden wird und die Straßenverkehrsbehörde alle Kosten tragen muss
.
Der einzige Wehrmutstropfen ist (neben den weiteren 4 Monaten), dass es im Oktober wahrscheinlich von vorne beginnt (der Richter meinte aber, dass es dann deutlich schneller und ohne Ortstermin gehen wird). Weil ich nicht denke, dass die Straßenverkehrsbehörde einsichtig ist. Mit dem Behördenleiter war am Beginn des Termins keine vernünftige Diskussion möglich, z.B. über
diese Stelle (Beitrag #208), er hat mich gar nicht ausreden lassen und auch das Problem überhaupt nicht verstanden. "Man will nicht, dass Radfahrer über die Kreuzung fahren, wegen Schaltzeiten bla bla". Das die Beschilderung für dieses Vorhaben völlig ungeeignet ist und der Radverkehr über den Bürgersteig geführt wird, hat er einfach nicht kapiert. Und so wird der Straßenverkehr geregelt - wunderbar!
Zum Ende des Termins hat der Behördenleiter noch seine "Freude" über die anderen 15 Widersprüche zum Ausdruck gebracht, die bei denen liegen. Scheinbar "gibt es eine Gruppe, die hier in Berlin und Brandenburg gegen alle Radwege vorgeht" (O-Ton)
. Sollen sie halt aufhören, ihre blauen Lollis aufzustellen und die STVO ordentlich umsetzen. Der Richter hat ihnen zwar ziemlich deutlich erklärt, wie die Rechtslage ist, dass sie ihre Ermessungsentscheidung begründen müssen und wie es sich mit der ERA und der STVO verhält (was nach dem Staunen der 3 Behördenleute völliges Neuland für die war), aber ich denke nicht, dass sie es verstanden haben.
Hat jemand Erfahrung im Umgang mit Radwegen, die schon länger bekannt sind (also abgelaufene Widerspruchsfrist)? Ist "Antrag auf Überprüfung" mit anschließender Klage gegen den Bescheid ein gangbarer Weg?