• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Anzeige

Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
die Sputendorfer Str. ist nicht vollständig mit Radweg sowie auch nicht nur mit T30 ausgeschildert. Es ist an vielen Stellen T50!!!

Also wichtig wäre vor jegliche Form der Aktivität zu klären was wo angeordnet ist und dann dagegen vorgehen.

Keine Sorge, wenn ich schon stänker, dann bereite ich das auch anständig vor ;) Bin leider noch nicht wieder an der Ecke vorbeigekommen. Nach 165 km am Samstag mit >5 Litern Flüssigkeitsnachschub war mir am Sonntag nicht mehr so sehr nach einer zusätzlichen Ausfahrt...
 
Mit Ausfahrten im Spreewald, der Niederlausitz und Polen warn wir ja quasi vom Radarbildschirm verschwunden.
Die Boxenstops auf den RTFen haben flüssigkeitsmäßig ein Überleben bei DEN Temperaturen gesichert.

Jetzt! Ich war letzte Woche vor einem OLG (in anderer Sache) als SV und bin nun so geknickt, daß nach reichlich Instanzen ein vertretbares RECHTES Urteil WIEDER nicht stattfinden wird. Darf nix sagen, aber : diesen Unfug hätte ich in max. 20min in erster I. mit allen Pappnasen zur Einigung gebracht.
Das ist so ernüchternd, wie viel Geld Nixmerker für Tralala zugeschustert bekommen.....

Meine schönsten Momente sind immer außergerichtlich - eine Art Wohlfühl-Erfolg....

Die Urteiler der ersten Ebene machen es sich öfter mal einfach? Oder täuscht das?

Jute Nacht! campi
 
Heute entdeckt, auf dem neuen 1,1 km langen Radweg an der L40 zwischen BAB-Auffahrt Ragow und Deutsch Wusterhausen:

K640_Foto-0005 (2).JPG

Kann der Amtsschimmel doch etwas lernen?
Harald
 
Kann nur davon abraten, solche Furten zu benutzen. Schrittgeschwindigkeit ist angezeigt. Falls was passiert, bekommt im Zweifel der Radfahrer die Schuld.

Wiehert der Amtsschimmel eigentlich oder bedeckt er nur die Aktenberge? ;)
 
Und viel Spaß mit den Autofahrern, wenn du rechtmäßig die Straße nutzt. ;) Rechts ist nämlich der RAAAADDWEGGGG!!!!!!!!
 
Irrtum, das ist kein Radweg. Musste ich leider auch schon einem Autofahrer erklären, der meinte uns anhupen zu müssen. Man sollte regelmäßige Nachschulungen für alle Verkehrsteilnehmer vorschreiben. Würde die angespannte Lage entschärfen und zudem 1000de in Lohn und Brot bringen. :daumen:
 
Nein, kein Irrtum. Ich wollte genau auf diesen Irrtum der Autofahrer hinweisen, nicht umsonst erwähnte ich zuvor die Rechtmäßigkeit, auf der Straße zu fahren. :)
Ich muss auch regelmäßig Autofahrer darüber aufklären. Am ärgerlichsten war bisher ein Autofahrer, der meinte, mein Radweg sei der Straßengraben neben der Straße. Also kein Feldweg oder so, ein richtiger grabiger Graben. :)
 
In Wildau (zwischen Königs Wusterhausen und Zeuthen) haben sie es tatsächlich fertig gebracht, die neu gebaute Karl-Marx-Straße (L401) benutzungspflichtig zu machen. :mad:
Dieser Mistweg ist kaum lenkerbreit und dann noch mit schönen Kurven versehen, so dass er schon gefährlich wäre, wenn man der einzige Verkehrsteilnehmer im Dorf wäre. Aber nein, der genausobreite Fußweg daneben soll auch noch die Kindermassen für die dortige Schule transportieren.

Fragen:
Ich habe vor, meinen Widerspruch in den Briefkasten der Gemeinde einzuwerfen, damit er nicht auf dem Postweg "verloren" gehen kann. Gibt es eine Rechtsgrundlage dafür, dass sie ihn an die ggf. zuständige Stelle weiter leiten müssen?
In welchen Gesetzesbüchern kann ich Grundlagen zur Verfahrensregelung finden? Verwaltungsrecht? Verwaltungsrechtgerichtsgesetz?
Wäre es verfahrenstaktisch besser, den Widerspruch minimal zu begründen und die richtigen Gründe für die spätere Klage aufzuheben? Sogar mit KFZ-vergötternden Behördenaugen ist die Beschilderung völlig haltlos, da alle abgehenden Straßen (Freiheitsstraße & L401 ab Stadtgrenze Zeuthen) keine benutzungspflichtigen Wege (mehr) haben. Die Straße wäre also an einer Stelle zu "gefährlich" für Radfahrer, an anderen Stellen aber nicht mehr?!
 
Ich habe vor, meinen Widerspruch in den Briefkasten der Gemeinde einzuwerfen, damit er nicht auf dem Postweg "verloren" gehen kann.

Widerspruch einzulegen: Finde ich gut!

Ich würde es allerdings nicht bei der Gemeinde einwerfen, sondern .- per Einschreiben mit Rückschein oder per Fahrradkurier :) - direkt an:

Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt
Untere Verkehrsbehörde
Fontaneplatz 10

15711 Königs Wusterhausen

schicken. Die Behörden leiten Anträge zwar regelmäßig an die zuständige Stelle weiter. Eine rechtliche Verpflichtung dem Antragssteller gegenüber gibt's jedoch nicht. Außerdem weißt Du dann nie genau, wenn der Antrag bei der zuständigen Behörde angekommen ist.

Kurz & ohne weitschweifige Begründung zu formulieren, halte ich für sinnvoll. Ich würde das ungefähr so machen:


SgDuH,

gegen die durch Aufstellung von Verkehrzeichen 237 (?, am besten jedes Schild samt Standort nennen) bekanntgemacht Anordnung der Radwegbenutzungspflicht an der L401 in Wildau (Karl-Marx- und Friedrich-Engels-Straße) zwischen x und y lege ich Widerspruch ein. Die Verkehrsregelung ist rechtswidrig und verletzt unter anderen mich als Fahrradfahrer, der dort öfter unterwegs ist, in meinen Rechten.

Das reicht im Prinzip schon. Ich würde das wiederum im Eilverfahren durchzusetzen versuchen und deshalb zusätzlich schreiben:

Ich beantrage außerdem, die Vollziehung der Anordnung der Radwegbenutzungspflicht gemäß § 80 Absatz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung auszusetzen und die Schilder dort zunächst bis zum Abschluss des Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens unwirksam zu machen. Dem Antrag haben Sie stattzugeben, weil mein Aussetzungs- Ihr Vollziehungsinteresse überwiegt. Die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht dort ist offensichtlich rechtswidrig und wird daher nach Lage der Dinge im Widerspruchsverfahren aufzuheben sein. Sie haben daher den Vollzug schon jetzt auszusetzen. Den Eingang Ihrer Entscheidung über die diesen Aussetzungsantrag erwarte ich bis Datum (in 1 bis 3 Monaten, je nachdem wie lange die Schilder dort schon stehen). Wenn Sie die Vollziehung bis dahin nicht ausgesetzt haben, werde ich ohne weitere Ankündigung gem. § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Cottbus die Anordnung der aufschiebenden Wirkung meines Widerspruchs beantragen. Das ist unbestritten statthaft und zulässig (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.09.2010, Aktenzeichen: 11 CS 10.2164, und Beschl. v. 07.12.2006, Aktenzeichen: 11 CS 06.2450, VG Potsdam, Beschl. v. 06.06.2013, Aktenzeichen: 10 L 134/13)

Lass das aber bitte weg, wenn Du nicht tatsächlich bei Ablauf der Frist gleich vor Gericht ziehen willst. Leere Drohungen dürften zur Abstumpfung & erhöhten Resistenz gegenüber berechtigten Forderungen führen...

Ich wünsche: Viel Erfolg!
 

Der ganze Widerspruch wäre gar nicht nötig gewesen, dennoch 1000 Dank dafür! :daumen:

Ob ich ins normale Klageverfahren gehe oder ins Eilverfahren per Anordnung auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung werde ich mir noch überlegen. Die Klage will ich selber schreiben, was mindestens einen Monat dauern wird, also wäre etwas mehr Zeit sicherlich hilfreich, andererseits wären 3 Monate sehr lange und 6 Monate eine halbe Ewigkeit.
Hat das Gericht im Klageverfahren eigentlich so etwas wie eine Selbstermittlungspflicht (Vergleichbar mit § 103 SGG)?
Kann ich die Klage formlos formulieren und das Gericht interpretiert den Schriftsatz zu meinem besten Interesse oder muss ich deutlich formulieren, dass ich eine Anfechtungsklage gegen den Widerspruchsbescheid vom xx.xx.2013 begehre?
Ich gehe schon jetzt davon aus, dass meinem Widerspruch nicht statt gegeben wird, denn es ist schon ein hohes Level der Denkbefreiung nötig, um heutzutage noch so einen Radweg benutzungspflichtig zu machen.:mad:

Mein Widerspruch richtet sich allerdings nur gegen die Karl-Marx-Straße, für die Friedrich-Engels- ist meine Widerspruchsfrist abgelaufen. Die kommt später dran, wenn ich etwas Erfahrung in dem Bereich gesammelt habe (laut dieser Quelle wäre dann der Weg über den "Antrag auf Aufhebung der Radwegbenutzungpflicht" zu gehen). Vielleicht lernt es die Behörde ja auch von selbst, wenn der Klage statt gegeben wird. In Zeuthen ist die Benutzungspflicht größtenteils aufgehoben, in Eichwalde sogar an allen von mir befahrenen Straßen (okay, sind nur 2-3, aber in Zeuthen ja auch nur). Dort müssten sie ja auch zuständig sein.
 
Hat das Gericht im Klageverfahren eigentlich so etwas wie eine Selbstermittlungspflicht (Vergleichbar mit § 103 SGG)?

Ja, das hat das Gericht. Hier: www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__86.html Das ist auch der Vorzug der normalen Klage gegenüber einem Eilverfahren. Da forscht das Gericht nämlich nicht weiter nach, sondern entscheidet nach Aktenlage & im Zweifel zugunsten der Behörde. Nur wenn Widerspruch und Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben, ordnet das Gericht die Aussetzung an. Nachteil der Klage: Du musst erst den Widerspruchsbescheid abwarten & dann mit bis zu drei Jahren Zeit fürs Klageverfahren rechnen. Hinzukommt noch: Nach Klageerhebung musst Du erstmal einen Gerichtskostenvorschuss in Höhe von in der Regel 363 Euro einzahlen, bevor das Verfahren überhaupt in Gang kommt. Fürs Eilverfahren zahlst Du erst am Ende & nur in der Regel rund 120 Euro.

Kann ich die Klage formlos formulieren und das Gericht interpretiert den Schriftsatz zu meinem besten Interesse oder muss ich deutlich formulieren, dass ich eine Anfechtungsklage gegen den Widerspruchsbescheid vom xx.xx.2013 begehre?

Aus der oben bereits angeführten Regel ergibt sich schon: Der Antrag muss nicht allen Regeln der höheren Jura-Kunst entsprechen; das Gericht hat ihn interesse- und sachgerecht auszulegen. Abgesehen davon wirst Du kaum verschweigen, dass Du Dich gegen die Radwegbenutzungspflicht und die Zurückweisung Deines Widerspruchs wendest & damit ist ziemlich klar, was Du willst :)
 
Danke!
Ich denke, ich werde das Eilverfahren versuchen (hast du ja schon empfohlen - wohl nicht grundlos). Selbst, wenn der Richter nö sagt, steht der Klageweg ja immer noch offen.
 
[...]Verkehrzeichen 237 (?, am besten jedes Schild samt Standort nennen)[...]

Der Tipp war übrigens Gold wert, habe die Stelle heute nochmal besichtigt + fotografiert: Richtung Königs Wusterhausen ist es ein reiner Radweg (Zeichen 237 - Aber erst ab Aldi), der genauso aussieht, wie der auf der anderen Seite mit Zeichen Zeichen 241. Der reine Radweg wird aber mit Zeichen 241 + [Ende] beendet, der auf der anderen Seite gilt sogar nur bis zur ersten Einmündung vor der Schule, danach steht kein blauer Lolli mehr und man darf wieder auf die Straße, aber nur für 100-200m.
Da scheinen sie Schilder "vergessen" zu haben.
Schön ist an dem reinen Radweg vor allem, dass eine Fußgängerampel auf ihn, bzw. von ihm weg führt und er teilweise direkt an Hauseingängen vorbei verläuft.
Auf einem Foto sieht man auch, dass der Radweg so breit ist, wie ein Gullideckel (die wiederum angeblich 62cm breit sein sollen). Zum Glück ist's auf der anderen Seite doppelt so breit, da könnte man fast andere Radler überholen. ;)
 

Anhänge

  • Photo0010_4Forum.jpg
    Photo0010_4Forum.jpg
    159,1 KB · Aufrufe: 319
  • Photo0012_4Forum.jpg
    Photo0012_4Forum.jpg
    247,6 KB · Aufrufe: 306
Is doch nen schöner Radweg, ein 2spuriger Hänger läuft da bestimmt wie auf Schienen... :rolleyes:

Den Fotos nach zu urteilen, ist der Weg nicht mal sonderlich alt. Warum für so einen "Standard" heutzutage überhaupt noch Geld ausgegeben wird??
 
Den Fotos nach zu urteilen, ist der Weg nicht mal sonderlich alt. Warum für so einen "Standard" heutzutage überhaupt noch Geld ausgegeben wird??

Richtig, der ist neu, fährt sich aber wie ein älterer. Ein bisschen seltsam finde ich, dass das Konstrukt davor (auch so ein Zeichen 240/241 Ding) etwas breiter war. Der neue hat abgespekt, so dass noch Platz übrig blieb, für tolle Parkbuchten. Da gewinnen doch alle! ;)

Widerspruch wurde heute in den Briefkasten der Straßenbaubehörde eingeworfen. Zeit haben sie bis zum 14.11. um darüber zu entscheiden. 2 Monate sollten für die Gerichtsanträge reichen. Das kann ich dann ja auch gleich für spätere Anträge verwenden, die haben da noch mehr Radwege in der Breite (vereinzelte auch ein bisschen mehr). Dabei schöne Steilvorlagen mit Benutzungspflicht und dann wieder ohne auf ein und derselben Straße.
 
Finde ich gut! Schick mir doch mal Deine E-Mail-Adresse per Unterhaltung. Dann schicke ich Dir die Textdatei mit einem meiner Gerichtsanträge; vielleicht hilft Dir das ja etwas.
 
Da scheinen sie Schilder "vergessen" zu haben.

Die "vergessenen" Schilder in der Karl-Marx-Straße haben sie jetzt nachgeholt, obwohl mein Widerspruch schon bei denen liegt. :(
Frage: Kann/Sollte ich meinen Widerspruch auf die neuen Schilder erweitern (ist ja dieselbe Straße und damit quasi der selbe Fall)?
Antrag auf aufschiebende Wirkung wird am 14. Nov eingereicht, diesen auf die neuen Schilder zu erweitern dürfte kein Problem darstellen. Aber dafür benötigt es ja ein Vorverfahren, also den Widerspruch.
In der Antwort (Eingangsbestätigung) des Widerspruches heißt es:

"Ihr Widerspruch zum Stellen der VZ 241 auf der L 401 OD Wildau

Sehr geehrter Herr Beinbiest,

Ihr Widerspruch ist beim Straßenverkehrsamt eingegangen und wird entsprechend bearbeitet.

Mit freundlichem Gruß"

Scheinbar interpretieren sie von sich aus meinen Widerspruch auf alle Schilder mit Zeichen 241, obwohl er sich nur gegen das eine zu der Zeit aufgestellte richtet. Der Widerspruch zum Zeichen 237 der anderen Fahrtrichtung wird gar nicht erwähnt (ist jetzt hier auch erstmal egal).
:idee:
 
Was die Behörde bestätigt oder nicht, ist nicht so wichtig. Wichtig ist eigentlich nur, dass Du so genau wie möglich bezeichnest, auf welchem Streckenabschnitt(en) Du die Radwegbenutzungspflicht für rechtswidrig hält und aufgehoben haben willst. Besser ist schon, alle relevanten Schilder genau zu bezeichnen. Ich würde zur Klarstellung noch mal hinterschreiben. Nach meinen Widerspruch haben Sie noch aufgestellt: Schild1, 2 usw. Auch gegen die durch diese Schilder bekanntgemachte Anordnung der Radwegbenutzungspflicht lege ich aus den im Widerspruchsschreiben vom mm.nn.oooo genannten Gründen Widerspruch ein und beantrage auch insoweit den Vollzug der Radwegbenutzungspflicht auszusetzen und die Schilder bis zur rechtskräftigen Entscheidung über meinen Widerspruch einstweilen unwirksam zu machen.

Viel Erfolg!
 
Zurück