vorTrieB
Aktives Mitglied
Was die Behörde bestätigt oder nicht, ist nicht so wichtig. Wichtig ist eigentlich nur, dass Du so genau wie möglich bezeichnest, auf welchem Streckenabschnitt(en) Du die Radwegbenutzungspflicht für rechtswidrig hält und aufgehoben haben willst. Besser ist schon, alle relevanten Schilder genau zu bezeichnen. Ich würde zur Klarstellung noch mal hinterschreiben. Nach meinen Widerspruch haben Sie noch aufgestellt: Schild1, 2 usw. Auch gegen die durch diese Schilder bekanntgemachte Anordnung der Radwegbenutzungspflicht lege ich aus den im Widerspruchsschreiben vom mm.nn.oooo genannten Gründen Widerspruch ein und beantrage auch insoweit den Vollzug der Radwegbenutzungspflicht auszusetzen und die Schilder bis zur rechtskräftigen Entscheidung über meinen Widerspruch einstweilen unwirksam zu machen.
Viel Erfolg!
Viel Erfolg!