• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg

Anzeige

Re: Gegen rechtswidrige Radwegbenutzungspflichten in Brandenburg
Berlin ist da ja recht Vorbildlich im Abschrauben der blauen Lollis (im Gegensatz zu Stahnsdorf und Kleinmachnow) aber manchmal sind auch die Berliner echt gedankenlos.

Dein Beispiel ist aber ausnahmsweise mal nicht der Berliner Verwaltung anzulasten sondern der zuständigen Baufirma. Die Baustellenbeschilderung wird von denen angerichtet. Der ADFC hat dieses Problem auch schon erkannt und betreibt ein sogenanntes Baustellen-Monitoring. Dort kann man dann freundliche Hinweise geben.
 
Das mit dem Baustellenmonitoring ist ne super Idee vom ADFC. ich schick denen nachher gleich mal das Bild. Was ich so erschreckend finde ist die unglaubliche Ignoranz mit der solche (in diesem Fall ja nur überflüssigen) Schilder in die Gegend gepflanzt werden.

Um Kleinmachnow mache ich wenn ich kann einen Bogen (obwohl ich aus Steglitz komme). Radeln ist da echt unlustig... :(
 
Dein Beispiel ist aber ausnahmsweise mal nicht der Berliner Verwaltung anzulasten sondern der zuständigen Baufirma.

Jein. Die Verantwortung trägt die Behörde. Die hat sich um die Schilder zu kümmern. Sie darf sich dabei zwar von der Baufirma helfen lassen, doch für die Entscheidungen haftet sie selbst. Sie darf ja nicht einfach irgendwelche Privatleute den Verkehr regeln lassen. Ich habe mir vorgenommen, da bei nächster Gelegenheit mal Widerspruch mit einer Woche Frist einzulegen & dann beim Verwaltungsgericht Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Wer eine schön schwachsinnige & ganz frische Baustellen-Radwegbenutzungspflicht findet: Bitte gleich Bescheid geben. Wenn ich Zeit habe, schaue ich mir das sofort an & schlage zu :)
 
Man fragt sich aber schon was in den Köpfen der Leute vorgeht, die sowas anordnen/durchgehen lassen. Wissen die nicht was das Schild bedeutet? Was läuft falsch, damit man so einen Mist bei rauskommt?
 
Vielleicht liegen auf den Transportern manchmal keine passenden Schilder mehr rum - dann denkt sich der "Aufstellmensch" "Wat soll't!" :p
 
Denke auch. Ein gewisses Mitdenken der Verkehrsteilnehmer sollte man voraussetzen können. Im obigen Bsp. sehe ich kein Radweg-Schild, würde also die Straße benutzen. Falls ichs dann doch etwas später im rechten Augenwinkel sehen würde (zugegeben: sehr unwahrscheinlich), würde ich mich über die nicht gegebene Auffahrmöglichkeit ärgern und fluchend weiter die Straße benutzen. :p
 
Heute gesehen in Königs Wusterhausen:
[URL=http://imageshack.us/photo/my-images/547/36ed.jpg/][/URL]

Die Straße ist viiiiel zu gefährlich für Radfahrer, also ab auf den benutzungspflichtigen Radweg! Aber nicht im Kreuzungsbereich, hier ist's total ungefährlich, also runter vom Weg! Nach der Kreuzung: Ouh, die gefährliche Straße wieder, runter hier!
Oder gilt Zeichen 254 hier für die Straße? Wo soll man dann da hin? 50m springen?:rolleyes:

Fast schlimmer war's fast noch in Zossen, Gerichtsstraße, wo "neuerdings" Zeichen 240 auf beiden Seiten stehen. Wer's hinbekommt, auf beiden Seiten gleichzeitig zu fahren, sollte Fahrtechnikkurse geben! :rolleyes:
Bisher dachte ich, dass die meisten benutzungspflichtigen Schilder noch deswegen rumstehen, weil die zu faul sind, die zu überprüfen. Scheinbar werden die aber munter weiter aufgestellt, auch wenn damit ein nichtiger Verwaltungsakt produziert wird. :(
 
Unglaublich. Da, wo sélbst eingefleischte Straßenradler vielleicht ausnahmsweise mal Radweg fahren würden: Schnell verbieten & der Ampel zusätzliche Arbeit verschaffen...:(

Doppelt ärgerlich: rechtlich lässt da wohl nix dran machen. Angreifbar ist nur die Radwegbenutzungspflicht bis zu der Stelle.
 
Rein interessehalber: Rechtlich lässt sich da echt nix machen? Weil: Radweg ist im benutzungspflichtigen Bereich und im "verbotenen Bereich" gleich breit, gleiche Oberfläche und gleiche Situation (wenn er wieder anfängt, führt er genauso an Grundstückseinfahrten vorbei, wie an der "verbotenen Stelle"). Ich kann die Schlüssigkeit nicht erkennen, warum er für ~ 50m "verboten" ist, davor und danach aber benutzungspflichtig. Davon abgesehen, dass nach Zeichen 240 + 1012-31 im Grunde ein Bürgersteig/Fußweg beginnt und Zeichen 254 eigentlich überflüssigerweise dort steht. :confused:

Die Benutzungspflicht an der ganzen L401 bis KW (also auch diese Stelle) ich von der Behörde überprüfen lassen, wenn in dem anderen Teilstück derselben Straße vom Gericht entschieden wurde (positiv natürlich ;)). Der "Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz" liegt da seit 14.11., die Behörde hat 2 Wochen Zeit zur Stellungnahme bekommen, also sollte da in den nächsten Tagen entschieden werden.
 
Sieht aus als wolle man verhindern, dass da jemand die Ampel "abkürzt". Unglaublich. :mad:

Warum neue Schilder montiert werden, liegt auf der Hand: was soll man denn mit denen machen, die anderswo, auch auf unser Betreiben, demontiert werden? Einfach entsorgen? Wär Verschwendung und auch viel zu einfach... :crash:
 
Rechtlich lässt sich da echt nix machen?

Na ja, machen lässt sich natürlich immer was, die Frage ist nur: ob's Aussicht auf Erfolg hat... Klar: Gegen das Fahrradsperrschild kannst Du wie sonst auch bei Verhängung von Radwegbenutzungspflichten Widerspruch einlegen & Aussetzung des Vollzugsbeantragen. Das rechtliche Problem: Eine Rechtsverletzung begründet das Fahrradverbot da nur, wenn die Behörde verpflichtet ist, den Bürgersteig für Fahrräder freizugeben. Das müsstest Du also auf jeden Fall auch beantragen. Wenn die Radwegbenutzungspflicht vorher rechtmäßig sein sollte (m. E. eher unwahrscheinlich), könnte das tatsächlich Erfolg haben, weil sich die Behörde dann ja gewissermaßen schon selbst gebunden hat & das Verbot da weiterzufahren zumindest eine vernünftige Begründung braucht. Allerdings: Fahrräder auf der Fahrbahn fahren zu lassen lässt sich eigentlich immer ganz gut & vernünftig begründen.

Klar natürlich: Gegen die Radwegbenutzungspflicht vorher Widerspruch einlegen & gleichzeitig Freigabe des Bürgersteigs danach zu fordern, ist wenig erfolgversprechend ;)
 
Der "Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz" liegt da seit 14.11., die Behörde hat 2 Wochen Zeit zur Stellungnahme bekommen, also sollte da in den nächsten Tagen entschieden werden.

Finde ich gut! Bin gespannt, was das Gericht sagen wird. "In den nächsten Tagen" dürfte aber vermutlich zu optimistisch sein. Erst mal wird noch eine Stellungnahme der Behörde kommen & sie vor allem den Eilantrag für unzulässig halten und unabhängig davon die Radwegbenutzungspflicht für unerlässlich. Außerdem muss bei solchen Sachen die ganze Kammer gemeinsam entscheiden & gibt's deshalb nicht unerheblichen Abstimmungsbedarf - vor allem, wenn das Gericht bisher noch nicht so oft Radwegbenutzungspflichtsachen entschieden hat. Würde mich positiv überraschen, wenn sich da vor Weihnachten schon was tut.
 
Heute gesehen in Königs Wusterhausen:


Die Straße ist viiiiel zu gefährlich für Radfahrer, also ab auf den benutzungspflichtigen Radweg! Aber nicht im Kreuzungsbereich, hier ist's total ungefährlich, also runter vom Weg! Nach der Kreuzung: Ouh, die gefährliche Straße wieder, runter hier!
Oder gilt Zeichen 254 hier für die Straße? Wo soll man dann da hin? 50m springen?:rolleyes:

Fast schlimmer war's fast noch in Zossen, Gerichtsstraße, wo "neuerdings" Zeichen 240 auf beiden Seiten stehen. Wer's hinbekommt, auf beiden Seiten gleichzeitig zu fahren, sollte Fahrtechnikkurse geben! :rolleyes:
Bisher dachte ich, dass die meisten benutzungspflichtigen Schilder noch deswegen rumstehen, weil die zu faul sind, die zu überprüfen. Scheinbar werden die aber munter weiter aufgestellt, auch wenn damit ein nichtiger Verwaltungsakt produziert wird. :(

Genau an der Stelle kommen wir auf der Südrunde von der gegenüberliegenden Seite und biegen dann - vom Bild aus gesehen - nach links ab. Die RWBP dort setzt unmittelbar nach der Brücke ein. Das ist auf dem Bild etwa hinten am Horizont :D
Dieses Verbotsschild ist wirklich völliger Nonsens, zumal man nach der Ampel kein solches hingestellt hat.
 
Sieht aus als wolle man verhindern, dass da jemand die Ampel "abkürzt".

Oder es ist ein kreativer Versuch, eine Situation vergleichbar dem unwirksamen Zeichen 1012-32 (Radfahrer absteigen) herbei zu führen.:confused:

Bin gespannt, was das Gericht sagen wird.

Danke für die Erläuterung, so gesehen macht es natürlich wenig Sinn, gegen das Schild vorzugehen (war auch nicht im Plan, weil wie gesagt: Nur Interesse).
Gespannt, wie das Gericht entscheiden wird, bin ich auch. Auch wenn sie scheinbar nur ein Bruchteil der Urteile vom VG-Cottbus frei veröffentlichen, war keines dabei, was sich mit der Radwegbenutzungspflicht beschäftigt. Es ist natürlich sehr positiv, dass die wechselnden Benutzungspflichten der L401 zu wirr sind, als dass die Straßenverkehrsbehörde dies sinnvoll begründen könnte.
Wenn der Hund des Vorsitzenden nicht mal von einem Radler überfahren wurde, sollte dies eigentlich positiv ausgehen.:cool:

Dieses Verbotsschild ist wirklich völliger Nonsens, zumal man nach der Ampel kein solches hingestellt hat.

Finde es sowieso komisch, dass man beim Umbau dieser Kreuzung nicht gleich die Situation für den Radverkehr verbessert hat. Nur ~5km weiter in Berlin versuchen sie es zumindest (wenigstens werden dort die blauen Lollis ab und nicht noch aufgebaut).:crash:
 
Vor Weihnachten wird das vermutlich wirklich nix. :(

Gerade erst die Stellungnahme des Antraggegners erhalten:

Sehr geehrter Herr Beinbiest,

in dem verwaltungsrechtlichen Verfahren Beinbiest ./. Landrat des Landkreises wird auf Anordnung des Gerichts gebeten, das in der Anlage beigefügte Schreiben vom 9.12.2013 zur Kenntnis zu nehmen und dazu evtl. Stellung zu nehmen.

Wäre eine Stellungnahme anzuraten?
IMO ist die Mehrzahl der Argumente Schwachsinn (Beispielsweise, dass sich ein Radfahrer auf der Fahrbahn einem unverhältnismäßig hohem Risiko aussetzt), die Breite des Radwegs ("2,5 Meter + 0,25m Sicherheitsabstand") halte ich aber schlichtweg für unwahr. Ich habe nicht gemessen, sondern nur gerechnet (Radweg hat Breite von genau einem Gullideckel, die 600 oder 800mm breit sind, der Fußweg hat dieselbe Breite, was insgesamt 1,6 Meter machen dürfte).
Auch die Aussage, dass Richtung Niederlehme/KW beidseitige Radverkehrsanlagen vorhanden sind, ist unwahr. Allein Richtung Wildau ist ein benutzungspflichtiger, aber unzumutbarer Radweg vorhanden, in die Gegenrichtung nicht. Das steht so aber schon in meinem Antrag. Die (von mir errechnete) Breite steht auch so drin.
Bleiben eigentlich nur noch die lächerlichen Argumente von auf der Fahrbahn rum torkelnden, stürzenden Radfahrern. Da wüsste ich kaum, wie ich sachlich dazu Stellung nehmen könnte.o_O
 

Anhänge

Ich würde da kurz noch was zu schreiben: Je nachdem, was Du im Antrag geschrieben hat, solltest Du klarstellen, dass Du natürlich nicht die Wiederherstellung, sondern die Anordnung der aufschiebenden Wirkung Deines Widerspruchs beantragt wissen willst. Ansonsten bietet sich an, darauf hinzuweisen, dass nach den aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht innerorts erst bei mehr als 1000 Autos pro Stunde bzw. 24.000 pro Tag angezeigt ist. Die Situation, wie sie der Antragsgegner darstellt, ist typisch für innerörtliche Straßen. Damit liegen eben keine besonderen örtlichen Verhältnisse mit Risiken vor, die die allgemein mit der Teilnahme am Straßenverkehr verbundenen Gefahren erheblich übersteigen. Erst recht liegen keine derart dramatischen Gefahren vor, dass die Anordnung der Benutzungspflicht für einen Radweg, der den Anforderungen der Richtlinien zur StVO nicht gerecht wird, gerechtfertigt ist. Das sieht die Behörde selbst ja auch so und will jetzt statt Radwegbenutzungspflicht die Benutzungspflicht für einen gemeinsamen Geh- und Radweg anordnen, so dass zumindest bis dahin die aktuell angeordnete Benutzungspflicht für den Radweg zu suspendieren ist. Auch die Anordnung der Pflicht, einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu benutzen, dürfte offensichtlich rechtswidrig sein, da er entgegen der Darstellung der Behörde keine lichte breite von 2,50 Meter erreicht, sondern nur.... und das am besten nachmessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke dir, @vorTrieB.

[...]Je nachdem, was Du im Antrag geschrieben hat, solltest Du klarstellen, dass Du natürlich nicht die Wiederherstellung, sondern die Anordnung der aufschiebenden Wirkung Deines Widerspruchs beantragt wissen willst.[...]

Wortwörtlich habe ich beantragt:
Es wird beantragt:

  1. Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche vom 12.09.2013 und 29.10.2013 wiederherzustellen und dem Antragsgegner aufzugeben sämtliche Verkehrszeichen 241 und 237 der L401 in der Karl-Marx-Straße in Wildau zwischen Einmündung Richard-Sorge-Straße und Übergang Friedrich-Engels-Straße einstweilen unwirksam machen zu lassen.
[...]

Reicht es, wenn ich darum bitte, meinen Antrag entsprechend umzudeuten? Ob die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt oder angeordnet wird, ist für mich als Antragsteller eigentlich nicht von belang. Hauptsache aufschiebende Wirkung.

Punkt 10. des Antraggegners (Finanzierung) hatte ich mir immer schon gedacht. Wie schön/dreist, dass sie das so offen zugeben.;)
 
Reicht es, wenn ich darum bitte, meinen Antrag entsprechend umzudeuten? Ob die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt oder angeordnet wird, ist für mich als Antragsteller eigentlich nicht von belang. Hauptsache aufschiebende Wirkung.

Ja. Das Gericht ist ohnehin verpflichtet, den Antrag sachgerecht auszulegen.

Punkt 10. des Antraggegners (Finanzierung) hatte ich mir immer schon gedacht. Wie schön/dreist, dass sie das so offen zugeben.;)

In der Tat: Bemerkenswert :-)
 
Zurück