nolen
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Könnte das auch auf Radfahrer angewendet werden?
Sicherlich könnte auch ein Radfahrer mitschuldig gesprochen werden. Gerade wenn die Tür schon geöffnet war. Argument des Autofahrers wäre ja, dass ein Radfahrer einen ausreichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren einzuhalten hat, eben um so etwas zu vermeiden.
Dass der gemeine Autofahrer diese Seitensicherheitsabstände von Radfahrenden ansonsten gar nicht mag, spielt bei der Urteilsgebung wohl kaum eine Rolle.