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Das kommt aber auch immer auf den Sachverhalt an, dass ein Vorbeilassen bei geeigneter Möglichkeit zu ermöglichen ist, ist ja nun auch bekannt.
Wie gesagt, dafür muss man den einzelnen Sachverhalt betrachten.
in meinem Fall war das eindeutig. Autofahrer versucht mich über mehrer hundert Meter ohne Erfolg zu überhole, macht das dann zum blödesten Zeitpunkt. Fahre danach auf Höhe Fahrertür um den Fahrer meinen Unmut zu bekunden, Fahrer zieht nach links, ich konnte mich gerade so an der Fahrertür abstützen und nicht zu stürzen. Lese am nächsten Tag über den Ramboradler in der Zeitung und bin zur Polizei (vorbereitet durch RA, abgesichert durch Rechtschutz)
Der Autofahrer hat durch die Polizei ordentlichen Ärger bekommen und ich war raus. Muss nicht immer gegen den Radler laufen,