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Konfliktsituationen im Verkehr

Sicher? So eindeutig finde ich diese Formulierung nämlich nicht.

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In dem von dir gezeichneten Bild ist der Autofahrer zu dem Moment noch nicht abbiegend. Die gleiche Begegnung könnte genauso stattfinden, wenn der Autofahrer geradeaus weiter fährt.
OK, mein Fehler in der Zeichnung. In echt war's eine T-Kreuzung, wo das Auto überhaupt nicht hätte geradeaus fahren können.

Was ändert das?
 
Sicher? So eindeutig finde ich diese Formulierung nämlich nicht.

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In Abs. 3 § 9 der STVO steht das so nicht geschrieben! Da steht: "....Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten." Man darf Fußgänger nicht plattfahren. Das ist aber kein Vorrang. Auch in Absatz 5 und 6 wird das nicht gesagt.
 
Selbst die Auto Lobby schreibt dazu:
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/verkehrsverstoesse-fussgaenger/

Auto biegt ab: Wer hat Vorrang?​

Personen, die die Fahrbahn zu Fuß überqueren, haben Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen. Der Abbiegende muss auf Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und wenn es nötig ist warten. Dies gilt übrigens auch für Fahrzeuge, die einen Kreisverkehr verlassen. Wer dagegen verstößt und Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet, dem drohen 140 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Radfahrende müssen in diesem Fall 70 Euro bezahlen und erhalten einen Punkt.

Die Wartepflicht des abbiegenden Autofahrers bzw. der abbiegenden Autofahrerin besteht auch gegenüber Kindern, die mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Wie auch gegenüber erwachsenen Radfahrenden, die auf dem Gehweg fahren und Kinder begleiten. Allerdings müssen radelnde Kinder und Begleitpersonen beim Überqueren der Fahrbahn vom Rad absteigen.
 
Selbst die Auto Lobby schreibt dazu:
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/verkehrsverstoesse-fussgaenger/

Auto biegt ab: Wer hat Vorrang?​

Personen, die die Fahrbahn zu Fuß überqueren, haben Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen. Der Abbiegende muss auf Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und wenn es nötig ist warten. Dies gilt übrigens auch für Fahrzeuge, die einen Kreisverkehr verlassen. Wer dagegen verstößt und Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet, dem drohen 140 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Radfahrende müssen in diesem Fall 70 Euro bezahlen und erhalten einen Punkt.

Die Wartepflicht des abbiegenden Autofahrers bzw. der abbiegenden Autofahrerin besteht auch gegenüber Kindern, die mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Wie auch gegenüber erwachsenen Radfahrenden, die auf dem Gehweg fahren und Kinder begleiten. Allerdings müssen radelnde Kinder und Begleitpersonen beim Überqueren der Fahrbahn vom Rad absteigen.

Die StVO gibt den Fußgängern keinen Vorrang. Das kann man zwar so auslegen und ist für Fahrzeugführer ein guter oder gut gemeinter Rat. Diesen Rat bräuchte ein ausgebildeter Führerscheininhaber und ordentlich fahrender Mensch eigentlich nicht. Andernfalls denkt man beim Fahren an so etwas nicht. Die einzelnen Vorschriften der STVO werden nach dem Unfall vom Gericht angewendet.

Für die Praxis bedeutet das gar nichts. Kinder sollten davon nichts wissen. Sonst könnte man ihnen auch beibringen, ihr könnt einfach zwischen fahrenden Autos rüber gehen, denn die Autofahrer dürfen Menschen nicht tot fahren.
Was macht der Erwachsene mit dem vermeintlichen Vorrang? Er steht an der Kreuzungsecke und hat Vorrang vor einbiegenden Autos? Na dann lauft mal los. Der eine Autofahrer hält, der andere leider nicht. Bei einem Unfall kann man ja hoffen, dass man keine Mitschuld trägt, weil man angeblich plötzlich auf die Fahrbahn gesprungen sein soll. Aber gesund ist das nicht. Die Auslegung des Vorrangs legt ein Gericht nach dem Unfall fest.
 
Das man beim Abbiegen die Straße in ursprünglich Fahrtrichtung querenden Fußgänger erst durchlassen muss, war doch gar nicht die Frage, sondern ob bei gleichrangigen Straßen der Fußgänger gleichberechtigt dem Autoverkehr ist, wenn dieser auf der Kreuzung abbiegt. Und dies ist nicht der Fall.
Im Fall Blau muss das Auto warten, im Fall Grün nicht.

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Das man beim Abbiegen die Straße in ursprünglich Fahrtrichtung querenden Fußgänger erst durchlassen muss, war doch gar nicht die Frage, sondern ob bei gleichrangigen Straßen der Fußgänger gleichberechtigt dem Autoverkehr ist, wenn dieser auf der Kreuzung abbiegt. Und dies ist nicht der Fall.
Im Fall Blau muss das Auto warten, im Fall Grün nicht.

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So sehe ich das auch. Abbiegend ist man erst in der Kurve, nicht vorher.
 
Die Mitarbeiter des Ordnungsamts der nächstgelgenen Stadt von hier aus kennen die Regelung des Vorrangs für Fußgänger offensichtlich auch nicht und haben mich schon das ein oder andere mal an einer Kreuzung geschnitten (die im Auto abbiegend, ich als Fußgänger auf der abbiegenden Straße).

Zum Thema Abbiegen und Vorrang vielleicht auch dieses Video (ab 8:57).

das macht das ganze sicher nicht konfliktfreier.
 
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