Ist er nur dann wenn es die entsprechende Beschilderung gibt.dass der rote, farblich abgesetzte Weg ein Fahrradweg sei.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Ist er nur dann wenn es die entsprechende Beschilderung gibt.dass der rote, farblich abgesetzte Weg ein Fahrradweg sei.
Diese Dame befragte ich, ob die so wirklich fahren müsse.
Vermutlich war das Brett vor dem Kopf bei ihr nur etwas nach unten gerutschtTraue mich kaum unter diesen Geschehnissen meine leichten Konflikte zu teilen.
Diese Dame befragte ich, ob die so wirklich fahren müsse.
Es gab leider keine Antwort, ihre Kopfhörer waren wohl nicht im Transparenz-Modus.
Anhang anzeigen 1559814
Vermutlich war das Brett vor dem Kopf bei ihr nur etwas nach unten gerutscht
Jetzt mal im Ernst:Traue mich kaum unter diesen Geschehnissen meine leichten Konflikte zu teilen.
Diese Dame befragte ich, ob die so wirklich fahren müsse.
Es gab leider keine Antwort, ihre Kopfhörer waren wohl nicht im Transparenz-Modus.
Anhang anzeigen 1559814
Des weiteren kann ich heute morgen davon berichten, dass es wohl irgendwo ein Memo gab, dass Fahrräder im dunkeln wohl keine Beleuchtung mehr brauchen.
Auffällig viele sind ohne Licht unterwegs.
Dann fällt es in den letzten Wochen auch verstärkt auf, dass Menschen anderer Couleur vermehrt ausschließlich auf den Radwegen laufen.
Einer stellte sich mir provokant in den Weg.
Ich versuchte ihm klarzumachen, dass der rote, farblich abgesetzte Weg ein Fahrradweg sei.
Da wurde er freundlich und zeigte Verständnis.
Aber woher soll er´s auch wissen...!?
https://www.eradhafen.de/basics/rec...i,StVZO bzw. dortiger Verweis auf § 32 StVZO)Jetzt mal im Ernst:
Wie breit darf man ein Zweirad beladen? Gibt es eine konkrete Vorschrift? Beleuchtung? E ist taghell. Rote Fähnchen? PKW dürfen 2,50 m breit sein.
"Maximale Größe: Eine Breite von einem Meter bei einspurigen und zwei Metern bei mehrspurigen Rädern, eine Höhe von 2,50m und eine Länge von 4m ist zulässig (siehe § 63 StVZO bzw. dortiger Verweis auf § 32 StVZO)"
2 m bei mehrspurigen Fahrzeugen? Dann würde ich hierbei mit Stützrädern fahren.
Ja nicht im Dunklen. Da soll mal jemand meckern.
Zumindest sollten dann aber die Außenkanten beleuchtet sein.
Weil wenn man nichts sieht, weicht man nicht aus...
"Maximale Größe: Eine Breite von einem Meter bei einspurigen und zwei Metern bei mehrspurigen Rädern, eine Höhe von 2,50m und eine Länge von 4m ist zulässig (siehe § 63 StVZO bzw. dortiger Verweis auf § 32 StVZO)"
2 m bei mehrspurigen Fahrzeugen? Dann würde ich hierbei mit Stützrädern fahren.
Ja nicht im Dunklen. Da soll mal jemand meckern.
Und ich frage mich, warum Leute schweineteure Lastenräder kaufen, wo doch ein Anhänger viel billiger ist. Und damit kann man anstandslos Bierkisten und Gerüstbohlen in Längsrichtung transportieren und rote Fahne sowie Beleuchtung anklemmen und das Schild: "Achtung, Ladung schwenkt aus".Ich frage mich noch immer, wie man auf die Idee kommt so durch die Rushhour zu fahren...?
Man stelle sich vor, dass die Holländer ihre Boards nicht längst sondern quer mit dem Hollandrad transportieren.
Und ich frage mich, warum Leute schweineteure Lastenräder kaufen, wo doch ein Anhänger viel billiger ist. Und damit kann man anstandslos Bierkisten und Gerüstbohlen in Längsrichtung transportieren und rote Fahne sowie Beleuchtung anklemmen und das Schild: "Achtung, Ladung schwenkt aus".
Und wenn man ihn nicht braucht, kann man den Anhänger abkuppeln.