Ich finde, dass Geisterradler ähnlich wie radfahrende Alkoholsünder bestraft werden müssen und ihnen bei Bedarf, die Fahrt auf dem Rad untersagt werden sollte!!!
Man muss jedoch das Ganze etwas differenzierter betrachten. Nicht jeder fährt aus reiner Bequemlichkeit auf der Gegenseite. Viel zu oft liegt es auch an behördlichen Fehlplanungen, die Radfahrer erst auf die andere Fahrbahnseite zwingen, nur um sie dort dann hilflos zurückzulassen, besonders gern in Verbindung mit Baustellen. So war auch auf der im Video zu sehenden Mühlheimer Brücke das Geisterradeln vor einigen Jahren verpflichtend, auf dem immer noch etwas mehr als einen Meter breiten Radweg. Ähnlich geht es mir zur Zeit. Aufgrund einer Brückensanierung teilen sich Fußgänger und Radfahrer aus beiden Richtungen einen minimal ca. 1,7 m breiten Weg, welcher zudem für Radfahrer nicht einmal legal zu erreichen ist.
Als Nicht-Ortskundiger besteht leider sehr häufig die Gefahr aufgrund planerischen Unsinns irgendwann die Übersicht zu verlieren, ob man gerade links fahren darf oder nicht. Kleines Beispiel meines persönlichen Preises für den schlechtesten geplanten Radwegverlauf hier in der Nähe:
-
hier noch ohne Blauschild
- völlig motivationslos dann plötzlich ein gemeinsamer
Rad- und Fußweg, auf der Gegenseite natürlich auch
- Verkehrsinsel ohne Blauschild, gefolgt von
20 m Radweg, auf der Gegenseite lösen sich motivationslos Benutzungspflicht und -möglichkeit ab, u.a. als
1 m breiter Schotterweg
- plötzlich
mitten auf der Landstraße Wechsel nach links, also angeordnetes Geisterradeln
-
Radweg Ende (aufgrund Gehwegbreite unter 1 m) ohne die Möglichkeit den Weg zu verlassen, da durchgezogene Mittellinie
- danach geht der Spaß mit der zufällig angeordneten Benutzungspflicht links weiter, mal da, dann wieder nicht
Der Radfahrer wird also auf die linke Seite gezwungen (natürlich ohne Querungsmöglichkeit dorthin). Dort angekommen wird im die Weiterfahrt alternativlos untersagt. Ist er dann irgendwie am Hindernis vorbei, wird er ständig nach links gezwungen, nur um dies hin und wieder aufgrund des Fehlens eines Blauschildes wieder zu verbieten.