Condor76
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OK, ist dann ein verbotenes Autorennen ohne Toten versuchter Mord?Alles unter 200 km/h geht noch als "zügige Fahrweise" durch, ab 200 km/h ist man "schnell", ab 250 km/h tendiert das dann Richtung "rasen"...Da kann man also erstmal sehr entspannt bleiben.
Nein - im Ernst: Wie der zweite Fahrer zu betrachten ist und ob "zügige Fahrweise" (auch ohne konkreten Renn-Gegner = Tatbestand eines verbotenen Autorennens (§ 315d StGB Abs.(1) Nr. 3)) schon einen bedingten Tatvorsatz zum Töten darstellt, könnte die intensive Lektüre des BGH-Urteils ergeben.
Bei den vielen illegalen Autorennen wären dann demnächst viele im Knast.