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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Nur bei gelben Ortsschildern gibt es imho diese komische Formulierung in der STVO, welche die Geschwindigkeit ab dort nur für motorisierten Verkehr regelt.
Ist so auch nicht ganz korrekt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für Kraftfahrzeuge. Die sind per definitionem zwar immer motorisiert aber zudem nicht schienengebunden.
Will heißen Züge oder vergleichbare Fahrzeuge wie Straßenbahnen sind keine Kraftfahrzeuge obwohl motorisiert.
Eine Straßenbahn darf daher innerorts sofern möglich auch schneller als 50 fahren.
 
Ist so auch nicht ganz korrekt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für Kraftfahrzeuge. Die sind per definitionem zwar immer motorisiert aber zudem nicht schienengebunden.
Will heißen Züge oder vergleichbare Fahrzeuge wie Straßenbahnen sind keine Kraftfahrzeuge obwohl motorisiert.
Eine Straßenbahn darf daher innerorts sofern möglich auch schneller als 50 fahren.
Aber doch nur auf dem eigenen gleis...?
 
Aber es ist dann nicht belanglos...?
Straßenbahnen haben doch eh eigenen zeichen oder?
Egal tut nichts zur sache...
 
Aber es ist dann nicht belanglos...?
Nein wieso? Wenn das Gleis auf der Fahrbahn geführt wird, ist das durchaus relevant. Kommt zwar nicht so oft vor das die Bahnen da wirklich über 50 fahren können, gibt's aber.

Auf separaten Strecken sieht das natürlich anders aus.
 
Bei sogenannten "Straßenbündigen Bahnkörper" nimmt die Bahn am Straßenverkehr teil und damit gilt auch für die Straßenbahn die STVO.
 
Finde ich gut...aber dann dürfte die Strafe für Fahrräder nur noch ein Bruchteil davon sein. Und für E-Bike wieder entsprechend höher (Bezieht sich auf das SUV Urteil)
 
Gut so:
Finde ich gut...aber dann dürfte die Strafe für Fahrräder nur noch ein Bruchteil davon sein. Und für E-Bike wieder entsprechend höher (Bezieht sich auf das SUV Urteil)
Ich könnte eine Formel erstellen, wonach man Fahrzeuggewicht, Leistung, Hubraum, Breite und Höhe eingibt und als Ergebnis die Höhe des Bußgeldes erhält.

Ein Rennrad ist leichter als ein Stadtrad. Ein Bergfahrer ist leichter als ein Sprinter. :D
 
Das wird zu recht gekippt in det nächsten Instanz. Du machst die erhöhte Gefahr eines Kfz nicht an

L x B x H + Gewicht fest

495 cm x 200 cm x 183 cm bei 2,2 t = gefährlich

435 cm x 180 cm x 163 cm bei 1,6 t = ungefährlich
Mein Auto hat 510 x 190 x 148 bei 1950 kg - ist aber kein SUV, würde also keine erhöhte Strafe kriegen.
Unterschied zum SUV? Vernachlässigbar - v. a. weil's ja durchaus Kompakt-SUV gibt, die kleiner und leichter sind.
 
die Argumentation hier ist doch nicht "gefährlich / ungefährlich" sondern "gefährlich / besonders gefährlich".
Auch so wird kein Schuh daraus - ein Fahrzeug ist weder besonders gefährlich weil's ein SUV ist, noch ist es "nur" gefährlich weil's kein SUV ist... 🤷‍♂️
 
Mein Auto hat 510 x 190 x 148 bei 1950 kg - ist aber kein SUV, würde also keine erhöhte Strafe kriegen.
Unterschied zum SUV? Vernachlässigbar - v. a. weil's ja durchaus Kompakt-SUV gibt, die kleiner und leichter sind.

Das "SUV" ist ja zum Schlagwort geworden und fällt unter "Böse". Ja, es gibt Klein-SUV und sogar schon SUV-Mofas. Dabei ist der Klein-SUV größer und schwerer als ein herkömmlicher Kleinwagen. Auf jeden Fall ist das, was der andere mehr hat empörend, so empfindet man in der Stadt. Draußen auf dem Acker erscheint das nicht so. Es geht neben dem Energiemehrbedarf (bei gleicher Stecke) um die Verhältnisse im Miteinander.

Aus dem o.g. Artikel: "Wegen ihrer Größe und Schwere werden Laster - ähnlich wie SUV im Urteil aus Frankfurt am Main - für gefährlicher gehalten als kleinere Fahrzeuge."

Das ist physikalisch sicherlich so. Die bewegte Masse und die Fangfläche machen allgemein den Unterschied und wirken sich beim Unfall aus. Dabei besitzen einige Modelle Knautschzonen, um angeblich leichtere Autos mit wenig Knautschzone zu "schonen". Es geht wohl um Auto gegen Auto, wo ständig weiter aufgerüstet wird. Was rechtlich Bestand hat, werden wird hören.
Für die ungepanzerten Radfahrer und Fußgänger sind allerdings alle KFZ sehr gefährlich.
 
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