Heshthot
höhenmetersüchtig
Ist so auch nicht ganz korrekt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für Kraftfahrzeuge. Die sind per definitionem zwar immer motorisiert aber zudem nicht schienengebunden.Nur bei gelben Ortsschildern gibt es imho diese komische Formulierung in der STVO, welche die Geschwindigkeit ab dort nur für motorisierten Verkehr regelt.
Will heißen Züge oder vergleichbare Fahrzeuge wie Straßenbahnen sind keine Kraftfahrzeuge obwohl motorisiert.
Eine Straßenbahn darf daher innerorts sofern möglich auch schneller als 50 fahren.