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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Ein Schutzstreifen gilt eben nicht als eigene Fahrspur
Das ist eine interessante Sichtweise, die ich nicht widerlegen kann, die mich aber trotzdem nicht 100%ig überzeugt. Interessant, dass der Schutzstreifen scheinbar (mal wieder) nur in irgendwelchen Verwaltungs- und Bauvorschriften definiert ist und nicht in der StVO. Da ist ja schon vorprogrammiert, dass keine Sau weiß, wie sich zu verhalten ist.

In meinem Autofahrerhirn ist halt eingebrannt, dass der, der eine gestrichelte Linie überfährt, auf der Hut sein muss.

In allem anderen hast Du allerdings definitiv Recht, vor allem in Deinem Fazit, dass hier mit geradezu krimineller Energie die offenen (StVO) und verdeckten (Verwaltungs- und Bauvorschriften) Regeln verbogen wurden.
 
Das ist eine interessante Sichtweise, die ich nicht widerlegen kann, die mich aber trotzdem nicht 100%ig überzeugt. Interessant, dass der Schutzstreifen scheinbar (mal wieder) nur in irgendwelchen Verwaltungs- und Bauvorschriften definiert ist und nicht in der StVO. Da ist ja schon vorprogrammiert, dass keine Sau weiß, wie sich zu verhalten ist.

In meinem Autofahrerhirn ist halt eingebrannt, dass der, der eine gestrichelte Linie überfährt, auf der Hut sein muss.

In allem anderen hast Du allerdings definitiv Recht, vor allem in Deinem Fazit, dass hier mit geradezu krimineller Energie die offenen (StVO) und verdeckten (Verwaltungs- und Bauvorschriften) Regeln verbogen wurden.
Nein, das ist gesetzlich definiert.
 
@incognitus : Interessant, dass Du auch die Unfallstelle rausgesucht hast. Deine Kritik an der Gestaltung teile ich absolut und diese Gestaltung hat mit Sicherheit einen hohen Anteil an dem tragischen Unfall.

Dein Umgang mit der Situation (fahren auf der Hauptfahrbahn), ist evtl. sinnvoll und vielleicht sogar regelkonform. Ich würde an fraglicher Stelle tatsächlich anhalten, wenn ich mich nicht gefahrlos in die Hauptbahn einfädeln kann. Ich würde das nicht ohne zu fluchen tun, aber meine Gesundheit wäre mir halt wichtiger als ein moralisches Recht. Für mehr Rechte kann man bei den Verkehrsplanern und Gesetzgebern und der Polizei kämpfen. Im operativen Geschäft verhalte ich mich lieber selbstbewusst-defensiv.

Ich habe mir auch überlegt wir ich in dieser Situation gefahren wäre (das ist einer der Gründe, warum ich mir bei solchen Unfällen den Street View anschaue).
Ich wäre hier wohl instinktiv direkt auf der Straße gefahren, gerade wenn ich hinter mir Verkehr hören würde - allein die Breite des Schutzstreifens würde mir nicht ausreichen ("Dooring").

Ich würde an fraglicher Stelle tatsächlich anhalten, wenn ich mich nicht gefahrlos in die Hauptbahn einfädeln kann.
Das ist ja grade das Ding: Du musst Dich nur einfädeln, wenn Du dich scheinbar (so wie diese Verkehrsführung es offensichtlich suggerieren soll) "rechtskonform" in den rechten Schutzstreifen quetscht. Ohne diese Verkehrsführung kommt es nicht zum Einfädeln. Die (Lebens-) Gefahr wird erst durch den "Schutzstreifen" herbeigeführt, falls man nicht bereits vorher an einer Tür hängenbleibt.
 
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Das ist eine interessante Sichtweise, die ich nicht widerlegen kann, die mich aber trotzdem nicht 100%ig überzeugt. Interessant, dass der Schutzstreifen scheinbar (mal wieder) nur in irgendwelchen Verwaltungs- und Bauvorschriften definiert ist und nicht in der StVO. Da ist ja schon vorprogrammiert, dass keine Sau weiß, wie sich zu verhalten ist.

In meinem Autofahrerhirn ist halt eingebrannt, dass der, der eine gestrichelte Linie überfährt, auf der Hut sein muss.

In allem anderen hast Du allerdings definitiv Recht, vor allem in Deinem Fazit, dass hier mit geradezu krimineller Energie die offenen (StVO) und verdeckten (Verwaltungs- und Bauvorschriften) Regeln verbogen wurden.

https://dasfahrradblog.blogspot.com/2021/09/wer-hat-hier-vorfahrt.htmlBitte beachten: hier wird der "Spezialfall" behandelt, dass ein Radfahrstreifen mit ein paar gestrichelten Linien endet, lässt sich aber übertragen.
 
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Ich finde es interessant, die Sachlage mal zusammenzutragen. Deshalb bitte ich um Nachsicht, dass ich das Thema vertiefe.

Nein, das ist gesetzlich definiert.
Klugscheißmodus: Falsch. Schon die StVO ist eine Verordnung, kein Gesetz. Allerdings glaub' ich Bundesrats-zustimmungspflichtig.

Inhaltlich hast aber Recht. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen oder Vorschriften zur Beschaffenheit (und damit Zulässigkeit der Benutzungspflicht), die eben nicht in der StVO geregelt sind, und damit den meisten Menschen niemals unterkommen, ist der Schutzstreifen immerhin in einer Anlage zur StVO erwähnt, von der immerhin jeder schon mal gehört hat. Allerdings nur als Anwendungsfall des Zeichens 340 "Leitlinie" und nicht als eigenständiges Konzept:

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@incognitus Ich lese da heraus, dass man Leitlinien nicht überfahren darf, wenn... An der Unfallstelle in Nürnberg muss der Radfahrer leider die Leitlinie überfahren. Ob die Leitlinie so zulässig ist, weil man ja gar nicht anders kann, als sie zu überfahren, sei dahingestellt. Man muss auf den restlichen Verkehr achten.

Ist in der StVO geregelt:
Du zitierst die Sicht des ADFC. In der StVO kann ich das so nicht erkennen. Dort wird der Begriff "Schutzstreifen" neben o. g. Anlage noch ein einziges Mal erwähnt, und zwar in §45 Abs. 9 als Ausnahme von der Regel, dass Verkehrszeichen nur im begründeten Fall aufgestellt werden dürfen.

Ich habe keine Primärquelle gefunden, die beschreibt, welche Wirkung Zeichen 340 in der Verwendung als "Schutzstreifen" genau entfalten soll. Ich meine, es ist lediglich ein Anwendungsfall für Zeichen 340, welches dann eben die Vorsicht beim Überfahren der gestrichelten Linie regelt.


Woher nimmst Du übrigens, dass ein Schutzstreifen nicht benutzungspflichtig ist und auch nicht mittels Lolli gemacht werden darf?
 
Ich habe mir auch überlegt wir ich in dieser Situation gefahren wäre (das ist einer der Gründe, warum ich mir bei solchen Unfällen den Street View anschaue).
Ich wäre hier wohl instinktiv direkt auf der Straße gefahren, gerade wenn ich hinter mir Verkehr hören würde - allein die Breite des Schutzstreifens würde mir nicht ausreichen ("Dooring").
Alles schön und gut, würde ich auch gern behaupten und so machen.
Aber hat mal irgendjemand an einen Ortsfremden gedacht? Bei Regen? Bei Nacht?
Kann mir keiner erzählen, dass er das 'Ende' des Schutzstreifens rechtzeitig sieht, um sich dann noch abschließende! Gedanken zu machen, wie er sich am besten verhalten soll.

Das IST eine Todesfalle!
 
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@incognitus Ich lese da heraus, dass man Leitlinien nicht überfahren darf, wenn... An der Unfallstelle in Nürnberg muss der Radfahrer leider die Leitlinie überfahren. Ob die Leitlinie so zulässig ist, weil man ja gar nicht anders kann, als sie zu überfahren, sei dahingestellt. Man muss auf den restlichen Verkehr achten.


Du zitierst die Sicht des ADFC. In der StVO kann ich das so nicht erkennen. Dort wird der Begriff "Schutzstreifen" neben o. g. Anlage noch ein einziges Mal erwähnt, und zwar in §45 Abs. 9 als Ausnahme von der Regel, dass Verkehrszeichen nur im begründeten Fall aufgestellt werden dürfen.

Ich habe keine Primärquelle gefunden, die beschreibt, welche Wirkung Zeichen 340 in der Verwendung als "Schutzstreifen" genau entfalten soll. Ich meine, es ist lediglich ein Anwendungsfall für Zeichen 340, welches dann eben die Vorsicht beim Überfahren der gestrichelten Linie regelt.


Woher nimmst Du übrigens, dass ein Schutzstreifen nicht benutzungspflichtig ist und auch nicht mittels Lolli gemacht werden darf?

Wenn er benutzungspflichtung (blauer Lolli) wäre, dann dürfte der Autofahrer nicht drauf fahren, so wäre jetzt meine Begründung warum bei gestrichelter Linie kein blauer Lolli stehen darf. Ist ja ein Schutzstreifen, keine Extrafahrbahn, die durch eine durchgezogenene Linie markiert ist.
 
Bitte beachten: hier wird der "Spezialfall" behandelt, dass ein Radfahrstreifen mit ein paar gestrichelten Linien endet, lässt sich aber übertragen.
Jetzt mal ohne Ahnung, rein intuitiv: Wenn der Schutzstreifen einfach aufhört wie in Deinem Link, dann haben wir zunächst eine Fahrbahn ohne Fahrspuren, die aber breit genug ist für Autos und Radfahrer nebeneinander. So, als wäre niemals ein Schutzstreifen dagewesen.

Man kann erwarten, dass Autofahrer nicht am letzten Strich hart nach rechts ziehen. Als Radfahrer kann man also einigermaßen sicher erstmal weiterfahren. Im weiteren Verlauf, falls die Straße sich verengt, muss man sich dann "gütlich einigen" (schöne Formulierung in dem Text), wie es auch Autofahrer untereinander tun müssten, wenn sie auf einer Straße, die zu schmal ist für ohne Fahrspuren (zu schmal für aufgemalte Spuren, aber doch breit genug um nebeneinander zu fahren) zeitweise nebeneinander und teilweise doch nur in einer Reihe fahren.

Es sind alles Einfädelstellen, wo man Sichtkontakt aufnehmen und vorsichtig sein muss. Klar ist man dabei als Radfahrer im Nachteil, weil man weniger Schutz hat und zudem meist langsamer ist. Bedauerlich. Mir ist halt mein Leben lieber als Gerechtigkeit. Aufregen tue ich mich lieber hier im Forum. Tut weniger weh.
 
Jetzt mal ohne Ahnung, rein intuitiv: Wenn der Schutzstreifen einfach aufhört wie in Deinem Link, dann haben wir zunächst eine Fahrbahn ohne Fahrspuren, die aber breit genug ist für Autos und Radfahrer nebeneinander. So, als wäre niemals ein Schutzstreifen dagewesen.

Man kann erwarten, dass Autofahrer nicht am letzten Strich hart nach rechts ziehen. Als Radfahrer kann man also einigermaßen sicher erstmal weiterfahren. Im weiteren Verlauf, falls die Straße sich verengt, muss man sich dann "gütlich einigen" (schöne Formulierung in dem Text), wie es auch Autofahrer untereinander tun müssten, wenn sie auf einer Straße, die zu schmal ist für ohne Fahrspuren (zu schmal für aufgemalte Spuren, aber doch breit genug um nebeneinander zu fahren) zeitweise nebeneinander und teilweise doch nur in einer Reihe fahren.

Es sind alles Einfädelstellen, wo man Sichtkontakt aufnehmen und vorsichtig sein muss. Klar ist man dabei als Radfahrer im Nachteil, weil man weniger Schutz hat und zudem meist langsamer ist. Bedauerlich. Mir ist halt mein Leben lieber als Gerechtigkeit. Aufregen tue ich mich lieber hier im Forum. Tut weniger weh.
Alles soweit richtig. Der Punkt bei diesem Fall ist, dass das "Abbiegen in den Bordstein" der gestrichelten Linie dem Autofahrer optisch fahrlässig suggeriert, er hätte gegenüber dem Radfahrer Vorfahrt. Ohne diese Abbiegen würde ganz klar signalisiert werden, dass hier ein Einfädeln passieren muss (gleichberechtigt), was trotz des nicht vorschriftsmäßigen "Abbiegens" der gestrichelten Linie auch hier trotzdem rechtlich so gilt. Das ist in der Tat eine Todesfalle, wie grüner Sphinx oben richtig schrieb, da die Verkehrsführung hier mutwillig eine vollkommen unklare Verkehrslage herbeiführt, und der wahrscheinlichste "Failure Mode" lebensgefährlich für den Radfahrer ist.
 
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Ich finde es interessant, die Sachlage mal zusammenzutragen. Deshalb bitte ich um Nachsicht, dass ich das Thema vertiefe.


Klugscheißmodus: Falsch. Schon die StVO ist eine Verordnung, kein Gesetz. Allerdings glaub' ich Bundesrats-zustimmungspflichtig.

Inhaltlich hast aber Recht. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen oder Vorschriften zur Beschaffenheit (und damit Zulässigkeit der Benutzungspflicht), die eben nicht in der StVO geregelt sind, und damit den meisten Menschen niemals unterkommen, ist der Schutzstreifen immerhin in einer Anlage zur StVO erwähnt, von der immerhin jeder schon mal gehört hat. Allerdings nur als Anwendungsfall des Zeichens 340 "Leitlinie" und nicht als eigenständiges Konzept:

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@incognitus Ich lese da heraus, dass man Leitlinien nicht überfahren darf, wenn... An der Unfallstelle in Nürnberg muss der Radfahrer leider die Leitlinie überfahren. Ob die Leitlinie so zulässig ist, weil man ja gar nicht anders kann, als sie zu überfahren, sei dahingestellt. Man muss auf den restlichen Verkehr achten.


Du zitierst die Sicht des ADFC. In der StVO kann ich das so nicht erkennen. Dort wird der Begriff "Schutzstreifen" neben o. g. Anlage noch ein einziges Mal erwähnt, und zwar in §45 Abs. 9 als Ausnahme von der Regel, dass Verkehrszeichen nur im begründeten Fall aufgestellt werden dürfen.

Ich habe keine Primärquelle gefunden, die beschreibt, welche Wirkung Zeichen 340 in der Verwendung als "Schutzstreifen" genau entfalten soll. Ich meine, es ist lediglich ein Anwendungsfall für Zeichen 340, welches dann eben die Vorsicht beim Überfahren der gestrichelten Linie regelt.


Woher nimmst Du übrigens, dass ein Schutzstreifen nicht benutzungspflichtig ist und auch nicht mittels Lolli gemacht werden darf?

Die StVO (und alle Gesetze oder Verordnungen mit Gesetzeskraft im übrigen) sind immer im Zusammenhang mit der Rechtsauslegung (insbesondere durch höherinstanzliche Gerichte) zu interpretieren, das ist ein Grundsatz in der Juristerei. Die rechtliche Auslegung darf dabei nicht im Widerspruch zum klaren Wortlaut des Gesetzes stehen, Lücken oder Spielräume im Wortlaut sind aber auszulegen (zur Auslegung gibt es dann verschiedene vorgegebene Techniken, die die Richter anwenden). Der ADFC gibt hier die herrschende Meinung zur Rechtsauslegung wieder.
 
Ein Schutzstreifen gilt eben nicht als eigene Fahrspur, er ist Teil der regulären Fahrspur, es findet also kein Spurwechsel statt, auch wenn dieses "Abbiegen ins nichts" der gestrichelten Linie das hier suggeriert.
Hier möchte ich noch mal einhaken. Ich glaube, Du irrst.

Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn in dem Sinne, dass er prinzipiell befahren werden darf, im Gegensatz zum Fußweg. Das schließt ja nicht aus, dass er ein eigener Fahrstreifen ist.

Ich glaube, dass die StVO hier einfach inkonsistent ist. Unter anderem deshalb, weil man manche Dinge wie eben den Fahrrad-Schutzstreifen irgendwann mal reingefrickelt hat. §7 regelt das Fahren in Fahrstreifen "für Kraftfahrzeuge", aber es ergibt überhaupt keinen Sinn, warum für Fahrräder was anderes gelten sollte, insbesondere fehlt eine eigene Regelung für Nicht-Kfz. Ich denke, das ist eher ein Relikt. Und grundsätzlich ist Zeichen 340, also die gestrichelte Linie, zum Abtrennen der Fahrstreifen da. Sorry, vielleicht gibt es abweichende Rechtsprechung und natürlich habe ich keine Ahnung, aber ich finde die Variante, dass der Schutzstreifen ein besonderer, meist schmalerer und vorrangig Radfahrern vorbehaltener Fahrstreifen ist, irgendwie logisch und auch pragmatisch. Und deshalb verhalte ich mich dort so, wie ich mich mit dem Auto in einem Fahrstreifen verhalten würde. Wenn ich bspw. am Ende meiner Spur das Einfädeln in eine durchgehende Spur verkackt habe, muss ich halt anhalten und auf eine Lücke warten.

Thema Reißverschluss: Ok, da hast Du einen Punkt. Ich komme aus einer Zeit, als der Reißverschluss eine Empfehlung und ein Höflichkeitskonzept war. Heute ist er in der Tat formal geregelt. Also ja, man muss wohl gleichberechtigt einfädeln. Ich bin aber zu sehr Schisser, ich würde das bei einem LKW nicht ohne Blickkontakt tun.
 
Hier möchte ich noch mal einhaken. Ich glaube, Du irrst.

Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn in dem Sinne, dass er prinzipiell befahren werden darf, im Gegensatz zum Fußweg. Das schließt ja nicht aus, dass er ein eigener Fahrstreifen ist.

Ich glaube, dass die StVO hier einfach inkonsistent ist. Unter anderem deshalb, weil man manche Dinge wie eben den Fahrrad-Schutzstreifen irgendwann mal reingefrickelt hat. §7 regelt das Fahren in Fahrstreifen "für Kraftfahrzeuge", aber es ergibt überhaupt keinen Sinn, warum für Fahrräder was anderes gelten sollte, insbesondere fehlt eine eigene Regelung für Nicht-Kfz. Ich denke, das ist eher ein Relikt. Und grundsätzlich ist Zeichen 340, also die gestrichelte Linie, zum Abtrennen der Fahrstreifen da. Sorry, vielleicht gibt es abweichende Rechtsprechung und natürlich habe ich keine Ahnung, aber ich finde die Variante, dass der Schutzstreifen ein besonderer, meist schmalerer und vorrangig Radfahrern vorbehaltener Fahrstreifen ist, irgendwie logisch und auch pragmatisch. Und deshalb verhalte ich mich dort so, wie ich mich mit dem Auto in einem Fahrstreifen verhalten würde. Wenn ich bspw. am Ende meiner Spur das Einfädeln in eine durchgehende Spur verkackt habe, muss ich halt anhalten und auf eine Lücke warten.

Thema Reißverschluss: Ok, da hast Du einen Punkt. Ich komme aus einer Zeit, als der Reißverschluss eine Empfehlung und ein Höflichkeitskonzept war. Heute ist er in der Tat formal geregelt. Also ja, man muss wohl gleichberechtigt einfädeln. Ich bin aber zu sehr Schisser, ich würde das bei einem LKW nicht ohne Blickkontakt tun.
Es ist wirklich nicht ausdrücklich geregelt, was Schutzstreifen nun genau sind, wohl durchaus aus den von Dir genannten Gründen.
Allerdings definiert §7(1) Fahrstreifen so: "Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt". In diese Definition passt der Schutzstreifen also nicht.
Meines Wissens nach ist es auch herrschende Meinung in der Rechtsprechung, dass der Schutzstreifen rechtlich eben kein eigener Fahrstreifen auf der Fahrbahn ist - ansonsten müssten z.B. KFZ auch jedesmal blinken, wenn sie über ihn fahren.

Aber selbst wenn Du Recht hättest, und ein Schutzstreifen gälte als eigener Fahrstreifen, ergibt sich nach der StVO kein Vorrang für Autofahrer:

§7(4) StVO: "Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren)."

Aber alles das macht den getöteten Radfahrer leider nicht wieder lebendig. Fakt ist, diese konkrete Verkehrsführung ist lebensgefährlicher Unsinn. Und da man üblicherweise nicht voraussehen kann, was in 100m kommt (ausser man kennt die Stelle), ist es meiner Meinung nach generell gefährlich, solche Infrastruktur zu nutzen, und im Sinne der eigenen Sicherheit vielmehr ratsam, sie konsequent zu ignorieren.
 
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Ich finde es interessant, die Sachlage mal zusammenzutragen. Deshalb bitte ich um Nachsicht, dass ich das Thema vertiefe.


Klugscheißmodus: Falsch. Schon die StVO ist eine Verordnung, kein Gesetz. Allerdings glaub' ich Bundesrats-zustimmungspflichtig.

Inhaltlich hast aber Recht. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen oder Vorschriften zur Beschaffenheit (und damit Zulässigkeit der Benutzungspflicht), die eben nicht in der StVO geregelt sind, und damit den meisten Menschen niemals unterkommen, ist der Schutzstreifen immerhin in einer Anlage zur StVO erwähnt, von der immerhin jeder schon mal gehört hat. Allerdings nur als Anwendungsfall des Zeichens 340 "Leitlinie" und nicht als eigenständiges Konzept:

Anhang anzeigen 1145567
@incognitus Ich lese da heraus, dass man Leitlinien nicht überfahren darf, wenn... An der Unfallstelle in Nürnberg muss der Radfahrer leider die Leitlinie überfahren. Ob die Leitlinie so zulässig ist, weil man ja gar nicht anders kann, als sie zu überfahren, sei dahingestellt. Man muss auf den restlichen Verkehr achten.


Du zitierst die Sicht des ADFC. In der StVO kann ich das so nicht erkennen. Dort wird der Begriff "Schutzstreifen" neben o. g. Anlage noch ein einziges Mal erwähnt, und zwar in §45 Abs. 9 als Ausnahme von der Regel, dass Verkehrszeichen nur im begründeten Fall aufgestellt werden dürfen.

Ich habe keine Primärquelle gefunden, die beschreibt, welche Wirkung Zeichen 340 in der Verwendung als "Schutzstreifen" genau entfalten soll. Ich meine, es ist lediglich ein Anwendungsfall für Zeichen 340, welches dann eben die Vorsicht beim Überfahren der gestrichelten Linie regelt.


Woher nimmst Du übrigens, dass ein Schutzstreifen nicht benutzungspflichtig ist und auch nicht mittels Lolli gemacht werden darf?
Schutzstreifen dürfen auch im "normalen" Autoverkehr genutzt werden, die Definition ist hochschwammig. Deshalb in München bevorzugt "Schutzstreifen", wo räumlich möglich (Reminder: München ist für eine Millionenstadt enorm eng; Dank an die armen Wittelsbacher im Vergleich mit Preussen, vor allem Berlin, und den Habsburgern. Weit gebaut, v.a. Wien. In diesen Städten ist mit viel Raum sehr viel mehr möglich in Sachen Verkehrswende). Ansonsten zunehmend Übergabe von Fahrspuren an Radfahrer. Gegen teils heftigen Widerstand. Die Einen finden, dass das zu wenig ist, die Anderen beklagen Auto-Stalinismus. Ich lebe seit über 30 Jahren kn der Stadt, und empfinde die Fortschritte als sehr fortschrittlich auf niedrigem deutschen Niveau. Vor 30 Jahren habe ich als eigentlich friedliebender Mensch noch Autospiegel abgetreten (und war überrascht von den Flexspiegeln plötzlich.😂 Jugendsünden) .
Real werden die Schutzstreifen zunehmend auch ordnungsamtlich kontrolliert.
Die Entwicklung ist nicht aufzuhalten. Safety by numbers sowieso, aber auch (lokal) politisch. Diese Kreuzung nehme ich mal so hin. Planungsgrundlagen kennen wir leider nicht. Wäre wichtig, dazu zu erfahren. Spontanes Bashing hilft da nicht. Alleine: Welche politischen Faktoren waren da aktiv?8
 
Über Schutzstreifen und Dooring gibt es hier einen anderen Thread:

https://www.rennrad-news.de/forum/t...en-den-unfall-beim-Öffnen-der-autotür.181701/
Die Verkehrsregeln zu Schutzstreifen sind wohl anders verfasst, aber für Radfahrer kann es sich bewähren, auf der Strichellinie zu fahren, dann ist man vor Dooring geschützt. Als Radfahrer muss man ja ohnehin mit Abstand zum Straßenrand fahren. Gerichte meinten so 70 bis 90 cm, bei parkenden Autos mehr und das als Lenker- oder Schulterabstand.
Nicht geschützt ist man auf dem Strichel weiterhin vor dem rollenden Autoverkehr. Autofahrer meinen, sie müssten den vorschriftsmäßigen 1,5-m-Seitenabstand nicht einhalten (falls sie überhaupt diese Vorschrift kennen), weil "die Radfahrer" doch eine eigene Spur haben, was wolln die denn noch? - Lebend bleiben.

Es würde mich nicht wundern, wenn ein Radfahrer nach einem Dooringunfall eine "Mitschuld" zugewiesen bekommt, weil er zu nah an parkenden Autos vorbeigefahren ist, auf dem Schutzstreifen nämlich. Dann könnte der Richterspruch lauten: Es kann von einem Erwachsenen nach gesundem Menschenverstand erwartet werden, dass er nicht zu dicht vorbeifahren darf. Im Zweifel ist auf Schutzstreifen Schritttempo zu fahren ...

Schutzstreifen werden auch Todesstreifen genannt. Beweis, s. oben.
 
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Gibts hierzulande auch, z. B. in Erkner bei Berlin:
Anhang anzeigen 1145544

Klar, bei der Zeichnung oben sind die Rad/Fußgängerüberwege weiter außen. Ein Auto kann da stehen bleiben. Ein zweites würde aber eben auch auf dem Kreisel stehen.
Die Kreiselautospur reicht doch für 2 nebeneinander. Dann sollen die Autos stehen, ist schließlich Verkehrsregel wie sie eigentlich ist. Vorfahrt achten beim Ein- und Ausfahren. Leider können und wollen das viele nicht.
 
Jetzt mal ohne Ahnung, rein intuitiv: Wenn der Schutzstreifen einfach aufhört wie in Deinem Link, dann haben wir zunächst eine Fahrbahn ohne Fahrspuren, die aber breit genug ist für Autos und Radfahrer nebeneinander. So, als wäre niemals ein Schutzstreifen dagewesen.
Diese Annahme ist schon einmal falsch! Die Fahrbahn ist nicht breit genug für Autos und Radfahrer nebeneinander. Abgesehen davon, das der "Schutzstreifen" schon zu schmal ist, da der Radfahrer mindestens 1m bis 1,20 m (vom Lenkerende!) von den parkenden Autos Abstand halten muss, muss der Autofahrer mindestens 1,50 m Abstand halten. Und das auch wieder zwischen seinem Außenspiegel und den Lenkerende. Dazu einen durchschnittlichen Fahrradenker von 60 cm gerechnet, muss also der Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers mindestens (!) 3,30 Abstand vom rechten Fahrbahnrand halten. Das geht nur, wenn er auf die Gegenfahrbahn oder eine zweite Fahrspur in gleicher Richtung ausweicht.
 
Ich glaube wenn ich Dooring-Opfer wäre und anschließend noch laufen könnte würde ich den/die Verursacher/in an Ort und Stelle umbringen. Ist aber sehr unwahrscheinlich dass dies mal passieren wird, weil ich entweder extrem aufmerksam an parkenden Autos vorbeifahre oder auch oft mit ausreichendem Sicherheitsabstand mitten auf der Straße auch wenn ein Radweg was anderes vorgibt.
 
weil ich entweder extrem aufmerksam an parkenden Autos vorbeifahre oder auch oft mit ausreichendem Sicherheitsabstand mitten auf der Straße auch wenn ein Radweg was anderes vorgibt.
Na dann fahre doch extrem Aufmerksam o d e r mit ausreichendem Sicherheitsabstand. :idee:
Das bedeutet a) extrem aufmerksam ohne ausreichenden Abstand und b) nicht oder wenig aufmerksam mitten auf der Straße. :D
 
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