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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Insgesamt hat dieser Paragraph aber einen seltsamen Effekt, da er nicht unterscheidet, ob es nur einen oder mehrere Fahrstreifen gibt. Streng genommen müssten also bei jedem Abbiegevorgang zuvor jegliche hinter einem fahrende (nicht abbiegende) Fahrräder durchgelassen werden, auch wenn diese sich auf dem gleichen Fahrstreifen befinden.
Ich glaube, dass ist auch das Problem, warum das ganze keinen Sinn macht, bzw. der Sinn nicht wirklich zu erfassen ist... Also, was der Schreibende eigentlich sagen wollte... Oder so ;) 🥴
 
Ich glaube, dass ist auch das Problem, warum das ganze keinen Sinn macht, bzw. der Sinn nicht wirklich zu erfassen ist... Also, was der Schreibende eigentlich sagen wollte... Oder so ;) 🥴
Ja mit dem Teil habe ich auch Probleme, aber das ist wohl wirklich so, hab mal etwas weiter gegoogelt.
https://www.zeit.de/mobilitaet/2016-04/radfahrer-autofahrer-vorfahrt-verkehrsrecht
Krass, hab das zwar immer ohnehin gemacht die wenigen Male, in denen ich mit dem Auto unterwegs bin, aber wusste echt nicht, dass das auch gilt, wenn man sich eine Spur teilt. Selber als Radfahrer fahre ich ma mittig hinter dem Auto, da würde ich gar nicht auf die Idee kommen. Bzw fahre halt innerhalb meiner Spur links am bereits abbiegenden Auto vorbei. Weil wenn das Auto dann eh wg. einem Fußweg mit Vorrang diagonal stehen bleibt ist mir auch nicht geholfen.
Nervt mich auch immer, wenn Rechtsabbieger an der Ampel stehend noch nicht blinken. Wenn ich das weiß versuche ich erst gar nicht, noch rechts vorbei zu kommen sondern ordne mich fürs Geradeausfahren gleich weiter links ein, da komme ich mit dem Rad ja problemlos vorbei. Da soll das Auto m.E. lieber gleich soweit rechts fahren, dass die Situation gar nicht erst entsteht (auch wenn nicht zulässig.).
 
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Müssen wir über die Bedeutung von "entgegenkommend" verhandeln?

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Der blaue Teil besagt, dass alle Fahrzeuge durchgelassen werden müssen, wenn sie entgegen kommen. Der rote Teil besagt, dass zusätzlich die speziell dort aufgeführten Fahrzeugarten durchgelassen werden müssen, wenn sie sich in der gleichen Richtung bewegen.

Genauso hatte ich es auch interpretiert. Gesetztestexte sind manchmal nicht leicht zu lesen. In dem Fall muss man nach dem "lassen," einmal tief durchatmen damit man den weiteren Text versteht ;)

birdman schrieb:
dass der Radfahrer bei der Geschwindigkeit nah genug am PKW war, um ein Blinken/Nicht-Blinken überhaupt rechtzeitig sehen zu können.

Das ist mir später auch noch eingefallen. Bei dieser Geschwindigkeit, die der Radfahrer da drauf hatte, konnte er vermutlich aufgrund Entfernung und Winkel überhaupt nie erkennen, ob der PkW blinkt oder nicht blinkt. Dass das Blinken nicht vorschriftsmäßig und viel zu spät durchgeführt wurde ist ja auch unstrittig. Der Radfahrer war aber nie in der Lage die Verkehrssituation korrekt zu erfassen.
 
Gerade nach der Arbeit mal wieder einen Kandidaten getroffen, bei dem ich mich fragte ob Goldfisch oder Arschloch.
Überholt mich, um ein paar Sekunden zu sparen, an einer nicht einsehbaren Kurve. Natürlich kommt Gegenverkehr, alle müssen bremsen. 500m weiter, also noch in Sichtweite, genau der gleiche Mist beim nächsten Radfahrer.
Kam übrigens gerade vom Fahrsicherheitstraining, hat offensichtlich nicht gefruchtet.
 
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Der blaue Teil besagt, dass alle Fahrzeuge durchgelassen werden müssen, wenn sie entgegen kommen. Der rote Teil besagt, dass zusätzlich die speziell dort aufgeführten Fahrzeugarten durchgelassen werden müssen, wenn sie sich in der gleichen Richtung bewegen.

Gesetzestexte sind zu interpretieren. Da es auch für Radfahrer nicht legal ist, auf demselben Fahrstreifen andere Fahrzeuge rechts zu überholen, muss §9 Abs. 3 STVO offensichtlich eine andere Bedeutung haben, als man dem reinen Wortlaut nach meinen könnte. Nämlich folgende:

"Vorrang von Radfahrern​

Wer nach rechts abbiegen möchte, muss nach S. 1 nicht nur größere Fahrzeuge wie Straßenbahnen vor Vollendung eines Abbiegevorganges in derselben Fahrtrichtung passieren lassen, sondern auch die fahrphysikalisch benachteiligten Radfahrer.
Auch im Verkehrsfluss kommt es regelmäßig zu gefährlichen Konflikten zwischen Radfahrern, die dem Verlauf der Straße geradeaus weiterhin folgen möchten, und Kraftfahrzeugführern, die an der nächsten Einmündung nach rechts abbiegen wollen, die Radfahrer noch rasch überholen und während des Rechtsabbiegens die Fahrspur des Radfahrers schneiden. In diesem Verhalten liegt regelmäßig ein gefährdender Verstoß des abbiegenden Kraftfahrzeugführers gegen Abs. 3 S. 1 i. V. m. einem Verstoß gegen § 1 Abs. 2 vor, wenn der Radfahrer durch das Schneiden seines Fahrweges zu einer Vollbremsung oder gar zum Absteigen aus voller Fahrt gezwungen wird. Handelt der Kraftfahrzeugführer darüber hinaus rücksichtslos, d. h. eigensüchtig und gleichgültig gegenüber dem Radfahrer kann sich der Autofahrer auch einer Anklage wegen einer Straftat der Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB gegenübergestellt sehen, da er grob verkehrswidrig bei einem Überholvorgang falsch gefahren ist. Der Vorgang des Ausbremsens eines sich in gleicher Fahrtrichtung bewegenden Fahrzeuges durch einen dem Überholvorgang unmittelbar nachfolgenden Abbiegevorgang ist als ein Handlungsvorgang anzusehen, bei dem der Abbiegevorgang als natürliche Handlungseinheit nicht von dem gleichzeitig erfolgenden Überholvorgang abgekoppelt werden kann. Die entgegenstehende Auslegung ist sachfremd und stützt im Ergebnis diese verkehrsgefährdende Handlungsweise, indem kriminelles Unrecht durch eine verkürzende Auslegung zu bloßem Ordnungsunrecht umdefiniert wird.
Besonders die LKW-Fahrer müssen auf Fahrbahnen mit davon abgeteilten rechten Radwegen oder aber parallel dazu verlaufenden von der Fahrbahn getrennten Radwegen damit rechnen, dass sich Radfahrer zur Weiterfahrt in Geradeausrichtung bis zur LZA heran schieben, um zu Beginn der folgenden Grünphase ihren Fahrweg fortzusetzen und ihren Vorrang gegenüber den Rechtsabbiegern geltend zu machen. Gerät z. B. ein auf einem rechten Radweg geradeaus fahrender Radfahrer in den toten Winkel eines nach rechts abbiegenden LKW, so kommt der LKW-Fahrer regelmäßig dann mit der Sorgfaltspflicht aus Abs. 3 S. 1 in Konflikt, wenn er den geradeaus fahrenden Radfahrer bei seinem Abbiegevorgang nicht beachtet und einfach drauflos abbiegt. Verletzt er dabei den Radfahrer, so liegt regelmäßig eine Straftat gem. § 229 StGB vor."
http://fachanwaltskanzlei-verkehrsrecht-hamburg.de/start/bussgeld/pkw-kraftraeder/abbiegen/
Wer eine noch bessere Quelle haben möchte, registriere sich bei beck-online und lese den maßgebenden Gesetzeskommentar: https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/JanJagBurKoStVR_18/StVO/cont/JanJagBurKoStVR.StVO.P9.T22.htm
 
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Danke.
Das ist ja auch was komplett anderes als "der Rechtsabbieger muss von hinten kommende Fahrräder durchlassen". So wie oben erläutert macht das ja auch Sinn (Überholen und dann abdrängen), aber ein Rad was die ganze Zeit hinter dem Auto war (oder wie hier im Bsp erst von noch weiter hinten angeschossen kommt), muss halt hinter dem Rechtsabbieger warten...
 
Sollte das Video tatsächlich von einer LKW-Dashcam stammen, bezweifle ich, dass der Radfahrer bei der Geschwindigkeit nah genug am PKW war, um ein Blinken/Nicht-Blinken überhaupt rechtzeitig sehen zu können. Zum Thema PKW stand als Abbiegender angeblich nicht weit genug rechts: Wäre er beim Warten bis fast an den Bordstein gerückt, dann wäre das Gemecker wieder groß, dass ein Autofahrer an der Ampel keinen Platz lässt, damit Radfahrer vorschriftsmäßig an den Wartenden vorbei nach vorne fahren können.
Auch wenn es nicht wirklich erkennbar ist, gehe ich mal davon aus, dass die Fußgängerampel in Fahrtrichtung PKW/Radfahrer ebenfalls auf Grün gesprungen ist. Insofern muss man bei einem Abbieger immer mit einem Stopp rechnen, wenn Fußgänger queren wollen.
Nicht nur das/dann.

Wer dermaßen schnell und deshalb offensichtlich blind für das Geschehen vor einem stehenden LKW ist, muss auch damit rechnen, dass eine zu spät gestartete Seniorin, ein leichtsinniges Kind oder dergleichen noch am drübertrippeln ist und vom LKW-Fahrer vorbeigewunken wird. Wären die urplötzlich in die Quere gekommen, hätte das tödlich enden können.

Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig die offensichtlichen Nicht-Kopfmenschen zu einer Folgenabschätzung in der Lage sind. Dann ergibt sich auch für die Kopfmenschen der Sinn von "mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht" rechts vorbei, was ja eigentlich selbstredend ist, aber halt nicht für alle, wie man sieht. Da fragt man sich, was der Radfahrer genommen hat. Auch wegen dem Speed, den ja nicht jeder hinbekommt.

Ansonsten verweise ich auf den Beitrag 27.806 von @DowntownNeh und stimme diesen vollkommen zu. Alles geregelt, fast alles vom Radfahrer falsch gemacht. Irre, dass sich so viele auf die Seite des Radfahrers schlagen und grundsätzlich die Autofahrer zum Feindbild haben. Fehlt nur noch, dass man ihm vorwirft, nicht zügig abgebogen zu sein. Wir müssen uns nicht wundern, dass so viele Autofahrer über uns schimpfen und deshalb kommentiere ich auch die Twitter-Beiträge dementsprechend. Hmpf.....
 
Nicht nur das/dann.

Wer dermaßen schnell und deshalb offensichtlich blind für das Geschehen vor einem stehenden LKW ist, muss auch damit rechnen, dass eine zu spät gestartete Seniorin, ein leichtsinniges Kind oder dergleichen noch am drübertrippeln ist und vom LKW-Fahrer vorbeigewunken wird. Wären die urplötzlich in die Quere gekommen, hätte das tödlich enden können.

Ich bin immer wieder erstaunt, wie wenig die offensichtlichen Nicht-Kopfmenschen zu einer Folgenabschätzung in der Lage sind. Dann ergibt sich auch für die Kopfmenschen der Sinn von "mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht" rechts vorbei, was ja eigentlich selbstredend ist, aber halt nicht für alle, wie man sieht. Da fragt man sich, was der Radfahrer genommen hat. Auch wegen dem Speed, den ja nicht jeder hinbekommt.

Ansonsten verweise ich auf den Beitrag 27.806 von @DowntownNeh und stimme diesen vollkommen zu. Alles geregelt, fast alles vom Radfahrer falsch gemacht. Irre, dass sich so viele auf die Seite des Radfahrers schlagen und grundsätzlich die Autofahrer zum Feindbild haben. Fehlt nur noch, dass man ihm vorwirft, nicht zügig abgebogen zu sein. Wir müssen uns nicht wundern, dass so viele Autofahrer über uns schimpfen und deshalb kommentiere ich auch die Twitter-Beiträge dementsprechend. Hmpf.....

Es ist albern, aber ich frag trotzdem:
Wer sind Sie, und was haben Sie mit Don Jusi gemacht?
 
Es ist albern, aber ich frag trotzdem:
Wer sind Sie, und was haben Sie mit Don Jusi gemacht?
Kann mir nicht vorstellen, es jemals anders gemacht/gedacht zu haben. Ich habe schon vor 20 Jahren andere Radfahrer zusammengepfiffen, wenn sie vollhonk-mäßig gefahren sind.

Aktuell sind gerade besonders viele Dunkelradler dabei. Habt Ihr mit denen auch so viele Probleme/Beinahezusammenstöße? Letztere v.a. außerorts morgens um 6. :confused:
 
Fahrräder müssen 2 voneinander unabhängige Bremsen haben.

Das brakeless Rad ist schonmal regelwiedrig.

P1: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Kann man in der Situation vom Radler nicht behaupten

P5 wie man rechts zu überholen hat wurde schon oft zitiert mittlerweile.

Das Auto war weit voraus, stand trotzdem letzlich und hat damit dem Radler sogar das Überholen rechts ermöglicht.

Wer mit einem brakeless fixi sich so im Strassenverkehr verhält ist ein Kandidat für den Darwin Award. Falls es solche Typen erwischt hab ich kein Mitleid.
 
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

Der blaue Teil besagt, dass alle Fahrzeuge durchgelassen werden müssen, wenn sie entgegen kommen. Der rote Teil besagt, dass zusätzlich die speziell dort aufgeführten Fahrzeugarten durchgelassen werden müssen, wenn sie sich in der gleichen Richtung bewegen. Bezöge man den roten Teil nur auf entgegenkommende Fahrzeuge (im Sinne von "in der gleichen Richtung" solle "in der gleichen Richtung wie entgegenkommende Fahrzeuge" bedeuten), hätte er keine Mehraussage gegenüber dem blauen Teil.

Insgesamt hat dieser Paragraph aber einen seltsamen Effekt, da er nicht unterscheidet, ob es nur einen oder mehrere Fahrstreifen gibt. Streng genommen müssten also bei jedem Abbiegevorgang zuvor jegliche hinter einem fahrende (nicht abbiegende) Fahrräder durchgelassen werden, auch wenn diese sich auf dem gleichen Fahrstreifen befinden.
Was weiß ich. Mal überlegt:

In dem § 9 Abs. 3 STVO steht, was ein Abbiegender zu beachten hat! Der Abbiegende kann ein Radfahrer sein, nicht wahr? Also: Der abbiegende Mensch muss mit seinem Fahrzeug so aufpassen, dass er Vorbeifahrende nicht umlegt. Nicht schlecht dieser Paragraf. Es ist sowieso nicht erlaubt, andere Leute umzubringen, zu verletzen oder deren Sachen zu beschädigen.

Wir können aber nicht aus § 9 Abs. 3 STVO herauslesen, dass Radfahrer usw. ein Recht haben, rechts zu überholen. "Duchfahren lassen" heißt am Leben lassen. s geht hier um dieselbe Fahrbahn oder um "neben der Fahrbahn". Der Abbiegende soll also Rücksicht nehmen auf andere, weil es der Realität entspricht, dass unerlaubt, wie auch immer, manche Leute rechts vorbeifahren.

Das Rücksichtnahmegebot gilt auch für uns Rennradfahrer. Oder habe ich hierbei einen Denkfehler.

Was mich an der Sache wundert ist, dass der Autofahrer den Radfahrer überhaupt wahrgenommen hat, so wie dieser zwischen Bord und LKW daherkam. Und dafür will ihm/ihr hier im Forum noch jemand ein etwa zu spätes Blinken vorwerfen?
 
... Hunde haben generell an der Leine geführt zu werden, wenn dort mit anderweitigem Verkehr zu rechnen ist
Ach was,
1. Hören die alle aufs Wort (nur auf welches?)
2. Bleiben die immer bei Fuß (Ja, nur bei wessen Fuß)
3. Wollen die nur spielen
4. Haben die das noch nie gemacht

Ich kapier sowas nicht und rege mich als Hundebesitzer da auch drüber auf. Vor allem hätte ich auch Schiß, das mein Hund umgesemmelt wird. Okay, 20m-Leinen sind allerdings auch keine Lösung.
 
Ich würde trotzdem stark davon abraten, rechts zu überholen.

Wenn ich ausreichend Platz habe sehe ich da kein Problem. Nur bei einem Lkw würde ich es eher nicht machen.

Warum soll ich zb auf einem Schutzstreifen nicht rechts vorbeifahren?

Blöderweise wird da ja hier gerne, rechtswidrig, da drauf gehalten. So das der Radfahrer absichtlich ausgebremst wird.
 
Wenn ich ausreichend Platz habe sehe ich da kein Problem. Nur bei einem Lkw würde ich es eher nicht machen.

Warum soll ich zb auf einem Schutzstreifen nicht rechts vorbeifahren?

Blöderweise wird da ja hier gerne, rechtswidrig, da drauf gehalten. So das der Radfahrer absichtlich ausgebremst wird.
Ich kann nur dazu raten, sich im Straßenverkehr wie ein Auto zu verhalten. Also wenn überholen, dann links. Auf Schutzstreifen rechts überholen mache ich zwar auch, ist aber saugefährlich. Autofahrer rechnen in der Stadt nicht mit Fahrzeugen, die rechts überholen.
 
Ich kann nur dazu raten, sich im Straßenverkehr wie ein Auto zu verhalten. Also wenn überholen, dann links. Auf Schutzstreifen rechts überholen mache ich zwar auch, ist aber saugefährlich. Autofahrer rechnen in der Stadt nicht mit Fahrzeugen, die rechts überholen.

Ich halte das nicht für saugefährlich. Im stehenden Verkehr ist das doch kein Problem?
 
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