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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Puh ja da wüsste ich nicht wie ich da reagiere, salopp gesagt keine drei Monatsnettos vs. nie wieder normal oder überhaupt Rennrad- oder MTB-Fahren können. Wird auch in meinen Augen dem angerichteten Schaden nicht ansatzweise gerecht.
Da bleibt nur irgendwann besoffen im halbdunkeln den Hundehalter "erwischen". Da sind die Urteile ja auch "mild". Es ist traurig was man hier alles ertragen muss. Und dann für so wenig Kohle und viel Zeit und Stress und wahrscheinlich auch Geld für die Anwälte...

Ein Menschenleben verhunzt für 7.000 Euro...
 
Wenn ich ausreichend Platz habe sehe ich da kein Problem. Nur bei einem Lkw würde ich es eher nicht machen.

Warum soll ich zb auf einem Schutzstreifen nicht rechts vorbeifahren?
Das ist auch rechts überholen, da der Schutzstreifen Teil der Fahrbahn ist. Also genauso nur mit mäßiger Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht.

Etwas anderes ist es bei Radfahrstreifen. Das ist eine eigenständige Fahrbahn nur für Radfahrer.


Blöderweise wird da ja hier gerne, rechtswidrig, da drauf gehalten. So das der Radfahrer absichtlich ausgebremst wird.
Du meinst drüber gefahren? Ist bei Bedarf erlaubt. Aber nur dann.
 
Ich kenne die Stelle. Völliger Wahnsinn.

Ich habe dort folgendes gemacht: Schutzstreifen nicht benutzt. Auf der Straße fahren. Die Grünanlage sollte man sowieso meiden, wenn einem seine körperliche Unversehrtheit etwas wert ist.

Ist halt leider wieder ein Beispiel, dass die Trennung von Radfahrern und Autos mehr Probleme schafft als sie löst.
Das ist mein morgendlicher Arbeitsweg, da stehen die Autos Stoßstange an Stoßstange, da fahre ich dann schon dran vorbei. Vier Ampelphasen anstehen ist mir dann doch zu dumm. Und durch die Grünanlage dort, keine 200 Meter, umfahre ich eine weitere Ampel und vor allem eine vierspurige Straße.
Über die Straße kann ich sonntags mit dem Rennrad, aber im Berufsverkehr ist das für mich keine Option. Zumal ich gleich vier Spuren nach links muss (Berlin lässt grüßen…)
 
Das ist mein morgendlicher Arbeitsweg, da stehen die Autos Stoßstange an Stoßstange, da fahre ich dann schon dran vorbei. Vier Ampelphasen anstehen ist mir dann doch zu dumm. Und durch die Grünanlage dort, keine 200 Meter, umfahre ich eine weitere Ampel und vor allem eine vierspurige Straße.
Über die Straße kann ich sonntags mit dem Rennrad, aber im Berufsverkehr ist das für mich keine Option. Zumal ich gleich vier Spuren nach links muss (Berlin lässt grüßen…)
Die ganze Ecke da ist wirklich katastrophal.
 
Heute morgen hat mich einer beim Überholen an einer Verkehrsunfall ganz leicht getroffen. Zum Glück ist nichts passiert. Das dümmste an der Aktion war, das die Ampel, wenige Meter nach der Verkehrsinsel rot zeigte. Ich war außer mir vor Wut und ich konnte mich noch gerade so zusammen reißen, das ich ihm die Karre nicht zerdroschen habe. Das lag sicher auch daran, das er auf meiner Beschwerden äußerst zurückhaltend reagiert hatte. Hätte er die Angriff ist die beste Verteidigung Strategie benutz, weiß ich nicht ob mich hätte halten können.
 
Man hält hier in Coswig regelmäßig, wenn die Ampel Rot ist, auf Schutzstreifen.
Das ist nunmal nicht erlaubt.
Das ist so pauschal ausgedrückt auch nicht richtig. Wenn die Fahrbahn zu schmal ist, dürfen z.B. breite Fahrzeuge generell auf den Schutzstreifen. Sie dürfen es nicht, wenn kein Bedarf besteht.

Unter Gefährdung von Radfahrern, die ausgeschlossen sein muss, fällt auch nicht, dass man VOR einem Radfahrer auf dem Schutzstreifen fährt und ihm dadurch den Streifen so verengt, dass er nicht gefahrlos rechts überholen kann. Das ist dann generell untersagt.

Anders ist es bei Radfahrstreifen.

Genau deshalb lehne ich Schutzstreifen in Mindestmaßen und mit Mindest-Kernfahrbahnbreiten ab. Beide Mindestmaße zusammen dürfen ohnehin nicht angewendet werden, schaffen aber doch recht viele Kommunen.

Heute morgen hat mich einer beim Überholen an einer VerkehrsINSEL (?) ganz leicht getroffen. Zum Glück ist nichts passiert. Das dümmste an der Aktion war, das die Ampel, wenige Meter nach der Verkehrsinsel rot zeigte. Ich war außer mir vor Wut und ich konnte mich noch gerade so zusammen reißen, das ich ihm die Karre nicht zerdroschen habe. Das lag sicher auch daran, das er auf meiner Beschwerden äußerst zurückhaltend reagiert hatte. Hätte er die Angriff ist die beste Verteidigung Strategie benutz, weiß ich nicht ob mich hätte halten können.
Habs mal korrrigiert, hoffe, es passt so.

Gestern hatte ich auch einen Fast-Unfall - mit dem Auto. Und der Fahrer hat genauso Glück gehabt wie Deiner. Ich überhole auf der zweispurigen Bundesstraße einen LKW, der noch ca. 10 m vor mir fährt. Von rechts kommt ein Kasten-Klein-LKW von der Auffahrtspur und fährt so rasant auf den LKW zu, dass ich denke "der wird doch nicht". Tut er aber! Will nach links, aber da bin ja ich! Rechtzeitig gehupt und der Fahrer machte einen heftigen Schlenker zurück nach rechts. Ich vorbei, schimpfe, er entschuldigt sich mit erhobenem Arm und dem breitestmöglichen und überaus versöhnlichen anatolischen Lächeln seit langem. Da kann man nicht böse sein. Schon vergeben...

:bier:.
 
Ich erkenne auch nicht, wo man schon bei normalen öffentlichen Straßen ohne Beschilderung rechts-vor-links hat, warum man das dann nicht auch auf private Bereichte übertragen kann. Dann hat man eine eindeutige Regelung und fertig. So belastet das doch nur wieder die Gerichte.
 
Ja sehr fragwürdig sogar. Ich kenne mehrere große Supermarktparkplätze, wo mind. ein paar Fahrgassen einen durchaus fließenden Verkehr suggerieren. Kann aber sein, das dort explizit „Hier gilt die StVO“ auf den Schildern steht.

Das schild hat juristisch allerdings keine Aussagekraft.
 
Konfliktsituation im Verkehr halt - auf amüsante, erstaunliche, brachiale Art. Oder einfach zur Unterhaltung mal zur Abwechslung.
Seltsamer Humor. Ich erkenne da auch keine Konfliktsituation, sondern jemanden, der in einer plötzlich aufgetretenen Gefahrensituation um sein Leben laufen muss.
 
Sorry hatte mich fälschlicherweise auf Privatgelände bezogen, sobal die Fläche einer allgemeinen Nutzung gewidmet ist, passt das schon wieder mit der StVO.

Was ist eine allgemeine Nutzung?

Also weiter oben geht es um einen Artikel der Tagesschau. Richter/Gerichte seien sich nicht einig gewesen, was gilt. Und Du weißt es?

Gemäß dem Artikel scheint der BGH nicht zu unterscheiden in privat oder öffentlich oder allgemein. Auszug:
"Laut BGH gilt auf Parkplätzen aber nur in Ausnahmefällen "rechts vor links" - nämlich wenn die Fahrspuren "eindeutigen Straßencharakter" haben. Das komme nur bei Fahrbahnen in Betracht, die erkennbar "in erster Linie der Zu- und Abfahrt und damit dem fließenden Verkehr dienen". Typischerweise..."

Im Kern der Frage geht es nicht darum, ob bzw. wo die STVO gilt und wo nicht, sondern darum, ob die Rechts-vor-links-Regel aus der STVO gilt und was ist wenn sie nicht gilt.

Wenn man sich also unsicher ist, ob Rechts-vor-links gilt, spielt man den Klügeren und gibt nach, lässt vor oder einigt sich. So wie beim zu Fuß gehen.
 
Zum Thema rechts vor links folgende Situation:
Radweg (mit blauem Schild) endet an einer Straße im Industriegebiet (es ergibt sich eine T-Kreuzung), allerdings ist der Bordstein nicht abgesenkt.
Gilt rechts vor links auch für den Radweg?

Ihr könnt euch denken was die Autofahrer denken, daher hier im "Konfliktsituationen" Thread
 
Was ist eine allgemeine Nutzung?

Also weiter oben geht es um einen Artikel der Tagesschau. Richter/Gerichte seien sich nicht einig gewesen, was gilt. Und Du weißt es?

Gemäß dem Artikel scheint der BGH nicht zu unterscheiden in privat oder öffentlich oder allgemein. Auszug:
"Laut BGH gilt auf Parkplätzen aber nur in Ausnahmefällen "rechts vor links" - nämlich wenn die Fahrspuren "eindeutigen Straßencharakter" haben. Das komme nur bei Fahrbahnen in Betracht, die erkennbar "in erster Linie der Zu- und Abfahrt und damit dem fließenden Verkehr dienen". Typischerweise..."

Im Kern der Frage geht es nicht darum, ob bzw. wo die STVO gilt und wo nicht, sondern darum, ob die Rechts-vor-links-Regel aus der STVO gilt und was ist wenn sie nicht gilt.

Wenn man sich also unsicher ist, ob Rechts-vor-links gilt, spielt man den Klügeren und gibt nach, lässt vor oder einigt sich. So wie beim zu Fuß gehen.

Du solltest schon korrekt lesen.

In meinem Einwand ging es um den Beitrag von @*cl* und in dem Beitrag ging es um das Schild, „Hier gilt die StVO“, ich hatte darauf hin fälschlicherweise gesagt, dass das Schild juristisch keine Aussagekraft hätte, nach dem ich einen Juristen gefragt habe, wurde ich eines Besseren belehrt.
Bei dem BGH Urteil geht es um einen Parkplatz ohne oben genanntes Schild.
 
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