Folgender Fall, inzwischen schon fast ein Jahr her: ich fahre im Rahmen einer Vorfrühstücksrunde im Urlaub unweit des Bodensees auf einer Landstraße. Kommt ein Typ mit seiner tiefer, breiter, lauter Karre an und überholt mich mit nur sehr wenig Abstand (20 oder 30 cm). Ich schlage mir vor soviel Schwachsinn (kein Gegenverkehr, nichts, aller Platz der Welt) mit der flachen Hand vor den Kopf, was ihn dazu veranlasste, anzuhalten, aus dem Auto zu springen und mir entgegenzukommen. Marke dicke Hose. Es entwickelt sich ein "Gespräch", was ihn zu dieser Aktion veranlasste. Antwort: fahr auf dem Radweg, du I...t. Links neben der Straße war ein Gehweg, versehen mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei". Was das für Radfahrer rein rechtlich bedeutet, darüber brauchen wir wohl nicht diskutieren. Seine Art der Maßregelung fand er aber mutmaßlich völlig o.k.
Ich hatte, als er aus dem Auto sprang und auf mich zukam, die Front-Kamera vorsichtshalber mal eingeschaltet und das dokumentiert und noch am gleichen Tag online Anzeige erstattet.
Nun, ein gutes dreiviertel Jahr später, bekomme ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. Da packe ich mich wirklich wohin.