Upps, hätte ich drauf kommen können... Bzw. lesen können, hatte das "bei" mit "mit" verwechselt...Beifahrer, aus nem auto herraus ! xD tobiex68
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Upps, hätte ich drauf kommen können... Bzw. lesen können, hatte das "bei" mit "mit" verwechselt...Beifahrer, aus nem auto herraus ! xD tobiex68
Das Ganze hat sich in Österreich abgespielt, hier gibt es keine festgelegte Grenze à la 15.
Letztendlich hat er ja auch nichts gemacht, weswegen man ihn anzeigen würde. Er ist zwar demonstrativ kurz vor uns wieder eingeschert, es war aber noch weit genug, dass es nicht wirklich eine Gefährdung war. Abgebremst oder solche Scherze hat er jedenfalls nicht. Ich fand es nur seltsam, dass dies seine Reaktion auf ein freundliches Winken war. Da hatte wohl jemand seinen aggressiven Tag.
Das wird dann eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen. Hast Du ne Verkehrsrechtsschutz?Naja, ich bin inzwischen eben an dem Punkt das ich mir den Finger nicht mehr Gefallen lassen will, in der beschriebenen Situation hätte ich in die Runde gefragt wer das auch gesehen hat und entsprechend Anzeige erstattet. (Mit Gesten fängt es an ...)
Das wird dann eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen. Hast Du ne Verkehrsrechtsschutz?
Was waren das für Auflagen? Ein Fall von Beleidigung, der m.M.n schon Bedrohung und Nötigung war, wurde erst mit Hinweis auf den § 374 eingestellt. Erst nach meiner Beschwerde wurde daraus ein Strafverfahren nach § 154 Abs. 1, das dann auch eingestellt wurde weil der Typ wegen anderer Straftaten -die schwerer wiegen - schon verurteilt wurde oder wird. Bei Beleidigungen wird immer eingestellt, es sei denn Du wirst als Beamter oder Angestellter im Dienst beleidigt. Ne Vorladung bei der Polizei hat der wohl gekriegt, aber ob das zum Nachdenken anregt?Ich hab es erst einmal inkl. Fotobeweis praktiziert, wurde zum Strafverfahren: "der Beklagte hat die Ihm auferlegten Auflagen erfüllt ... hiermit wird das Verfahren eingestellt". Verkehrsrechtsschutz habe ich, mir geht es auch nicht um persönliche Bereicherung im Sinne eines "Schmerzensgeldes" die Leute sollen zum Nachdenken über Ihr Handeln angeregt werden. Die Anregung durch eigene Aufregung fruchtet i.d.R. nicht und eskaliert oft. Die Anregung zum Nachdenken über staatliche Organe bedeutet zumindest eine Stellungnahme für denjenigen vor Behörden - sofern nicht alles von Verkehrsteilnehmern in Ablage P landet und davon gehe in erste Näherung nicht aus.
Heute Morgen beim Bäcker war es auch wieder genial.
Der Bäcker liegt an einer Einbahnstraße mit Bürgersteig daneben. Da früher die Leute immer meinten direkt beim Bäcker vorm Laden parken zu müssen, obwohl die Bäckerei 20m weiter einen Kundenparkplatz hat, haben sie zwischen Fahrbahn und Bürgersteig einige Poller aufgestellt.
Heute Morgen meinte eine Frau dann Brötchen holen und direkt vorm Laden parken zu müssen. Sie stand also mitten auf der Einbahnstraße vor den Pollern und keiner kam mehr vorbei. Bevor sie ihr Auto verlassen konnte, standen schon drei weitere Autos hinter ihr und kamen natürlich nicht vorbei. Das interessierte sie aber überhaupt nicht. Sie schloß seelenruhig ihr Auto ab und ging in die Bäckerei.
Bin hinterher und hab sie im Laden schon laut gefragt, ob ich jetzt zuerst die Polizei oder den Abschleppwagen anrufen soll. Hab dann auch schon demonstrativ mein Handy rausgeholt und gewählt. Derweil haben die anderen beiden Autofahrer hinter mir ein Dauer-Hupkonzert veranstaltet, daß die ganze Siedlung aus den Betten gefallen ist.
Sorry, aber so offensichtlich alles zuzuparken ist nur noch dickfällig und dreist. Da bewahrheitet sich mal wieder der Spruch: "Der Kluge gibt so lange nach, bis er selber der Dumme ist!"... und drum mußte ich auch mal Dampf ablassen und bin ihr in den Laden hinterhergelaufen.
Was waren das für Auflagen? Ein Fall von Beleidigung, der m.M.n schon Bedrohung und Nötigung war, wurde erst mit Hinweis auf den § 374 eingestellt. Erst nach meiner Beschwerde wurde daraus ein Strafverfahren nach § 154 Abs. 1, das dann auch eingestellt wurde weil der Typ wegen anderer Straftaten -die schwerer wiegen - schon verurteilt wurde oder wird. Bei Beleidigungen wird immer eingestellt, es sei denn Du wirst als Beamter oder Angestellter im Dienst beleidigt. Ne Vorladung bei der Polizei hat der wohl gekriegt, aber ob das zum Nachdenken anregt?
Was dem viel mehr weh tut ist, dass der jetzt auf die " charakterliche Eignung zum führen eines Kraftfahrzeug " überprüft wird.
. Wenn das schon die Reaktion für ein freundliches Winken ist...
Etwas Ähnliches, nur ohne Polizei, hätte mich hätte mich fast eine zweite Führerscheinprüfung gekostet. Ich hatte während besagter Prüfung ein Fahrrad im Kreuzungsbereich überholt, mit gut dreiviertel Fahrzeugbreite über die durchgezogene Fahrstreifenmarkierung. Am Ende der Prüfung fragte mich der Prüfer, ob ich noch wüsste, was ich falsch gemacht habe. Ich konnte ihm erklären, dass ich wegen des Sicherheitsabstandes zum Radler glatt die durchgezogene Linie übersehen hätte und bekam den Führerschein. Danke lieber PrüferIch hatte heute ein für mich konfliktfreies aber sehr amüsantes Erlebnis.
Ich fahre Innerorts auf eine Kreuzung zu. Auf meiner Seite eine Fahrbahn mit durchgezogener Linie. Auf der Gegenseite zwei Spuren, eine Geradeaus, eine Linksabbiegerspur. Kurz vor Beginn der Durchgezogenen Linie setzt ein Auto zum überholen an, kein Problem jede Menge Platz, schöner Abstand. Aber gleich darauf noch ein Cabrio. Da ich nun mal nicht so langsam gefahren bin war ich jetzt schon mitten auf der Kreuzung. Er also komplett über die durchgezogene Linie auf die Linksabbiegerspur des Gegenverkehrs und von vorne kommt ein Polizeibus. Er Vollbremsung, sieht mich auf gleicher Höhe darauf voll aufs Gas. So fuhren wir also zu dritt nebeneinander über die Kreuzung. Die Polizei, das Cabrio und ich. Ich muss ihm aber zugute halten das er nicht mit knappen Abstand überholt hat sondern die gesamte Abbiegespur benutzt hat. Wenn auch in der falschen Richtung.