Ja, so ein Staatsanwalt hat es schwer. So einen oberflächlichen wenn nicht sogar fehlerhaften Einstellungsbescheid muß man nicht akzeptieren:
- Einspruch beim Behördenleiter (Ltd. Oberstaatsanwalt) einlegen. Dann muß der StA die Akte nochmals in die Hand nehmen.
- Verwahre Dich gegen die Unterstellung, "dass Du durch eigenes Verhalten dazu beigetragen hast, dass die Situation derartig eskaliert ist" unter Hinweis auf die 2 vorliegenden Zeugenaussagen.
- Betone, dass Du die Bezeichnung "Penner" als schwerwiegende Beleidigung empfindest
- Das Verhalten des Beschuldigten (Androhung von körperlicher Gewalt) ist ein Straftatbestand und gefährdet die öffentliche Ordnung. Ein öffentliches Interesse ist dadurch gegeben.
- Hinweis darauf, dass der begründete und durch Zeugenaussagen erhärtete Verdacht besteht, dass der Beschuldigte die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht besitzt. (Information der zuständigen Behörde zwecks Überprüfung und Veranlassung einer MPU)
Am besten mit einem Anwalt durchsprechen.
Ansonsten ist die StA bei Beleidigung tatsächlich berechtigt, das Verfahren einzustellen, "wenn kein öffentliches Interesse besteht".
Dir bleibt dann noch der Weg der Privatklage:
https://www.vrvz.de/verkehrsrecht/beleidigung.html