Gegenverkehrs, durchgezogene Linie, kaum noch Abstand - ach leck mich doch heute mal. Man sieht anhand der Ausweichbewegung der Radfahrerin vor mir, wie sie das wohl fand. Die Weste, die sie anhatte, machte sie ja auch irgendwie unsichtbar.
Die Stvo gibt vor, dass außerorts mindestens 2,0 Meter Überholabstand einzuhalten sind. Der inkl. Spiegel gut 2 Meter breite Pampers-Bomber hätte doch ganz bestimmt noch zwischen Radfahrerin und Auto gepasst.
Die Stadt, angesprochen auf den Antrag, das neue Verbotszeichen 276 – Überholverbot von Radfahrern aufzustellen, sagt, hier ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Verbot der Doppelbeschilderung. Mit der Argumentation hätte es das neue Schild gar nicht gebraucht, dann daraus ableitend besteht heute schon an sehr vielen Stellen faktisch ein Überholverbot. Es hält sich nur kaum jemand dran und bei Rennradfahrern schon mal gar nicht.
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste sagt „Die Überwachung des Seitenabstandes beim Überholen von Radfahrenden wird seitens Polizei NRW durchgeführt, ist jedoch personalaufwändig und orientiert sich daher maßgeblich an der jeweiligen Verkehrsunfalllage einer KPB. Um u. a. diesem Aspekt Rechnung zu tragen, kommt eine rechnerische Methode zum Einsatz mit der man prüfen kann, ob auf einer Fahrbahn grundsätzlich eine ausreichende Breite vorhanden ist, damit ein gefahrloses Überholen gemäß § 5 (4) StVO möglich ist. Liegt nach vorheriger Prüfung keine ausreichende Breite vor, können an diesen Örtlichkeiten Verstöße dieser Art detektiert und geahndet werden.“ In der Praxis kontrolliert die Polizei derartiges im Gegensatz zu einem Nachbarkreis nicht.
„Die Verkehrsunfallzahlen unter Beteiligung von Fahrradfahrenden waren, entgegen des Landestrends, im letzten Jahr im ***-Kreis leicht rückläufig. Eine Auswertung hinsichtlich Unfällen, bei denen ungenügender Seitenabstand unfallursächlich war ergab drei Verunglückte in drei unterschiedlichen Kommunen. Eine Häufung oder besonders auffällige Bereiche konnten somit nicht identifiziert werden.
Ist ja auch kein Wunder – viele, die mit dem Rad fahren, wissen, dass die Polizei das nicht kontrolliert und sie gefährdet sind. Dadurch fahren weniger, als wenn das Sicherheitsgefühl ein anderes wäre.
Die DSGVO sagt, dass keine Aufnahmen in Straßenverkehr angefertigt werden dürfen, sofern diese nicht anlaßbezogen sind. Sonst könnte ja jeder Autofahrer, dem von einem anderen die mal die Vorfahrt genommen wurde, diesen mit dem Video zur Anzeige bringen. Dass das Schutzbedürfnis von Fussgängern und Radfahren ein anderes ist, weil die nicht zwei Tonnen Blech und ein dutzend Airbags um sich rum haben, wird dabei vergessen.
Die, die mit dem Auto fahren, wissen das auch, und weil die Radfahrer ja eh nichts beweisen können, verhalten sie sich auch entsprechend.
Und so schieben sich die Sesselpupser, die selbst wohl eher weniger Rad fahren, schön gegenseitig den Ball zu.
Aber wir wollen ja in Deutschland auch nicht die Autofahrer-Klientel zu sehr verärgern, denn das sind unsere besten Steuerzahler. Da fährt zwar gerade die ältere Generation in zunehmendem Umfang bald auch nur noch China-Karren und fördert unheimlich die deutsche Automobilindustrie, aber nach dem Motto „ist mir doch wurscht, Hauptsache meine Rente ist sicher“ wird auch der Schrott bald kpl. aus China gekauft. Da denkt auch niemand daran, wieviel Autos denn in Deutschland aktuell fahren würden, wenn die Karren alle das Lada-Logo hätten. Da hätte Putin nebenbei schon für gesorgt, dass die Straßen mal auf längere Zeit richtig autofrei sind. Sorry, konnte ich mir jetzt zum Schluß nicht verkneifen.
Das Kennzeichen habe ich natürlich.