derdieter
old returnee
Ich fahre nur noch mit DashCam!
Gut dass euch nichts passiert ist.
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Ich will da wegen der Absicht nichts in Abrede stellen. Aber auch als Autofahrer passiert mir das sehr häufig, dass inbesondere auf gerader Strecke plötzlich der Entgegenkommende sehr dicht an bzw. sogar auf meine Fahrspur kommt. Bislang immer noch mit gerade noch rechtzeitigem Bemerken bzw. nach deutlichem Anhupen. Ursache in 99 % der Blick aufs Smartphone.Ich habe ihn nicht die ganze Zeit zu 100% direkt ins Gesicht schauen können, aber meiner Meinung nach ja, davor hatte er ja irgendwie alles im Griff
Ich glaube genau das:Du meinst, zu knapp Überholer sind nicht nur gedanken- und rücksichtslose Egoisten und/oder Leute die meinen, mit ihrem Karren das Recht des Stärkeren durchsetzen zu können, sondern auch politische Aktivisten, die den Radfahrern den Mut nehmen wollen, weiterhin Rad zu fahren?
Der Verkehr auf der Straße scheint zeitweise so dicht zu sein (Berufsverkehr), dass man mehrere Minuten warten muss, bis es ein Lücke gibt und man die Straße überqueren kann. In dem Fall kann man drücken und Grün anfordern. Oder wie soll man das verstehen?
Diese Lösung gibt's doch hier quasi auch. Sie heißt "außerorts 2 m Abstand einhalten", was doch nur eine andere Formulierung ist. Will sagen: Am Gesetzgeber liegt es nicht.ich finde die Lösung, die man in Spanien gefunden hat, von der ich die Tage hier gelesen habe, am besten: beim Überholen ist immer kpl. auf die Gegenfahrbahn auszuweichen. Da gibt es auch für den letzten Opa, der meint, die 15 cm wären doch quasi die 1,5 m, keine Ausreden.
Idioten gibt's immer. Die Erfahrung macht man übrigens auch, wenn man selbst in einem Auto sitzt. Aber die Frequenz, mit der einige in Konfliktsituationen geraten, wundert mich dann doch. Die Einstellung von Verfahren wundert mich allerdings auch. Kann es sein, dass Du schon als lästiger Querulant markiert bist?Willkommen in der un-heilen Realität.
Fehlende Raum-/Zeit-Wahrnehmung einfach das Problem.Diese Lösung gibt's doch hier quasi auch. Sie heißt "außerorts 2 m Abstand einhalten", was doch nur eine andere Formulierung ist. Will sagen: Am Gesetzgeber liegt es nicht.
Ne, bei uns ist es wieder einmal komplizierter. Es ist ein konkreter Abstand benannt, und den kann in der Situation keiner messen. Eine Verurteilung scheitert dann daran, dass keiner benennen kann, ob es nun 37 oder 39 cm Abstand waren.Diese Lösung gibt's doch hier quasi auch. Sie heißt "außerorts 2 m Abstand einhalten", was doch nur eine andere Formulierung ist. Will sagen: Am Gesetzgeber liegt es nicht.
Das ist natürlich auch ein großes Problem. Jeder diese Vögel sollte in seiner Blase jemanden kennen, der schon einmal 1 Jahr zu Fuß gehen und anschließend zum Idiotentest musste. Solange sie damit durchkommen - zumindest, wenn keiner dabei verletzt wurde - machen die auch weiter.Beide Male: Anzeige erstattet. Beide Male: Verfahren eingestellt. Jeweils Begründung "mangels öffentlichen Interesses" und "ist bisher noch nicht aufgefallen".
Da gibt es auch für den letzten Opa, der meint, die 15 cm wären doch quasi die 1,5 m, keine Ausreden.
Egal wie der Gesetzestext am Ende lautet, solange es in den Köpfen der Autofahrer nicht ankommt oder flächendeckend kontrolliert wird, wird sich wenig ändern. Sieht man auch beim Handy am Steuer, dafür gibt es sogar 'nen Punkt. Und hat sich da seither wirklich viel geändert?Diese Lösung gibt's doch hier quasi auch. Sie heißt "außerorts 2 m Abstand einhalten", was doch nur eine andere Formulierung ist.
Das funktioniert aber nur dort, wo es auch eine Gegenfahrbahn gibt. Bei uns gibts immer wieder Fahrbahnen, die keinen Mittelstreifen haben und wo auch keine zwei Autos nebeneinander passen ohne dass einer ins Bankett fährt. Gerade da hab ich ich die häufigsten Konflikte.ich finde die Lösung, die man in Spanien gefunden hat, von der ich die Tage hier gelesen habe, am besten: beim Überholen ist immer kpl. auf die Gegenfahrbahn auszuweichen. Da gibt es auch für den letzten Opa, der meint, die 15 cm wären doch quasi die 1,5 m, keine Ausreden.
Wurde das nicht noch kurz vor Verabschiedung aufgeweicht und durch ein "wo möglich" ergänzt?Diese Lösung gibt's doch hier quasi auch. Sie heißt "außerorts 2 m Abstand einhalten", was doch nur eine andere Formulierung ist. Will sagen: Am Gesetzgeber liegt es nicht.
Wurde nicht deshalb vor ein paar Jahren am Spitzingsee/Monialm die Buslinie eingestellt, weil der Bus auf der schmalen Straße die vielen Radler nicht legal überholen durfte? Zumindest wurde das als offizielle Begründung angeführt, auch wenn vielleicht noch andere Gründe eine Rolle gespielt haben sollten.Manche Fahrbahnen sind nur 3,5m breit, da wäre Überholen praktisch legal nicht möglich.
Letzte Woche kam mir zwischen Spitzingsee und Valepp ein Bus entgegen, da war kaum genug Platz für mich mit Rad und auch nur weil der Bus schon Richtung Abgrund gefahren ist. Fährt der nicht weiter zur Monialm und dann zum Parkplatz?Wurde nicht deshalb vor ein paar Jahren am Spitzingsee/Monialm die Buslinie eingestellt, weil der Bus auf der schmalen Straße die vielen Radler nicht legal überholen durfte? Zumindest wurde das als offizielle Begründung angeführt, auch wenn vielleicht noch andere Gründe eine Rolle gespielt haben sollten.
4,5m ist der normale Straßenquerschnitt ausserorts. Gibt zwar durchaus breitere Fahrbahnen, aber auch schmalere. Da wo ich normalerweise fahre seh ich oft nicht mehr als die 4,5mEine normale Fahrbahn ist deutlich breiter als 4.50 m. Auf schmalen Straßen hätte ich kein Problem, wenn mich ein Fahrzeug mit weniger als 2m Anstand überholt, solange das mit angepasster Geschwindigkeit passiert.
Ich messe jetzt nicht meine Lieblingsstraßen aus, aber die Bauvorschriften verlangen eigentlich breitere Straßen:4,5m ist der normale Straßenquerschnitt ausserorts.