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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Könnte dazu zählen:

Nötigung im Straßenverkehr stellt eine Straftat dar. Eine Nötigung liegt immer dann vor, wenn jemand „einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt”. So legt es der § 240 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) fest.

Ob es dann wirklich ne Nötigung ist für Juristen. ;)
Aber in der Anteige muss eh alles geschildert werden und einen Zeugen gibts auch. Da hat die Täterin jetzt erstmal ein Problem. Das hattse sich auch "verdient".
 
Mit den Aktenschiebern beim Ordnungsamt oder der Polizei würde ich mich gar nicht aufhalten.
Direkt ein freundliches Schreiben an die lokale Staatsanwaltschaft mit der Schilderung des Vorgangs, Benennung des zweiten Zeugen und dem - wichtig - abschließenden Satz: "Ich beantrage die Ermittlung wegen aller in Frage kommender Straftaten."
Dort sollten die Fachleute sitzen, die sich damit auskennen.
Außerdem gibt es nicht nur einen Zeugen, sondern eben zwei, @bisschenradeln und sein Kumpel. Es gibt nämlich nicht diesen oft - sogar gerne von Polizisten - verbreiteten Unsinn von 'Aussage gegen Aussage'.
Es gibt Beschuldigte einer Straftat - die ungestraft lügen dürfen, dass sich die Balken biegen - und Zeugen, die zur Wahrheit verpflichtet sind. Die freundliche Dame kann ja auch eine entsprechende Anzeige fertigen, den Sachverhalt schildern und Ermittlungen beantragen, dort ist die Lage dann andersherum.
Nötigung wird es leider nicht sein, da dazu nach der Schilderung die Vollendung fehlt. Hätte der TE beispielsweise bremsen und anhalten MÜSSEN, dann könnte das sein. Habe ich mal bei einem Vollhonk auf der Autobahn erleben müssen, der etliche km dicht aufgefahren war mit Lichthupe, Blinker usw, ich aber keinen Platz machen konnte, weil alles voller LKW. Ich bin dann rechts rüber, als es ging. Der Depp ist dann noch mit seinem Handy in der Hand lange neben mir gefahren. Das war vor Gericht und keine Nötigung. Hätte ich mich zwischen zwei LKWs gequetscht, wär der verknackt worden. Der Typ war echt ein Depp und hatte beispielsweise ein langes Register an Straftaten - Blaulich auf dem Armaturenbrett hatte er sich aber wohl abgewöhnt - durfte seinen Schein am Ende der Verhandlung aber wieder mitnehmen.

Ich fahre wegen so Leuten nur noch mit dashcam, geht scheinbar nicht mehr anders.
 
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Mit den Aktenschiebern beim Ordnungsamt oder der Polizei würde ich mich gar nicht aufhalten.
Direkt ein freundliches Schreiben an die lokale Staatsanwaltschaft mit der Schilderung des Vorgangs, Benennung des zweiten Zeugen und dem - wichtig - abschließenden Satz: "Ich beantrage die Ermittlung wegen aller in Frage kommender Straftaten."

Kann man so machen. Ich würde aber lieber die Onlineanzeige oder die Anzeige auf dem Revier bevorzugen.
Weil ich da gleich eine Vorgangsnummer/Aktenzeichen habe.
Wenn ich die Staatsanwaltschaft direkt anschreibe habe ich " nüschts in der Hand".

Außerdem macht die Staatsanwaltschaft sicher nichts wegen dem Falschparken. Das sollte schon dem Ordnungsamt gemeldet werden.;)
 
Denkst du, stimmt aber nicht. Wenn es nur eine Ordnungswidrigkeit ist, leiten die das weiter. Aktenzeichen bekommst du von denen, dauert nur etwas.
Eine Zeit lang habe ich mir den 'Spaß' gemacht und alles angezeigt, was mir in die Quere gekommen ist: Rechtsabbieger, Schneider, dicht auffahren, an den Bordstein drängen usw. mit Dashcam Bildern. Hat jedesmal so weit funktioniert, leider immer ohne Konsequenzen, weil Beifahrer etwas anderes ausgesagt hatten oder kein öffentliches Interesse bestehen würde - war ja 'nichts' passiert. Fahrradfahrer haben eben keine Rechte habe ich daraus gelernt und mache das nur noch bei wirklich extremen Fällen.
 
Weil ich kein Jurist bin und den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat nicht kenne. Warum das Ordnungsamt damit belasten, wenn die das dann zur Staatsanwaltschaft weiterleiten?
Außerdem zahle ich Steuern dafür, sollen die ruhig mal auch was für mich tun.
 
Weil ich kein Jurist bin und den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat nicht kenne. Warum das Ordnungsamt damit belasten, wenn die das dann zur Staatsanwaltschaft weiterleiten?
Außerdem zahle ich Steuern dafür, sollen die ruhig mal auch was für mich tun.

Ja, bzgl der möglichen Nötigumg sehe ich es auch so.

Nur das Falschparken ist ne OWI und das würde ich direkt ans Ordnungsamt melden. Ist doch schön wenn die Dame zweimal Post erhält. :D
 
Warum das Ordnungsamt damit belasten, wenn die das dann zur Staatsanwaltschaft weiterleiten?

Dem Ordungsamt nur das Falschparken melden.

Das andere in der anderen Anzeige schildern. Ob neben der Beleidung noch ne Nötigung infrage kommt entscheidet dann eh die Staatsanwaltschaft.
Das gute ist ja das es gerade für die Straftat/-en einen Zeugen gibt.

Da sollte die Dame schon bestraft werden.
 
Dann kommt es wahrscheinlich zu einer unzulässigen Doppelverfolgung. Das habe ich alles schon durch.
Wenn das zwei Vorgänge an beispielsweise unterschiedlichen Tagen wären, dann wäre das eventuell sinnvoll.
Da die Vorgänge im Zusammenhang stehen, wäre es schädlich, die nicht gemeinsam zu berichten, denn ohne das Falschparken, kein Stinkefinger usw. Aber da muss wohl jeder seine eigenen Erfahrungen machen.
Es gibt nicht nur einen Zeugen, es gibt mindestens ZWEI Zeugen.
 
Wo ist das Problem, bei der Anzeige den Nebensatz zu schreiben, dass die owi bereits dem Ordnungsamt gemeldet wurde?
 
Es gibt mindestens ZWEI Zeugen: @bisschenradeln ist ein Zeuge, der Kumpel ist ein Zeuge und die zweite Frau ist eventuell auch noch eine Zeugin. Wenn man selbst Opfer ist - bzw gerade dann - ist man der beste Zeuge einer Straftat, man war nämlich ziemlich nah dabei.
Nochmal: ES GIBT 'AUSSAGE GEGEN AUSSAGE' NICHT'.
Geschichte habe ich vielleicht schon mal erzählt: ein Polizeiauto wollte mir mal - ohne Sonderzeichen - die Vorfahrt nehmen, ich im PKW. Habe ich nicht zugelassen, daraufhin hat der Typ auf dem Beifahrersitz mir beim Überholen einen Scheibenwischer gezeigt und mich rausgewunken. Ich habe daraufhin die Polizei aus dem Auto angerufen, die auch kam und die Beleidigung angezeigt. Der sagt dann: sein Kollege sagt aber was anderes, damit wäre das Aussage gegen Aussage. Daraufhin habe ich dem erzählt, was Phase ist: der Kollege ist Beschuldigter einer Straftat und darf lügen, ich bin Zeuge und zur Wahrheit verpflichtet. Ich wollte aber kein Fass aufmachen, der soll sich bei mir entschuligen, ich will nur weiterfahren. Da wurde der Polizist ziemlich kleinlaut und fragte mich: "Sind Sie etwa Rechtsanwalt?" Der wusste genau, dass er mich gerade angelogen hatte. Am Ende habe ich meine Entschuldigung bekommen, weil die wussten, das wird eng.

Zum Thema, aus meinem kleinen Erfahrungsschatz von fast 100 Anzeigen:
da wird nichts passieren - weil nach Ansicht der Juristen nichts passiert ist.
Nötigung ist es nicht, da dem TE kein Übel widerfahren ist - er wurde nicht zum Anhalten gezwungen o. ä.
Beleidigung ist es zwar, aber war nicht in der Öffentlichkeit - hat ja kein Unbeteiligter gesehen - daher kein öffentliches Interesse.
Und das Falschparken: ja mein Gott, so schlimm war das doch nicht, sagt das OA. Wird man als Anzeigenerstatter eh nicht erfahren, was dabei rumgekommen ist.
 
Da wurde der Polizist ziemlich kleinlaut und fragte mich: "Sind Sie etwa Rechtsanwalt?" Der wusste genau, dass er mich gerade angelogen hatte. Am Ende habe ich meine Entschuldigung bekommen, weil die wussten, das wird eng.

Die wußten das es eng werden kann wenn sie als Beamte lügen!

Wenn die keine Uniform getragen hätten, hätte es ganz anders ausgesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beleidigung ist es zwar, aber war nicht in der Öffentlichkeit - hat ja kein Unbeteiligter gesehen - daher kein öffentliches Interesse.

Doch hat der Zeuge gesehen.

Außerdem kann man dann janoch zivilrechtlich was dagegen machen, wenn man will.

Ich würde das ganze schon anzeigen weil die dann aktenkundig ist. Damit erreicht zumindest das die Dame erstmal Ärger hat und es sicher nicht nochmal machen wird.
Nichts machen bestätigt solche Leute nur.
 
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