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Gelöschtes Mitglied 106446
Nötigung, oder? Sollte aber tatsächlich auch unbedingt erwähnt werden.
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Nötigung, oder?
Nötigung im Straßenverkehr stellt eine Straftat dar. Eine Nötigung liegt immer dann vor, wenn jemand „einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt”. So legt es der § 240 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) fest.
Mit den Aktenschiebern beim Ordnungsamt oder der Polizei würde ich mich gar nicht aufhalten.
Direkt ein freundliches Schreiben an die lokale Staatsanwaltschaft mit der Schilderung des Vorgangs, Benennung des zweiten Zeugen und dem - wichtig - abschließenden Satz: "Ich beantrage die Ermittlung wegen aller in Frage kommender Straftaten."
Ja, aber warum jemandem diese Arbeit aufdrücken, wenn es da wohl ne automatisierte und somit easy Möglichkeit gibt, eine Ordnungswidrigkeit zu melden.Wenn es nur eine Ordnungswidrigkeit ist, leiten die das weiter.
Weil ich kein Jurist bin und den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat nicht kenne. Warum das Ordnungsamt damit belasten, wenn die das dann zur Staatsanwaltschaft weiterleiten?
Außerdem zahle ich Steuern dafür, sollen die ruhig mal auch was für mich tun.
Warum das Ordnungsamt damit belasten, wenn die das dann zur Staatsanwaltschaft weiterleiten?
Es gibt nicht nur einen Zeugen, es gibt mindestens ZWEI Zeugen.
Nochmal: ES GIBT 'AUSSAGE GEGEN AUSSAGE' NICHT'.
Da wurde der Polizist ziemlich kleinlaut und fragte mich: "Sind Sie etwa Rechtsanwalt?" Der wusste genau, dass er mich gerade angelogen hatte. Am Ende habe ich meine Entschuldigung bekommen, weil die wussten, das wird eng.
Beleidigung ist es zwar, aber war nicht in der Öffentlichkeit - hat ja kein Unbeteiligter gesehen - daher kein öffentliches Interesse.
100 Anzeigen - das ist schon sehr sportlich.
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So Kandidaten haben wir im Rettungsdienst auch. Die rufen wegen Lappalien den RTW. Wenn dann bei denen wirklich mal ein Notfall ist, nimmt es wahrscheinlich keiner ernst im ersten Moment.