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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Das SchildAnhang anzeigen 1331426finde ich nicht schlecht. Obwohl andere Regeln der STVO ein Überholen eigentlcih nicht erlauben, schafft es jedenfalls Klarheit, auch für eventuelle Bussgelder. Ich könnte mir 1000 andere Stellen dafür vorstellen. In Verbindung mit diesem Schild, wäre wohl auch ein 30-Schild an der Geilbrücke durchsetzbar.
Bei uns wird das Aufstellen von Schildern nicht gemacht, wenn die Sachlage durch die Gegebenheiten ohnehin klar ist - bzw. sein müsste. Von daher wäre das hier ein guter Schritt.
 
Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte und der Fall von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird glaube ich, das es sich jetzt schon gelohnt hat sich zu wehren und in die verschiedenen Kanäle zu adressieren

Ja, und selbst wenn der Fall eingestellt wird kannste noch in Widerspruch gehen.;)

Denke aber schon das er bestraft wird da es ja Vorsatz war. Da wird er sich ganz schwer rausreden können.
 
Bei uns wird das Aufstellen von Schildern nicht gemacht, wenn die Sachlage durch die Gegebenheiten ohnehin klar ist - bzw. sein müsste. Von daher wäre das hier ein guter Schritt.

☹️

Ich bin der Meinung das solche Schilder vielmehr aufgestellt werden müssen. Nur damit würde man rechtswidrige und gefährliche Überholmanöver minimieren können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist es nicht, weil keine Pflicht.

Mit der Logik ist jeder rechtswidrig ausgeschilderte Radweg zumutbar.
Zumutbar und Pflicht bedingen sich doch nicht.

Dieser „Radweg“ auf der Brücke ist zwar schmal und deswegen vmtl. auch nicht als solcher beschildert, trotzdem finde ich ihn für das Stückchen Brücke genauso zumutbar (bei angepasster Fahrweise) wie dass ein Fahrzeug für das gleiche Stückchen Brücke hinter mir herfahren kann, falls ich doch mit dem Rad auf der Straße fahren sollte.
 
Verstehe nicht, wieso die angedachten Tempo 30 da noch nicht umgesetzt sind.
Um was für eine Straße handelt es sich? Normale Ortsdurchfahrt, oder ist es eine Landstraße?
Tempo 30 umsetzen? Von der Kommune? Ich denke die Rechtslage lässt das nicht zu.
Richtig, denn eine Kommune darf das Tempo nur bei Straßen auf 30 herabsetzen, wenn diese keine Landstraßen sind, denn hier ist das Land zuständig.
Ausnahmen sind Abschnitte, bei denen Schulen, Altersheime, etc. direkt an der Landstraße liegen und damit eine besondere Schutzwürdigkeit vorliegt.
Wenn ich sehe, wieviele Orstdurchfahrten bei uns inzwischen mit Tempo 30 begrenzt sind, kann die Einführung nicht so schwer sein.
Sie oben, hängt immer von der Art der Straße ab.

Wir haben bei uns im Ort auch eine Straße, wo die Bürger und die Gemeinde gern ne 30iger Zone drauß machen wöllten, aber leider ist es eine Landstraße und hier ist das Land zuständig und das Land kann das Tempo auch nicht einfach ändern, denn hier steht dann die Straßenverkehrsordnung im Wege, die sowas leider bislang nicht zulässt.
 
https://www.spiegel.de/auto/streit-...fahren-a-409471b9-1c64-4734-9105-e8efaeac5539
Auch spannend: "Die Betroffene habe nicht als Fußgängerin, sondern als Radfahrerin am Verkehr teilgenommen. Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«."
 
https://www.spiegel.de/auto/streit-...fahren-a-409471b9-1c64-4734-9105-e8efaeac5539
Auch spannend: "Die Betroffene habe nicht als Fußgängerin, sondern als Radfahrerin am Verkehr teilgenommen. Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«."
Habe ich auch vorhin gelesen und positiv bemerkt.
Mit Carbon-Rad hast du eh meist schlechte Karten an der Ampel mit Induktionsschleife.
 
Auch spannend: "Die Betroffene habe nicht als Fußgängerin, sondern als Radfahrerin am Verkehr teilgenommen. Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«."
Es gab oder gibt Auffassungen, dass man sein Fahrrad nicht gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße schieben darf, weil man Fahrzeugführer bleibt. Auf den Einwand, beim Schultern des Fahrrades, sei man jedenfalls kein Fahrzeugführer wurde stattgegeben. o_O
Aber das sind Auffassungen, die jederzeit anders sein können. Ich weiß nicht, wie die Auffassungen der Rechtskundigen derzeit sind oder ob Formulierungen in der STVO geändert worden sind. Es gibt in der STVO jedenfalls keine Radfahrer mehr sondern Rad fahrende. Das war wichtig. Es gibt draußen aber noch Schilder "Radfahrer absteigen", Radfahrerinnen haben freie Fahrt. Von mir aus.
Man haben wir (oder manche) Probleme in Deutschland.
 
Hey, mir ist heute folgendes passiert:

Eine Person parkte mitten auf dem Fahrradschutzstreifen. Nun ist das ja keine Seltenheit und für den eigenen Frieden ignoriere ich das in der Regel und suche mir meinen Weg. Aber heute war ich - nach einer längeren Ausfahrt mit vielen Gefährdungssituationen - schon etwas geladen. Dementsprechend habe ich die Person im Vorbeifahren darauf hingewiesen, dass dort nicht geparkt werden darf. War schon am Weiterfahren, aber sowohl die Fahrerin als auch eine sich mit ihr unterhaltende Fußgängerin haben mir aggressiv hinterher geschrien. An dieser Stelle wurde mir klar, dass heute der Tag sein würde, an dem ich das erste Mal von diesen automatisierten Melde-Formularen für Radweg-Parker Gebrauch machen werde. 😁 Dementsprechend umgedreht, dem uneinsichtigen Verhalten und den Drohungen der Damen ausgesetzt und ein paar Fotos vom Auto geschossen. Erst wollten die beiden die Aufnahmen durch das Einschalten der Warnblinkanlage manipulieren (vermutlich dahingehend, dass es sich nicht um ein "normales" Parken oder Halten handle). Dann war die Fahrerin schon halb aus dem Auto, um mir nochmal von Angesicht von Angesicht den Marsch zu blasen. In dem Moment wurde die Situation allerdings von einem Bekannten aufgelöst, der gerade denselben Weg fuhr. So konnte ich mich dem Konflikt entziehen und wir sind gemeinsam in dieselbe Richtung weiter. Ca. 200 Meter weiter gab's dann noch einen Überholvorgang, bei dem sie auf unserer Höhe mehrfach hupte und den Mittelfinger zeigte.

Meint ihr, ich habe gute Chancen, wenn ich sie dafür anzeige? Einen Zeugen gibt es ja... Und meldet man die Ordnungswidrigkeit gemeinsam mit der Anzeige fürs Beleidigen, oder muss das Parken nochmal zusätzlich ans Ordnungsamt übermittelt werden?
 
Eine Anzeige kostet Dich nur etwas Zeit und verursacht mindestens viel Aufregung auf der Gegenseite. Stinkefinger kann auch richtig teuer werden. Ich würde es in Anbetracht des Verhaltens der "Dame" machen. Wenn Du beides Online anzeigen willst, dann wohl getrennt. Auf der nächsten Polizeidienststelle Deines Vertrauens nehmen die das aber auch auf.
 
Meint ihr, ich habe gute Chancen, wenn ich sie dafür anzeige? Einen Zeugen gibt es ja... Und meldet man die Ordnungswidrigkeit gemeinsam mit der Anzeige fürs Beleidigen, oder muss das Parken nochmal zusätzlich ans Ordnungsamt übermittelt werden?

Unbedingt Anzeigen, beides!

Parken auf dem Schutzstreifen beim Ordnungsamt und die Beleidigung bei der Polizei.
Auf der Höhe nebenherfahren und mehrfach hupen ist doch auch ein Verstoß gegen die StVO, aber welches Delikt ist es genau?
 
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