Bei uns wird das Aufstellen von Schildern nicht gemacht, wenn die Sachlage durch die Gegebenheiten ohnehin klar ist - bzw. sein müsste. Von daher wäre das hier ein guter Schritt.Das SchildAnhang anzeigen 1331426finde ich nicht schlecht. Obwohl andere Regeln der STVO ein Überholen eigentlcih nicht erlauben, schafft es jedenfalls Klarheit, auch für eventuelle Bussgelder. Ich könnte mir 1000 andere Stellen dafür vorstellen. In Verbindung mit diesem Schild, wäre wohl auch ein 30-Schild an der Geilbrücke durchsetzbar.