Das spricht aber eher gegen linksseitige Radwege als gegen das Matrix LED Licht
Ich glaube da nicht an Vorsatz, eher an Unwissen, fehlendem Problembewußtsein, usw..
Schilder würden gegen die Blendung nicht helfen, eher der weitgehende Verzicht auf linksseitige Radwege und - wenn nicht anders möglich - ein Blendschutz auf diesen Wegen für Radfahrer.
mein Hinweis auf den Aufwand mit Schildern solche Gefahrensituationen zu entschärfen war nicht ernst gemeint! Eigentlich dachte ich, dass das mit dem Hinweis auf die Ausrede gegen allgemeines Tempolimit klar geworden wäre. Und was den Einsatz von Schildern betrifft, da kennt bestimmt jeder jene Schilder, die auf das Einschalten des Lichts an Tunneln, längeren Unterführungen, etc. hinweisen und da gibt es auch am Ende solcher Strecken Schilder mit dem Hinweis ob das Licht noch an ist. Bevor das Taglicht üblich wurde, kann ich mich daran erinnern, dass ich diese zahllosen Schilder in Österreich bei jenen Autobahnen, Schnellstraßen mit vielen Tunneln doch sehr deutlich auffallend wahr genommen habe und mich damals schon gefragt habe, wie hoch wohl der Aufwand dafür ist und wie viele Autofahrer doch noch fahren als wenn sie diese Schilder nicht erkannt hätten.
Das mit der "Absicht" ist übrigens so ein Ding. Das reicht leider von der Einstellung, dass eine Absicht eigentlich nie nachzuweisen wäre, da man ja die Gedanken desjenigen lesen müsste und selbst bei einem Eingeständnis der Absicht könnte es sich auch um eine Lüge handeln (wenn z.B. ein "kleineres" bestrafendes Übel wählt um etwas anderes, das einem wichtiger ist, zu vermeiden). Im Gegensatz dazu kann man Absicht auch so auffassen, dass grundsätzlich bei ausreichendem Kenntnisstand und doch Zuwiderhandlung immer eine Absicht vorliegt. Beispiel wäre das triviale Einhalten einer Geschwindigkeitsbeschränkung und dessen Überschreitung. Spätestens bei der Überschreitung in ganzen Zonen (zusammenhängendes Gebiet, wie z.B. geschlossener Ortschaften) kann nicht damit argumentiert werden, dass man ein Tempobeschränkungsschild übersehen hätte.
Weil öfter von Wirtschaftswegen gesprochen wird, die für Radfahrer frei gegeben werden. Da hatte ich vor einiger Zeit den Fall (unabhängig von Unfällen), dass ich angehalten habe und abgestiegen bin, weil ein Autofahrer mit ca. 80-100km/h mit entgegen kam. Er hat dann kurz vor mir doch abgebremst, denn der Weg war schmal. Ich hab mit der Hand gewunken und er hat angehalten und gefragt was los sei(weil ich abgestiegen war). Ich hab ihn darauf hingewiesen, dass er zu schnell gewesen sei und dass am Beginn des Feldwegs extra ein Tempobegrenzungsschild von 30km/h stände. Seine Antwort war er dürfe hier fahren und die Geschwindigkeitsbegrenzung würde doch nur bis zur nächsten Feldwegeinmündung gelten. An dem Punkt meinte ich nur ob er denke, dass die Beschränkung auf landwirtschaftliche Fahrzeuge und das Gewicht auch nur bis zur nächsten Feldwegeinmündung gelte. Da kam das dann mit der Begründung warum er auf dem Weg fahren dürfe --- d.h. teilweise gab er damit zu, dass er den Geltungsbereich doch anders erkannt hat. Mir ist es in all den Jahren schon passiert, dass ich vom Feldweg runter in den Acker musste, weil der andere schnellere Verkehr es nicht schaffte so weit voraus zu planen, dass man sich an einer Einmündung begegnet. Typisch sind jene, die hinter einem keine 100m bis zur nächsten Einmündung herfahren können. Viele vernünftige Fahrer verlangsamen das Tempo deutlich, so dass man manchmal sogar ohne Anzuhalten aneinander langsam vorbeifahren kann, besonders wenn der vierrädrige Verkehr kurz etwas auf dem Seitenstreifen fahren kann.
Wie gesagt hatte ich schon Unfälle in solchen Situationen und die sind eigentlich nur deshalb glimpflich (Prellungen, kleine Schäden bis zu einem kaputten Laufrad) ausgegangen, weil mich so ein richtiger Raser noch nie erwischt hat und die Geschwindigkeiten eben nicht so hoch waren (da kann übrigens auch ein
Helm noch helfen).