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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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gibt es nicht so etwas wie den Gleichberechtigungsgrundsatz? :confused:

EDIT: Gleichbehandlungsgrundsatz muss es heißen
Ja, auf dem Papier. Da steht auch "jeder ist vor dem Gesetz gleich" und "ohne Ansehen der Person". Deshalb werden Beleidigungen bei Bürgern auch auf den Privatklageweg verwiesen und bei Beamten angeklagt.:(:mad:
 
Deshalb werden Beleidigungen bei Bürgern auch auf den Privatklageweg verwiesen und bei Beamten angeklagt.:(:mad:
Falsch: http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland) Aber schon klar: Der böse Staat und seine Vertreter will uns armen kleinen Würstchen wo es geht an die Wäsche. Da muss man sich wenigstens nicht für das eigene Schicksal verantwortlich fühlen, denn der der/die/das [Staat oder beliebigen anderen Lieblingsbösewicht hier einsetzen] ist schuld daran. :rolleyes: Merke: Jammern erleichtert nicht und hilft auch nicht.
 
Falsch: http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland) Aber schon klar: Der böse Staat und seine Vertreter will uns armen kleinen Würstchen wo es geht an die Wäsche. Da muss man sich wenigstens nicht für das eigene Schicksal verantwortlich fühlen, denn der der/die/das [Staat oder beliebigen anderen Lieblingsbösewicht hier einsetzen] ist schuld daran. :rolleyes: Merke: Jammern erleichtert nicht und hilft auch nicht.
Toll der Link. Tatsache ist jedoch das bei Beleidigungen ein öffentliches Interesse verneint wird, (beim gemeinen Bürger) während beim Beamten dieses öffentliche Interesse gegeben ist.

Ist mir selber schon so passiert. Und ausserdem ist mir von Seiten des Staatsanwalts noch ein Mitverschulden unterstellt worden. Und das trotz mehrerer Zeugen die ich benennen konnte.

Ausserdem wurde gar nicht wegen §185 ermittelt, sondern §374 und nach §376 StPo eingestellt. Nach meiner Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft wurde dann entgültig gemäß §154 Abs. 1 der Stpo eingestellt.

Erzähl mir also nichts von Gesetzen die für alle da sind.
 
Ja, auf dem Papier. Da steht auch "jeder ist vor dem Gesetz gleich" und "ohne Ansehen der Person". Deshalb werden Beleidigungen bei Bürgern auch auf den Privatklageweg verwiesen und bei Beamten angeklagt.:(:mad:


... alle Tiere(Menschen) sind gleich!
Nur einige Tiere(Menschen) sind gleicher als andere Tiere(Menschen):eek:

Frei nach Orwell "Animal´s Farm"

;):oops:

"ausmSauerland"
 
Toll der Link. Tatsache ist jedoch das bei Beleidigungen ein öffentliches Interesse verneint wird, (beim gemeinen Bürger) während beim Beamten dieses öffentliche Interesse gegeben ist.
Beamter ist er weil und auch nur während er für den Staat arbeitet. Und da kann er auch erwarten, dass sein Arbeitgeber ihn in Schutz nimmt, wenn ihn jemand während seiner Tätigkeit beleidigt und dass sein Arbeitgeber seine Rechte vertritt, ohne dass er selbst klagen muss, wenn er deshalb verbal angegangen wir. Und wer ist der Rechtsvertreter des Staates? Na, dämmerts? Der Staat verteidigt hier genauso seine Rechte, wie es der Privatmann tut, er klagt.

Was Du für Deinen Fall schilderst, hörts sich eher so an, als hättest Du nicht so ganz verstanden, was damals passiert ist.

Naja, Hauptsache Die Klischees passen.
 
Beamte, hmmm, speziell die in Uniform:

GsD bin ich in einer Zeit aufgewachsen, wo man noch Respekt (nicht zu verwechseln mit Angst, welche gerade in den DAMALIGEN Ostblockstaaten vor Uniformen herrschte;)) vor der Staatsgewalt hatte. Akzeptiere auch noch Begriffe wie "Beamtenbeleidigung" , obwohl die leider abgeschafft wurde.

Aber sowie der demografische Wandel nicht an den Tätern vorbei geht:(, muß ich leider auch zunehmend feststellen, das der Knigge auch nicht mehr zum Lehrstoff der "Guten" gehört;)

Ausnahmen bestätigen hier die Regel!!!!

Verrohung der Sitten/ mangelnde Fachkenntniss, Rechtswissen begegnet mir leider häufiger, als mir lieb ist.

Ansonsten hätte ich mir zum Konterthread beizutragen, aber faires Verhalten halte ICH eigentlich für NORMAL ( auch wenn ich mich jedesmal bedanke - brech ich mir kein en Zacken aus der Krone;))

Gruß

"ausmSauerland"
 
Was Du für Deinen Fall schilderst, hörts sich eher so an, als hättest Du nicht so ganz verstanden, was damals passiert ist.

Naja, Hauptsache Die Klischees passen.
Na Danke auch. Ich hab soviel verstanden das der Rechtsfrieden trotz angedrohter Prügel und Beleidigungen (fahr auf dem Radweg, DU PENNER!) und(ich hau dich gleich vom Rad) nicht tangiert ist und deshalb kein öffentliches Interesse gegeben ist. Es gibt an dieser Strasse übrigens nicht mal nen Radweg. Ausserdem hab ich verstanden das noch nicht mal nach §185 Angeklagt wurde, (Warum eigendlich nicht?) sondern nach §374, was dann wiederum zwingend nach §376 einzustellen ist? Warum werden bei ein und dem selben Sachverhalt zwei verschiedene Paragraphen angewendet.

Du bist doch so ein Superschlauer. Dann kannste mir das vieleicht beantworten?

Deiner Logik zufolge kann ich Schutz vom Staat also nur als Beamter erwarten? Toll. Das stärkt wieder mal ungemein mein Vertrauen in den Rechtsstaat.
 
GsD bin ich in einer Zeit aufgewachsen, wo man noch Respekt (nicht zu verwechseln mit Angst, welche gerade in den DAMALIGEN Ostblockstaaten vor Uniformen herrschte;)) vor der Staatsgewalt hatte.
Wieso sollte man denn vor Uniformierten besonderen Respekt haben?
Nicht falsch verstehen. Toleranz kriegt bei mir erstmal jeder. Ich muss auch einiges bei Polizeibeamten einfach hinnehmen. Ist auch in Ordnung. Ich werde auch niemanden einfach so beleidigen oder gar körpelich Angreifen. Hängt aber nicht von der Uniform ab. Das mach ich generell nicht.

Aber alles, was darüber hinausgeht, muss man sich durch Taten erarbeiten. Eine Uniform reicht mir für Respekt im Sinne von Ehrfurcht (um mal die Steigerung zu nennen)jedenfalls nicht.
 
Nein, wenn du in deiner Funktion als Vertreter des Staates beleidigt wirst! Und das ist auch gut so!
Also doch. Der Beamte genisst den Schutz des Staates, der Bürger darf sich selber helfen. Ganz ganz toll.:( Und was ist daran jetzt gut, ausser für den Beamten?
Denk mal drüber nach, wer dieser ominöse "Staat" eigentlich ist! ;)
Politiker, Beamte, Richter, Staatsanwälte?

Die Frage nach den Anwendungen der Paragraphen hast Du übrigens nicht beantwortet.
 
Heute hatte ich meinen ersten Zwischenfall worüber ich mich sehr aufgeregt habe: Auf einer asphaltierte Nebenstraße ist mir ein Trecker mit Anhänger entgegen gekommen. Da die Straße gerade eng war hielt ich an und wartete an der Seite. Ich dachte, dass der Trecker jetzt langsam an mir vorbeifahren würde. Allerdings fuhr er weiter komplett auf der Straße (kein wenig den Grünstreifen benutzt) und mit unveränderter Geschwindigkeit an mir vorbei. Als der Anhänger dann erschreckend nah kam wollte ich ausweichen und verlor ich das Gleichgewicht (mit dem rechten Fuß war ich noch eingeklickt). Anschließend fiel ich in den Graben.

Alles noch dran, bin weich gefallen. Der Trecker fuhr einfach weiter. Das hat mich dann noch mehr geärgert. Ich bin dann hinterher und beim nächsten Hof fuhr der Trecker rein. Den jungen Fahrer habe ich darauf hingewiesen, dass er viel zu schnell und dicht an mir vorbei fuhr. Als Antwort bekam ich zu hören, dass das nicht stimmt (das wäre Schrittgeschwindigkeit gewesen) und ich mitten auf der Straße gestanden hätte. Da wurde ich dann lauter, dass ich komplett am Rand gestanden habe und alles keine Begründung ist, Kamikaze an mir vorbeizufahren.

Bin irgendwann weiter, weil eine Diskussion an der Stelle nichts brachte.
 
Nein, WIR alle sind der Staat!
Wie süß.:D Nur leider Wunschdenken. Wir sind die Untertanen, die zum "Beweis" das es sich um eine Demokratie handelt, regelmäßig Kreuzchen auf Wahlzettel machen dürfen. Die Beamten sind der Staat. Wir werden doch gar nicht für voll genommen.
Und jetzt denk nochmmal darüber nach warum jemand in seiner Funktion als Vertreter des Staates besonders geschützt ist!;)
Um den Beamten vor den Untertanen zu schützen?
 
Du bist doch so ein Superschlauer. Dann kannste mir das vieleicht beantworten?
Du hast es schon selbst erklärt. Ehrpusseligkeiten muss man selbst anklagen, weil wir in keinem Nachtwächterstaat leben, der für einen entscheidet, wann man sich beleidigt oder bedroht zu fühlen hat. Hast Du aber anscheinend nicht gemacht, die Privatklage kann nämlich kein Staatsanwalt einstellen. So wichtig kann es Dir dann wohl doch nicht gewesen sein.
 
Um den Beamten vor den Untertanen zu schützen?
Der Beamte ist nur ein Mensch wie jeder andere, der in dem Moment für den Staat die Birne hinhält. Dass er den und sich selbst dann dabei auch schützt ist nur recht und billig.
Aber dazu besteht ja gar kein Grund. ;) Die armen, kleinen, unterdrückten "Untertanen" sind ja bekanntlich alle Unschuldslämmer. Z.B. Politessen werden ja eigentlich immer behandelt wie Filmstars, sollen die sich doch auch mal selbst helfen. https://www.google.de/search?q=poli...l=de&client=safari#hl=de&q=politesse+verletzt
 
Ich geb's auf, er will mal wieder nicht verstehen!
Wenn man die Grundsätze ignoriert und verlacht kann bei den weiterführenden Überlegungen nichts Sinnvolles rauskommen.
 
Du hast es schon selbst erklärt. Ehrpusseligkeiten muss man selbst anklagen, weil wir in keinem Nachtwächterstaat leben, der für einen entscheidet, wann man sich beleidigt oder bedroht zu fühlen hat. Hast Du aber anscheinend nicht gemacht, die Privatklage kann nämlich kein Staatsanwalt einstellen. So wichtig kann es Dir dann wohl doch nicht gewesen sein.
Wann welcher Paragraph zum tragen kommt ist damit immer noch nicht erklärt. Wird scheinbar willkürlich entschieden, oder ausgewürfelt?
Ne Privatklage muss man sich finanziell leisten können. Menschen ohne die finanziellen Mittel müssen so etwas also entweder mit den Fäusten austragen, (worauf der Staat sich dann sicher einmischt und seine Hände in Unschuld wäscht) oder sich alles bieten lassen, ohne sich wehren zu können.
Aufgrund dieser Geschichte hab ich ne Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen. Den nächsten Assi der mir dermaßen unverschämt kommt zieh ich vor Gericht.
 
Wann welcher Paragraph zum tragen kommt ist damit immer noch nicht erklärt. Wird scheinbar willkürlich entschieden, oder ausgewürfelt?

Nein, ist klar entschieden, wie sowas geht. kann man nachlesen oder sich erklären lassen.

Ne Privatklage muss man sich finanziell leisten können. Menschen ohne die finanziellen Mittel müssen so etwas also entweder mit den Fäusten austragen, (worauf der Staat sich dann sicher einmischt und seine Hände in Unschuld wäscht) oder sich alles bieten lassen, ohne sich wehren zu können.

Weder noch, die beantragen beim zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe.
 
Weder noch, die beantragen beim zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe.


Die aber nur zahlt, wenn der Prozess gewonnen wird. Sollte man verlieren, was durch aus öfter vorkommt auch wenn man "recht" hat, sitzen diejenigen dann auf einem Berg Schulden. In Revision geht dann sicher keiner mehr wegen Prozessrisiko.

Zudem trägt die PKH nicht die vor gerichtliche Auseinandersetzung die oft nötig ist.
 
Die aber nur zahlt, wenn der Prozess gewonnen wird. Sollte man verlieren, was durch aus öfter vorkommt auch wenn man "recht" hat, sitzen diejenigen dann auf einem Berg Schulden. In Revision geht dann sicher keiner mehr wegen Prozessrisiko. Zudem trägt die PKH nicht die vor gerichtliche Auseinandersetzung die oft nötig ist.

Prozesskostenhilfe wird nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt. Hat die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nur zum Teil hinreichende Aussicht auf Erfolg, werden auch nur insoweit die Prozesskosten übernommen. Darüber hinaus darf die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheinen; es muss sich um ein Verfahren handeln, das eine nicht bedürftige, verständige Person in gleicher Weise führen würde.
 
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