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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Tzatziki vom Lenkerband oder Scherben bringen Glück....

Auf meiner Feierabendrunde am Rhein entlang musste ich über einen Marktplatz und den anschließenden Rheinpromenadenweg, da hier immer viel Los ist und einige Gaststätten hier ihre Außengastro betreiben, bin ich ganz gemütlich hinter zwei jungen weiblichen Inlineskaterinnen geblieben (Abstand ca. 5-6m). Naja der Anblick war - sagen wir mal - eine Entschädigung für das langsame Tempo. Das gleiche hat sich leider auch der Oberkellner gedacht, der mit 6 Tellern Gyros mit Tzatziki den besagten Weg kreuzen muss um auf seine Außenterrasse zu gelangen. Irgendwie hab ich mal in der 1.Klasse gelernt, dass man nach links und rechts schauen muss, bevor man die Strasse überquert.....;)....rechts zwei süße Blondinen :daumen: ..... links "Dicker Mann auf dünnen Reifen".:eek: ... ich kann es Ihm nicht verdenken, dass er sich dachte, dass es sich lohnt nach links zu gucken :D Aber Stehenbleiben hätte er schon können. Jedenfalls war die Vollbremsung umsonst, denn er setzte seinen Blindflug einfach weiter, hörte mich bremsen, drehte sich erschrocken in meine Richtung und kredenzte mir sechs Teller Gyros mit Tzatziki, davon mindestens einer "To Go" auf mein Lenkerband und mein Rad :mad: Das beste war, das er noch nicht mal sowas wie Entschuldigung sagen konnte und irgendwas murmelte von wegen, das er das jetzt bezahlen müsse und immer diese Raser .... (wie gesagt hinter zwei quatschenden jungen Damen und dicht gefolgt von einer Familie mit zwei Kindern auf Puky Rädern mit Fähnchen Stützrädern.

Also Tzatziki vom Lenkerband ist irgendwie bäääh
 
war gestern ausnahmsweise mal in Rheinland-Pfalz an der Mosel unterwegs.

Herrscht dort ein rauher Ton im Verkehr im Vergleich zum Saarland, Belgien, Frankreich und Luxemburg....echt krass
In 90 Minuten mehr Konfliktsituationen als die letzten 8 Monate zusammen ...

Ansonsten, ausserhalb des Strassenverkehrs sind die Leute dort meistens überdurchschnittlich nett und hilfsbereit. Um so mehr war ich über den rauen Ton auf der Strasse erstaunt
 
Gestern war anscheinend ein konfliktförderndes Wetter. Ich bin gestern nur ~25 km mit meiner Liebsten im GA0-Tempo durch die Gegend gerollert. Dabei wurde ich sage und schreibe 4 (!) Mal fast abgeräumt. Der erste war ein entgegenkommender Autofahrer, der es in einer engen, auf seiner Seite zugeparkten Straße überhaupt nicht für notwendig hielt, sein sowieso schon zu hohes Tempo auch nur minimal zu reduzieren. Der zweite war ein Hollandradler, der mehr mit seinem Handy als mit der Straße beschäftigt war, die dritte eine völlig merkbefreite Skaterin mit Stöpsel im Ohr, die auf keine Zurufe reagierte. Da musste ich beim Überholen ordentlich die Ellbogen ausfahren, was mir ein herzhaftes "Idiot!" einbrachte. Der vierte und letzte Vorfall waren drei entgegenkommende Geisterradlerinnen in Dreierreihe, die so ins Gespräch vertieft waren, dass sie von der Umgebung nichts mitbekommen haben. Also alles die Klassiker, aber in der Häufung gestern innerhalb von 50 Minuten doch bemerkenswert.
 
Ich wurde heute von einem BMW X3 Fahrer ganz knapp mit Hupe überholt, auf einer gut ausgebauten Straße, wo außer ihm und mir sonst niemand war. Dieses mal dachte ich mir, das lasse ich mir nicht gefallen und erstellst Anzeige bei der Polizei. Bei der Polizei angekommen hieß es dann: "Hupen und knappes überholen sind Ordnungswidrigkeiten, und kosten den Autofahrer maximal 35€. Damit ich ihn anzeigen kann müsste ich gestürzt sein und ohne Zeugen ist das alles eh sinnlos." Habe mich dann mit dem Polizisten darauf geeinigt, dass er versucht den Fahrer zu kontaktieren, um ihn mündlich zu belehren. Anschließend will er mich dann anrufen und mir mitteilen was der BMW-Fahrer dazu gesagt hat.
Das eine Anzeige ohne Zeugen nicht viel bringt, damit hatte ich gerechnet. Aber das eine absichtliche Gefährdung von schwächeren Verkehrsteilnehmern nur eine Ordnungswidrigkeit ist, konnte ich nicht glauben.
 
Ob eine VOWi-Anzeige etwas bringt, kann dir der Polizist eh nicht sagen. Wenn der KFZist schon mal auffällig war, wird das Gericht deine Zeugenaussage möglicherweise anders würdigen als sonst. Außerdem gibt es noch die Tatbestände der Nötigung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Damit geht man aber wohl am besten direkt zur StA, habe ich mal gelesen.
 
Laut dem Polizisten handelt es sich bei knappen überholen mit Hupe nicht um eine Nötigung! Ich warte jetzt erstmal ab ob der Polizist sich nochmal meldet. Irgendwie habe ich das Gefühl das er von dem gesagten gar nichts machen wird.
 
falls nix passiert, dann mach eine Online-Anzeige, die muss(!) bearbeitet werden und du bekommst ein Aktenzeichen.
 
Online-Anzeige ist in Bayern nicht möglich. Notfalls gehe ich einfach zu einer anderen Polizeidienststelle und bestehe auf meine Anzeige.
 
Ich wurde heute von einem BMW X3 Fahrer ganz knapp mit Hupe überholt, auf einer gut ausgebauten Straße, wo außer ihm und mir sonst niemand war. Dieses mal dachte ich mir, das lasse ich mir nicht gefallen und erstellst Anzeige bei der Polizei. Bei der Polizei angekommen hieß es dann: "Hupen und knappes überholen sind Ordnungswidrigkeiten, und kosten den Autofahrer maximal 35€. Damit ich ihn anzeigen kann müsste ich gestürzt sein und ohne Zeugen ist das alles eh sinnlos." Habe mich dann mit dem Polizisten darauf geeinigt, dass er versucht den Fahrer zu kontaktieren, um ihn mündlich zu belehren. Anschließend will er mich dann anrufen und mir mitteilen was der BMW-Fahrer dazu gesagt hat.
Das eine Anzeige ohne Zeugen nicht viel bringt, damit hatte ich gerechnet. Aber das eine absichtliche Gefährdung von schwächeren Verkehrsteilnehmern nur eine Ordnungswidrigkeit ist, konnte ich nicht glauben.

Gerade eben habe ich den Anruf vom Polizisten erhalten. Er konnte den BMW-Fahrer erreichen. Laut seiner Aussage bin ich Mittig auf der Straße gefahren und durch das Hupen wollte er mich darauf aufmerksam machen weiter rechts zu fahren bzw. gleich den Fahrradweg zu benutzen. Zu dem hat mich der Polizist belehrt das ich bei einem blauen Fußgängerschild mit dem Zusatz "Radfahrer frei" diesen auch benutzen müsse. Ist dies richtig? ich bin eig. immer davon ausgegangen das dies nicht so wäre. Von einer Anzeige hat er mir weiterhin abgeraten da nichts dabei raus käme und ich ja nun auch eine Ordnungswidrigkeit begangen habe wo Aussage gegen Aussage steht.
 
Wenn du die Aussage des BMWlers gerichtsverwertbar hättest, dann könnte sie als Beleg für Vorsatz dienen.

Dass die Rennleitung nur wenig Ahnung von der StVO hat (vor allem in Bayern), sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Wieviel von der polizeilichen Einschätzung bzgl. Vorliegen einer Straftat zu halten ist, kannst du nun auch erahnen.
 
ich denke von einer Anzeige werde ich absehen. Mein Ziel war es, das jemand dem Autofahrer klar macht das sein Verhalten daneben war und er es das nächste mal hoffentlich nicht mehr macht. Inwieweit ich den Autofahrer zum Nachdenken gebracht habe weiß ich leider nicht. Wahrscheinlich sieht er sich als Opfer.
 
Moin,
vielleicht sollte man mal einen Verkehrsunterricht nach § 48 der StVO für den Herren
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durchführen, siehe z.B. Wikipedia . Solch einen Weg für Rennradfahrer zu empfehlen ist schon fast eine Straftat. Das ist ja ähnlich, wie Vettel mit F1-Fahrzeug durch eine Spielstraße zu schicken. Wo für ist eigentlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gedacht?
 
Zu dem hat mich der Polizist belehrt das ich bei einem blauen Fußgängerschild mit dem Zusatz "Radfahrer frei" diesen auch benutzen müsse. Ist dies richtig? ich bin eig. immer davon ausgegangen das dies nicht so wäre. Von einer Anzeige hat er mir weiterhin abgeraten da nichts dabei raus käme und ich ja nun auch eine Ordnungswidrigkeit begangen habe wo Aussage gegen Aussage steht.
Du musst nur Radwege benutzen die als solche ausgewiesen sind. Das sind die blauen Schilder 237, 240 und 241. Schilder auf denen "Radfahrer frei" steht sind nicht benutzungspflichtig. Das sollte der gute Mann eigentlich wissen.

Ne Anzeige kannst Du dir schenken. Du bekommst ein Aktenzeichen und drei Monate später die Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Das wächst sich hier immer mehr zum wilden Westen aus. Wer kann regelt das mit den Fäusten.Der Staat hält sich da raus.
 
[ ... ] Zu dem hat mich der Polizist belehrt das ich bei einem blauen Fußgängerschild mit dem Zusatz "Radfahrer frei" diesen auch benutzen müsse. Ist dies richtig? [ ... ]
Das ist völliger Bullshit und Angstmache, was der Polizist da erzählt hat. "Radfahrer frei" bedeutet eben genau dieses: man kann und darf es sich aussuchen. Ausschließlich die StVO-Zeichen 237, 240 und 241 zeigen einen benutzungspflichtigen Radweg an.
 
Somit hast du mit der gewollten Belehrung nur das Gegenteil erreicht: Der BMW Fahrer wurde sogar von der Polizei (völlig falsch) bestätigt.... Ich würde nochmal mit dem Polizisten telefonieren und IHN belehren......
 
Somit hast du mit der gewollten Belehrung nur das Gegenteil erreicht: Der BMW Fahrer wurde sogar von der Polizei (völlig falsch) bestätigt.... Ich würde nochmal mit dem Polizisten telefonieren und IHN belehren......
Um dann ne Anzeige wegen Beamtenbeleidigung zu kassieren. Gegen Beamte kommst Du doch nicht an.
 
Gerade eben habe ich den Anruf vom Polizisten erhalten. Er konnte den BMW-Fahrer erreichen. Laut seiner Aussage bin ich Mittig auf der Straße gefahren und durch das Hupen wollte er mich darauf aufmerksam machen weiter rechts zu fahren bzw. gleich den Fahrradweg zu benutzen. Zu dem hat mich der Polizist belehrt das ich bei einem blauen Fußgängerschild mit dem Zusatz "Radfahrer frei" diesen auch benutzen müsse. Ist dies richtig? ich bin eig. immer davon ausgegangen das dies nicht so wäre. Von einer Anzeige hat er mir weiterhin abgeraten da nichts dabei raus käme und ich ja nun auch eine Ordnungswidrigkeit begangen habe wo Aussage gegen Aussage steht.

der Beamte wollte keine Arbeit haben, das Schild "Radfahrer frei" ermöglicht Dir lediglich dort ohne Verstoß gegen die StVO zu fahren, leitetet allerdings keine Benutzungspflicht ab, bei Ordnungswidrigkeitsanzeigen bist Du eigentlich Zeuge, klar je mehr Zeugen umso besser, aber eigentlich läuft es auf den Anfang hinaus, da hatte ein Staatsdiener einfach keine Lust einem Steuerzahler zuzuhören. "Radfahrer frei" ist nachzulesen in StVO §41, sofern es innerorts war kann der BMWler und der Polizist mal den Gebrauch von Schallzeichen unter §16 nachlesen, sofern es außerorts war bleibt dann nur das zu dichte Überholen

Anmerken möchte ich noch, wenn Du den Staatsdiener nochmal anrufen willst, dann formuliere es als Frage, so nach dem Motto, Du hättest die StVO mal nachgeschlagen und da stünde es so und so ...
 
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