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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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das heisst übersetzt, daß Prozesskosten nicht übernommen werden wenn Du nicht gewinnst auch mit vorheriger Erfolgsaussicht. Prozesskosten bei Erfolg, Vorgerichtliche Kosten wie z.B. Anwalt, Gutachten usw werden nicht übernommen auch nicht bei Erfolg. Diese können aber bei Erfolg eingeklagt werden vom Gegner.
 
Mit den Autofahrern habe ich eigentlich kaum Probleme, höchstens mal, dass mich einer übersieht und mir die Vorfahrt nimmt - daher fahre ich in Städten generell, auch wenn ich eigentlich Vorfahrt habe, vorsichtig, jederzeit damit rechnend, dass mir einer die Vorfahrt abschneiden könnte. Was mir bei meinen Trainingstouren eher zu schaffen macht sind (größere) Hunde, die nicht angeleint sind und mir dann hinterherjagen. Meistens ist noch nicht mal der Besitzer in Sicht, und das finde ich zum Teil relativ nervig, besonders, wenn ich eigentlich gerade schön in Fahrt war und plötzlich merke, dass mich ein Hund im Visier hat. Ich bremse dann ab und halte an, bis ich sicher bin, dass der Hund mir nicht mehr folgen wird und fahre weiter. Ist aber trotzdem ärgerlich. Bei Radrennen stört es mich übrigens wahnsinnig, wenn noch irgendwelche Zuschauer meinen, sie müssten jetzt die Strecke überqueren, obwohl die Rennfahrer schon in Sicht sind! Da werden die Geschwindigkeiten einfach unterschätzt. Habe schon ein paar Unfälle miterlebt, bei denen dann die Radfahrer in die Leute reingefahren sind, und manches hätte wirklich nicht sein müssen. Immer wieder stürzen Rennfahrer kurz vor dem Ziel durch Unachtsamkeiten anderer Teilnehmer, und dann muss es doch echt nicht sein, dass Zuschauer auf der Strecke rumrennen und weitere Unfälle verursachen.
 
das heisst übersetzt, daß Prozesskosten nicht übernommen werden wenn Du nicht gewinnst auch mit vorheriger Erfolgsaussicht. Prozesskosten bei Erfolg,
Die Prozesskosten werden gerade dann übernommen, wenn man verliert. Sonst hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Anwaltskosten werden ebenfalls übernommen, wenn auch mit Einschränkungen. Wen das alles interessiert, der kann das leicht selbst recherchieren, das müssen wir hier nicht im Dialog auseinanderklamüstern.
 
Die Prozesskosten werden gerade dann übernommen, wenn man verliert. Sonst hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Anwaltskosten werden ebenfalls übernommen, wenn auch mit Einschränkungen. Wen das alles interessiert, der kann das leicht selbst recherchieren, das müssen wir hier nicht im Dialog auseinanderklamüstern.
Prozesskosten werden aber nur als Darlehen gewährt. Bedeutet das derjenige immer nen Berg Schulden an der Backe hat, wenn der verliert.
 
Bitte genau lesen: Nur wenn Dein Einkommen entsprechend hoch ist.
Schon klar. Soll ich etwa auf nen neuen Job verzichten und in Hartz IV bleiben nur um die PKH nicht bezahlen zu müssen? Das alleine dürfte schon ne Menge Leute davon abhalten zu prozessieren, was ja wohl auch Sinn der Sache ist.:(
 
Man muss nicht hinter allem gleich böse Absicht vermuten. Wohngeld und Bafög gibt es auch nur, wenn man es braucht. Und so teuer ist ein Verfahren wegen Beleidigung auch wieder nicht.
 
Gestern war es mal wieder soweit. Ich habe die Geschwindigkeit des Autos einfach unterschätzt.

So ein Benz mit Klaufix (750kg Anhänger, ungebremst, 80km/h Zulassung) hinten dran kam mit über 140 Sachen an (mein Tacho sagte knapp 160, als ich ihm danach gefolgt bin, aber die dürfen ja bis zu 10% mehr anzeigen).
Der hätte mich fast abgeräumt... und ich hätte wohl auch noch den Schaden getragen. Bei einer Autobahn-Auffahrt muß der Auffahrende ja zusehen, wie er rein kommt.
 
Gestern war es mal wieder soweit. Ich habe die Geschwindigkeit des Autos einfach unterschätzt.

So ein Benz mit Klaufix (750kg Anhänger, ungebremst, 80km/h Zulassung) hinten dran kam mit über 140 Sachen an (mein Tacho sagte knapp 160, als ich ihm danach gefolgt bin, aber die dürfen ja bis zu 10% mehr anzeigen).
Der hätte mich fast abgeräumt... und ich hätte wohl auch noch den Schaden getragen. Bei einer Autobahn-Auffahrt muß der Auffahrende ja zusehen, wie er rein kommt.
Ah ja. Du bist ihm also gefolgt. Mit Tempo 140.

Du weisst aber schon, dass Du mit dem Rennrad nix auf der Autobahn verloren hast, auch wenn Du so schnell fahren kannst. Ist halt nun mal leider verboten. :D
 
Hallo!

Ich weiß nicht ob es hier schon einmal gefragt oder angesprochen wurde daher Frage ich einfach mal.

Wie steht es eigentlich mit dem Videobeweis vor Gericht? Es scheint ja mittlerweile an der Tagesordnung zu sein das viele Radfahrer ihre Tour mit einer Kamera aufnehmen.
Sind diese Aufnahmen bei einer Anzeige bzw vor Gericht verwertbar?

Zum Fall:
Ich bin heute zweimal extrem geschnitten worden. Einmal von einem Auto und einmal von einem 40t LKW beladen mit Rollsplitt. Beide haben genau auf meiner Höhe gehupt was das Zeug hält.
Beim LKW habe ich mich extrem erschrocken und bin in den Graben gefallen. Beide Fahrzeuge sind wirklich im cm Bereich an mir vorbei gefahren.
Der LKW Fahrer hatte seine Geschwindigkeit reduziert als er offenbar gesehen hatte das ich in den Graben gefallen bin und ist dann aber einfach weiter.
Mir selbst ist nichts passiert (Ging den Berg hoch und ich bin eh nicht der schnellste :D) habe mich aber extrem geärgert und war stock sauer. Leider habe ich ich weder von dem einen noch von dem anderen
ein Kennzeichen oder eine genauere Beschreibung. Leider war auch weit und breit kein Augenzeuge oder anderes Fahrzeug zu sehen (Ländliche Gegend).

Ich selber nutze eine oben genannte Kamera nicht, allerdings bin ich schwer am überlegen mir eine zuzulegen wenn die Bilder vor Gericht verwertbar wären.
Viele von euch erklären mich mit Sicherheit verrückt aber es war heute nicht das erste mal das mir sowas passiert ist, allerdings das erste mal das ich im Graben gelandet bin.

Durch eine Kamera Aufzeichnung wäre es für einen Gutachter bzw das Gericht Nachvollziehbar wie nah das Fahrzeug an einem vorbei gefahren ist etc. (Hupen usw.)

Das ganze soll nicht heißen das ich jetzt jeden Anzeigen will allerdings so einen Fall wie heute mit dem LKW ist schon sehr hart. So wäre auch in einem evt Schlimmeren Fall Nachvollziehbar was passiert ist
und man kann ggf den Fluchtfahrer besser ermitteln.


Gruß.
 
Soweit ich weiß liegt es im Ermessen des Richters, ob Kamerbilder als Videobeweis zugelassen werden. Der Normalfall ist wohl immernoch, dass die Bilder nicht zugelassen werden. Gab vor kurzen diesen Fall hier: http://www.rechtsindex.de/recht-urt...eis-die-private-videoaufnahme-im-zivilprozess

Das setzt natürlich vorraus, dass so ein Fall überhaupt vor Gericht landet. Immerhin hättest du das Kennzeichen etc...
 
Hallo!

Danke für deine schnelle Antwort :)

Naja ich gehe mal davon aus das 90% vermutlich nicht vor Gericht landen würden, allerdings in einem Fall wie bei mir heute, sehe ich da schon eine extreme Gefährdung, was selbst einen Staatsanwalt nicht kalt lassen würde.
Aber ich denke das ist wie du schon sagst sache des Gerichts :-/

Bleibt zu hoffen das keinem was schlimmes passiert
 
Ich bin heute zweimal extrem geschnitten worden. Einmal von einem Auto und einmal von einem 40t LKW beladen mit Rollsplitt. Beide haben genau auf meiner Höhe gehupt was das Zeug hält. Beim LKW habe ich mich extrem erschrocken und bin in den Graben gefallen.

kurvenfahrer: Auch wenn ich mich unbeliebt mache: Bist Du sicher dass RR das richtige Fortbewegungsmittel für Dich ist?
 
Gestern habe ich etwas auch gesehen, was über den normalen Wahnsinn hinausging und mich doch arg den Kopf schütteln lies. Hätte ich den Herrn im nächsten Ort getroffen, ich hätte sicher das Gespräch gesucht.

Kleine Dorfdurchfahrt, normalerweise trifft man vielleicht mal ein Auto. Geht gut den Berg runter, mitm Rennrad kommt man beim Rollenlassen auf etwa 40. Ein Junge, vielleicht zehn Jahre, fährt auf der Straße statt auf dem sehr schmalen Fußweg. Da fährt der alte neben ihn, hupt und gestikuliert wild auf den Fußweg...und fängt dabei an den Kleinen abzudrängen...
 
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