Hallo!
Ich weiß nicht ob es hier schon einmal gefragt oder angesprochen wurde daher Frage ich einfach mal.
Wie steht es eigentlich mit dem Videobeweis vor Gericht? Es scheint ja mittlerweile an der Tagesordnung zu sein das viele Radfahrer ihre Tour mit einer Kamera aufnehmen.
Sind diese Aufnahmen bei einer Anzeige bzw vor Gericht verwertbar?
Zum Fall:
Ich bin heute zweimal extrem geschnitten worden. Einmal von einem Auto und einmal von einem 40t LKW beladen mit Rollsplitt. Beide haben genau auf meiner Höhe gehupt was das Zeug hält.
Beim LKW habe ich mich extrem erschrocken und bin in den Graben gefallen. Beide Fahrzeuge sind wirklich im cm Bereich an mir vorbei gefahren.
Der LKW Fahrer hatte seine Geschwindigkeit reduziert als er offenbar gesehen hatte das ich in den Graben gefallen bin und ist dann aber einfach weiter.
Mir selbst ist nichts passiert (Ging den Berg hoch und ich bin eh nicht der schnellste
) habe mich aber extrem geärgert und war stock sauer. Leider habe ich ich weder von dem einen noch von dem anderen
ein Kennzeichen oder eine genauere Beschreibung. Leider war auch weit und breit kein Augenzeuge oder anderes Fahrzeug zu sehen (Ländliche Gegend).
Ich selber nutze eine oben genannte Kamera nicht, allerdings bin ich schwer am überlegen mir eine zuzulegen wenn die Bilder vor Gericht verwertbar wären.
Viele von euch erklären mich mit Sicherheit verrückt aber es war heute nicht das erste mal das mir sowas passiert ist, allerdings das erste mal das ich im Graben gelandet bin.
Durch eine Kamera Aufzeichnung wäre es für einen Gutachter bzw das Gericht Nachvollziehbar wie nah das Fahrzeug an einem vorbei gefahren ist etc. (Hupen usw.)
Das ganze soll nicht heißen das ich jetzt jeden Anzeigen will allerdings so einen Fall wie heute mit dem LKW ist schon sehr hart. So wäre auch in einem evt Schlimmeren Fall Nachvollziehbar was passiert ist
und man kann ggf den Fluchtfahrer besser ermitteln.
Gruß.