egal ob Radfahrer oder nicht, als Polizist sollte man die StVO kennen. Wenn er nicht auf seinen Fehler aufmerksam gemacht wird, lernt er es auch für zukünftige Fälle nicht. Zumal er in diesem Fall die Sachlage dadurch falsch eingeschätzt hat (Du musstest nicht auf dem Radweg fahren) und somit seine Reaktion dem PKW-Fahrer gegenüber garantiert auch nicht
100% korrekt sein kann... Du hast nix falsch gemacht, indem Du auf der Straße gefahren bist, hast also auch keine OW begangen. Daher auch nicht Aussage gegen Aussage... der einzige, der hier - zumindest aus dem, was wir hier lesen können - falsch agiert hat, war der Autofahrer. Und der lernt nun: ich habe richtig reagiert und mache das auach in Zukunft so...